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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
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Sekundarstufe II und Mitarbeitende der Pädagogischen Hochschule Zug vertreten.
Im Schuljahr 2024/25 bestehen folgende Fachgruppen:
Deutsch
Mathematik
Natur, Mensch, Gesellschaft, RZG und WAH
Fre begegnen. Die bisherigen Sitzungen sind von einem niederschwelligen Austausch geprägt. Dieser soll bestehen bleiben. Ebenfalls bleibt der Rahmen für Bottom-up Prozesse erhalten. Die Mitglieder erhalten weiterhin einnehmen, wäre anzudenken, ob sie am Forum als Gäste teilnehmen sollten. Alternativ könnte das bestehende Gremium «QM-Zirkel» als Friends eingebunden oder die Öffnung für alle Zuger Lehrerinnen und Lehrer
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Zivilrecht
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des Honorars eines Sachwalters im Nachlassverfahren nach Art. 293 ff. SchKG. In diesen Verfahren besteht mit Art. 55 GebV SchKG eine explizite Bestimmung, wonach das Nachlassgericht das Honorar des Sachwalters erforderlich sein. Das Organisationsmängelverfahren ist damit grundsätzlich abgeschlossen. Ab dann besteht ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Sachwalter und Gesellschaft. Der Sachwalter handelt nicht abgewichen wurde. Mithin gehen ihre Ausführungen zur unzulässigen Praxisänderung ins Leere. Ausserdem besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Eine falsche Rechtsanwendung in einem
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Gewinnaufrechnung (Verrechnungspreise)
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Grundanliegen des Verrechnungspreisrechts, das gerade darauf abzielt, dass jede Unternehmenseinheit besteuert werden soll entsprechend der wirtschaftlichen Substanz, die sie in der Wertschöpfungskette beisteuert Grundanliegen des Verrechnungspreisrechts, das gerade darauf abzielt, dass jede Unternehmenseinheit besteuert werden soll entsprechend der wirtschaftlichen Substanz, die sie in der Wertschöpfungskette beisteuert «Glättung» der Margen auf eine solche von durchschnittlich noch 1.2 % über die drei Jahre 2016 bis 2018 bestehe keine Rechtsgrundlage. Insbesondere verweisen sie auf das in Art. 58 DBG (bzw. § 59 StG) statuierte
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Gewinnaufrechnung (Nachsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung)
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erung ergibt sich bereits aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wonach nur ein effektiv erzielter Gewinn besteuert werden darf. Der für das zu untersuchende Rec die Steuerpflichtige detailliert zu bestreiten gewesen wäre (vgl. analog auch Martin Kocher, Die Besteuerung von AG und Aktionär: Aspekte eines zweidimensionalen Verhältnisses, in: ZBJV 2021 S. 496).
6 ihr Vorgehen einem Drittvergleich genügt, hat sie die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Diese bestehen in der Aufrechnung (BGE 140 II 88 E. 7; 121 II 257 E. 4c/aa; BGer 2C_16/2015 vom 6. August 2015
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Jugendfeuerwehr
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Jugendfeuerwehr Steinhausen, JFW Die Jugendfeuerwehr Steinhausen besteht aus rund 10 Jugendlichen unter 18 Jahren.
In 10 Übungen pro Jahr werden Grundkenntnisse der Feuerwehr-Arbeit vermittelt. Die
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Sprachkommode
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Katarina (2014). Begabtenförderung im Deutschunterricht: Auf der Suche nach Sprachgenies – und der besten Lehrperson. International Panel of the Education of Gifted (IPEGE). Österreichisches Zentrum für
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Person mit einer aktiven Beteiligung am Erwerbsleben, einer festen Arbeitsstelle, seit jeher bestehender finanzieller Unabhängigkeit, tadellosem Verhalten und der Beherrschung der am Wohnort gesprochenen keine Widerrufsgründe nach Art. 62 AIG vorlägen und eine Integration im Rahmen von Art. 58a AIG bestehe (Art. 62 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 2007 2007 [VZAE; SR 142.201]). Auf die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bestehe kein Anspruch; der Entscheid liege im Ermessen der Behörden (Art. 96 Abs. 1 AIG). A. verfüge seit mehr als
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Nicht anfechtbarer Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG)
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Regeste:
Eine Verfügung betreffend Anordnung sozialhilferechtlicher Auflagen und Weisungen erfüllt in aller Regel nicht die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG und stellt daher kein zulässiges An
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Verwaltungspraxis
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Eingangsbereich von GS xx erfüllen als künstlich geschaffene und mit der Absicht des dauerhaften Bestehens erstellte Bauten die Definition von § 4 V PBG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 RPG. Der Trog auf dem Sitzplatz Person mit einer aktiven Beteiligung am Erwerbsleben, einer festen Arbeitsstelle, seit jeher bestehender finanzieller Unabhängigkeit, tadellosem Verhalten und der Beherrschung der am Wohnort gesprochenen keine Widerrufsgründe nach Art. 62 AIG vorlägen und eine Integration im Rahmen von Art. 58a AIG bestehe (Art. 62 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 2007
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Abtretung sind somit erfüllt. Ferner sieht auch § 16 Abs. 2 SHG vor, dass die Hilfe suchende Person bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der empfangenen Leistungen