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1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Standort für die Ambulanten Psychiatrischen Dienste das Opus-Gebäude an der Dammstrasse 21 in Zug am Besten eignet, da dort die Einrichtung eines «Medical Center» geplant war, in welchem verschiedene medizinische (PKO) einen Ambulanten Psychiatrischen Dienst für Erwachsene (APD-E). Seit 2003 2 1074.4 - 11119 besteht eine entsprechende Leistungsvereinbarung. Durch das nachfragebedingte Wachstum in diesem Bereich
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1076.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
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geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
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1076.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
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1076.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
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geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
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1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beiträgen beteiligen werden. 2. Die Stiftung Museum in der Burg Zug 2.1 Die Ausgangslage Seit 1976 besteht die öffentlich-rechtliche Stiftung „Museum in der Burg Zug“. Gründungsmitglieder dieser Stiftung Kantons erfolgt. Das Personal der Stiftung ist zwar weder Personal des Kantons oder der Stadt Zug; es besteht aber zwischen ihm und der Stiftung ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. In Art. 9 werden
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1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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nicht weiter eingetreten sondern die Ausgangslage nur kurz zusammengefasst wird. Im Kanton Zug bestehen verschiedene öffentliche Archive, das Staatsarchiv als öffentliches Archiv des Kantons und die das Staatsarchiv seit 1979 professionell betreut wird und seither sukzessive ausgebaut worden ist, bestehen in den kleineren, gemeindlichen Archiven zum Teil erhebliche Defizite in der Archivführung. Bisher einer regierungsrätlichen Verord- nung (BGS 152.4) geregelt, für die meisten gemeindlichen Archive besteht keine ausreichende Rechtsgrundlage. Am 28. September 2000 hat der Kanton ein Datenschutzgesetz (BGS
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1076.03 - Antrag des Regierungsrates
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geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
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1075.1 - Motionstext
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Bürger so- wie die Medienschaffenden nicht mehr selber herausfinden, wieviel die beiden seit ihrem Bestehen zahlten bzw. zu zahlen haben. Immerhin hat die „Crown Resources“ (möglicherweise aufgrund der radikalen
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1086.2 - Antwort des Regierungsrates
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vertreten sind, die Weichen zu stellen. 2. Zu den Fragen äussern wir uns konkret wie folgt: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den
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1086.1 - Interpellationstext
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deckungsgleich. Für die Lösung des anstehenden Problems stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den