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2359.2 - Antwort des Regierungsrates
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dies wurde auch nicht gefordert. Ein grosser Teil der Tätigkeiten eines Regierungsrat s- mitglieds besteht in politischer Arbeit oder weist bedeutende politische Komponenten auf, wie zum Beispiel die Arbeit
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2376.2 - Antwort des Regierungsrats
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Rahmen der Neuverhandlungen gegebenenfalls angepasst. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis bestehen verschiedene Regierungsratsbeschlüsse (namentlich: RRB vom 28. Oktober 2003 betreffend Leistung doch für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Es bestehen bei der Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private genügend Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten unter der Einräumung von Übergangsfristen? Wie bereits in der Beantwortung der Frage 5 ausgeführt, besteht für den Regierungsrat kein Anlass, auf die Zusammensetzung der Leitungsgremien von mittels Leist
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2370.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eidgenössischen Räte dabei, die Vo r- schriften zur Geldwäscherei eher zu verschärfen als zu mildern. Es besteht aber durchaus die Gefahr, dass mit der vorgeschlagenen Regelung vermehrt illegal erworbenes Geld
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2376.1 - Interpellationstext
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unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgebotes von Art. 8 BV und des Willkürverbotes von Art. 9 BV? Besten Dank für Ihre schriftliche Antwort. 280/mb
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1007.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Steuer- rabatten die Standortattraktivität Zugs gegenüber anderen Kantonen erhalten werden soll. Es bestehe keine Notwendigkeit, hohe Rückstellungen für Infrastrukturbauten zu bilden, denn der Selbstfinan
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1019.2 - Antwort des Regierungsrates
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des bestehenden infrastrukturellen und personellen Defizits im Bereich der digitalen Beweissicherung. Damit soll in den Strafverfahren, wo die Notwendig- keit der digitalen Beweissicherung besteht (in werden könnten, scheine dies für die Taten im Internet nicht oder nur begrenzt möglich zu sein. Es bestehe mithin Handlungsbedarf. Die Interpellantin stellt dem Regierungsrat vier Fragen und möchte wissen Stellen online-Zugriff zu verschaffen auf die sicher- gestellten Daten. Auch in diesem Bereich bestehen noch erhebliche Defizite, die ei- nerseits auf die beschränkten finanziellen Mittel zurückzuführen
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1020.2 - Antwort des Regierungsrates
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Berücksichtigung ihres sozialen Umfelds, d.h. als Einzelperson oder Mitglied einer Lebensgemeinschaft, besteuert werden. Die Sozialabzüge werden dabei vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht. Was die Gewährung dass die Unterhaltspflichtigen auch für Einkommen, das ihrer Dispositionsfähigkeit entzogen ist, besteuert und sie damit über ihre persönliche Leistungsfähigkeit hinaus steuerlich belastet werden. Der disponible Gemeinde Baar durchgeführte Elternbefragung hat ergeben, dass die Mehrheit der Eltern nach wie vor das bestehende Modell mit einer angemessenen Mittagszeit befürworten. Ebenso hat die repräsentative Elternbefragung
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1016.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat am 27. Oktober 1998 folgendes beschlossen: 2 1016.2 - 10950 “Für die vom Regierungsrat zu bestellenden Behörde- und Kommissionsmitglieder sowie für nebenamtlich tätige Angestellte sind in der Regel bei seinem Entscheid ausschliesslich auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, eine Kommission bestellen zu dürfen bzw. zu müssen. Dies ist in Anbetracht der Schwere des Eingriffes (genereller Ausschluss wie der Entwicklung der Kenntnisse und der Technik anzupassen, wechseln. Ab einem gewissen Alter bestehe das Risiko, dass diese Fähigkeiten so sehr vermindert seien, dass sie weder mit der Sicherheit, den
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1045.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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institutionalisierten Kurses zu küm- mern. Wiederum war sich die Kommission einig darin, dass das bestehende Angebot nicht zwingend benutzt werden müsse, sondern dass Lehrpersonen auch eigene Fortbildung
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1045.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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wie folgt geändert: § 3 Abs. 4 aufgehoben § 6 Abs. 2 und 3 2 Für die einzelnen Funktionsgruppen bestehen folgende Gehaltsklassen (Jahresgehalt): 10. Klasse: Franken 58 500 bis 75 584 Kindergärtnerinnen Fr. 55 182 bis 71 528. § 7 Abs. 2, 3 und 8 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergärtnerinnen 201⁄2 Stunden (Rest unverändert) 3 … im