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1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Standort für die Ambulanten Psychiatrischen Dienste das Opus-Gebäude an der Dammstrasse 21 in Zug am Besten eignet, da dort die Einrichtung eines «Medical Center» geplant war, in welchem verschiedene medizinische (PKO) einen Ambulanten Psychiatrischen Dienst für Erwachsene (APD-E). Seit 2003 2 1074.4 - 11119 besteht eine entsprechende Leistungsvereinbarung. Durch das nachfragebedingte Wachstum in diesem Bereich
1076.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beiträgen beteiligen werden. 2. Die Stiftung Museum in der Burg Zug 2.1 Die Ausgangslage Seit 1976 besteht die öffentlich-rechtliche Stiftung „Museum in der Burg Zug“. Gründungsmitglieder dieser Stiftung Kantons erfolgt. Das Personal der Stiftung ist zwar weder Personal des Kantons oder der Stadt Zug; es besteht aber zwischen ihm und der Stiftung ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. In Art. 9 werden
1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
nicht weiter eingetreten sondern die Ausgangslage nur kurz zusammengefasst wird. Im Kanton Zug bestehen verschiedene öffentliche Archive, das Staatsarchiv als öffentliches Archiv des Kantons und die das Staatsarchiv seit 1979 professionell betreut wird und seither sukzessive ausgebaut worden ist, bestehen in den kleineren, gemeindlichen Archiven zum Teil erhebliche Defizite in der Archivführung. Bisher einer regierungsrätlichen Verord- nung (BGS 152.4) geregelt, für die meisten gemeindlichen Archive besteht keine ausreichende Rechtsgrundlage. Am 28. September 2000 hat der Kanton ein Datenschutzgesetz (BGS
1076.03 - Antrag des Regierungsrates
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1075.1 - Motionstext
Bürger so- wie die Medienschaffenden nicht mehr selber herausfinden, wieviel die beiden seit ihrem Bestehen zahlten bzw. zu zahlen haben. Immerhin hat die „Crown Resources“ (möglicherweise aufgrund der radikalen
1086.2 - Antwort des Regierungsrates
vertreten sind, die Weichen zu stellen. 2. Zu den Fragen äussern wir uns konkret wie folgt: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den
1086.1 - Interpellationstext
deckungsgleich. Für die Lösung des anstehenden Problems stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den

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