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2296.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Revision (Überschrift geändert) 1 Als interne, von der Geschäftsleitung unabhängige Revisionsstelle besteht die Interne Revision. 2 Dieser obliegt nach Massgabe des vom Bankrat festgelegten Aufgabenbe- reichs
2319.2 - Antwort des Regierungsrates
anderem um den Honeret- und den Chestenberg-Tunnel geht. Vor diesem regionalpoliti- schen Hintergrund besteht das Risiko, dass es für die Achse Zug–Zürich keine ausreichende Interessensvertretung gibt. Erfa Zimmerberg-Tunnel hauptsächlich liegt, geht es Seite 6/9 2319.2/2325.2 - 14550 nicht. Entsprechend besteht die Gefahr, dass der Ausbau auf der Linie Zürich–Zug–Luzern erst nach den Ausbauten Zürich–Winterthur
2316.2 - Antwort des Regierungsrates
Verwaltungsgericht vorgeschlagenes Fachgremium wurde vom Kantonsrat abgelehnt. Die- ses Fachgremium, bestehend aus drei bis vier von politischen Parteien unabhängigen Fachle u- ten mit langjähriger juristischer übt im Kanton Aargau die aus drei Oberrichterinnen und -richter sowie aus drei Ersatzmitgliedern bestehende Aufsichtskommission die Aufsicht über die Ric hterinnen und Richter des Obergerichts, des Spez Die Oberaufsicht obliegt in diesen Kantonen weiterhin dem Kantonsparlament. - Im Kanton Freiburg besteht der Justizrat ("Conseil de la magistrature", Art. 125 ff. der Verfassung des Kantons Freiburg vom
2320.2 - Antwort des Regierungsrates
. Er setzt sich für einen offenen, dynamischen und gut erreichbaren Metropolitanraum ein. Damit besteht seine Haup t- aufgabe in der Standortentwicklung des Metropolitanraums Zürich. Gemäss den Statuten
2361.2 - Antwort des Regierungsrates
dies wurde auch nicht gefordert. Ein grosser Teil der Tätigkeiten eines Regierungsrat s- mitglieds besteht in politischer Arbeit oder weist bedeutende politische Komponenten auf, wie zum Beispiel die Arbeit
2365.2 - Antwort des Regierungsrates
Linie im öffentlichen V er- kehr zwischen diesen Gemeinden. Eine Verlängerung oder Anpassung des bestehenden Lin i- ennetzes ist ebenfalls mit einem erheblichen Kostensprung verbunden, welcher den im GöV Beiträge an Tarifvergünstigungen für einzelne Bevölkerungsgruppen gewähren. Eine solche Regelung besteht zurzeit für Abonn e- mente von Blinden und IV-Bezügerinnen und IV-Bezügern. Falls vom Kanton zusätzlich
2340.1 - Antwort des Regierungsrates
sstrafgesetzes am 1. Oktober 2013 und der damit verbunden Ei n- führung von Ordnungsbussen für bestehende Übertretungen in kantonalen Erlassen. Die Polizei ist auf der Grundlage des Polizeigesetzes gr
2368.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
jeweiligen Konzessionen dies so verankert ist. 2. AUSGANGSLAGE Eine interkantonale Projektgruppe, bestehend aus Vertretungen der Konzessionsgeberkant o- nen Schwyz, Zug und Zürich ist derzeit daran, die
2363.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzustellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebracht werden können. Sie können untereinander einen abweichenden Unterbringungsmöglic h- keiten und entsprechende Neuakquisition). 4.3 Bedarfsanalyse Die heute bestehenden 54 Asylunterkünfte (Stand Dezember 2013) lassen sich wie folgt cha- rakterisieren: Per 31. Dezember en besser auf die Ge- meinden zu verteilen. Gemäss dem einwohnerproportionalen Verteilschlüssel besteht für die Gemeinde Baar eine Aufnahmepflicht von 122 Personen. Gemäss dem Stand vom 31. Dezem- ber
1013.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2003
Strassenpläne sichern Strassen, Tras- sen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung des Verkehrsraums und des Siedlungsbildes

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