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1135.2a - Beilage
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t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der dung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige den Abzug für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der die t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der
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1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Nachhinein zu verwerfen, wenn man einzelnen Teilen daraus nicht zustimmen kann. Damit handelt man sich bestenfalls den Vorwurf der Rosinenpickerei ein. � Der umstrittene Schuldzins- und Unterhaltsabzug bei der Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Umsatzabgabe (Stempelsteuer). Bei der Familien- besteuerung geht es darum, die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Kon- kubinatspaaren zu mindern und Änderungen sollen bei der direkten Bundessteuer ab 2004 gelten. Wohneigentumsbesteuerung � Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird abgeschafft. � Unterhaltskosten, die Fr. 4‘000.- überschreiten, können
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1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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5. Mai 2001 trat im Kanton Genf die "Loi sur le partenariat" in Kraft. Die Möglich- keit, eine bestehende Partnerschaft bei der Staatskanzlei oder einem Notar zu melden, steht sowohl heterosexuellen als abzustellen. 5. Zusammenfassung und Antrag Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Auffassung, dass die bestehende Diskrimi- nierung gleichgeschlechtlicher Paare auch auf kantonaler Ebene so weit als möglich zu Bundesrat in seiner Botschaft Folgendes fest: "Der grundlegende Nachteil der kantonalen Lösungen besteht darin, dass die rechtlichen Wirkungen einer Registrierung einerseits auf den Kompetenzbereich, a
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1145.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1145.1 (Laufnummer 11228) MOTION VON JOSEF LANG BETREFFEND REGISTRIERUNG GLEICHGESCHLECHTLICHER PARTNERSCHAFTEN VOM 8. JULI 2003 Kantonsrat Josef Lang, Zug, sowie 28 Mitunterzei
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1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2004 im öffentlichen Verkehr des Kantons Zug ein Quantensprung bevor, der sowohl auf Seiten der Besteller als auch auf Seiten der beauftragten Transportunternehmungen Entscheide verlangt, die vor der G Mehrkosten ist „Bahn und Bus aus einem Guss“ das einzige wirklich überzeugende Konzept, das langfristig bestehen kann. Trotzdem sollen nachstehend die wichtigsten Alternativvarianten aufgezeigt werden. a) Beibehaltung meisten Nachteile der Variante „Beibehaltung des bisherigen Buskonzepts“ (Ziff. 7a) würden weiterhin bestehen und lediglich im Raum Baar und Cham würde die Anknüpfung an die Stadtbahn gegenüber heute verbessert
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1169.2 - Antwort des Regierungsrates
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Notfallabteilung pro Jahr (aktuell hochgerechnet 11‘500; Tendenz jährlich rund 4% steigend) - liess die bestehende Notfallstation als deutlich zu klein konzipiert erscheinen. Auf der Nordseite der Notfallabteilung triebsablauf) einzig der bisherige Endoskopie-Raum in Frage. Für das Röntgen 4 1169.2 - 11313 mussten bestehende Wände teilweise entfernt und die belassenen Wände und Türen verbleit werden (Bestrahlung). Die
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1170.1 - Motionstext
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Steuerfüssen haben wir von der Steuer- verwaltung nachrechnen lassen, was wir ihr auch an dieser Stelle bestens ver- danken. Was die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit ihren lächerlich tiefen Sätzen und Erträgen Steuersatz-Vorschläge wurden im Kantonsrat im Rahmen der Steuerge- setzrevision von der Minderheit bestehend aus Alternativen und SP schon mal ein- gebracht und diskutiert. Es handelte sich schon damals allesamt
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1171.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1171.3 (Laufnummer 11320) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER ABSTIMMUNG DES ZUGER BUSNETZES AUF DIE STADTBAHN ZUG UND EINES VORGEZOGENEN BUDGETKREDITS 2005 BERICHT
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1171.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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expansive Prognose sogar, indem im Jahr 2020 eher 75'000 Arbeitsplätze als die prognostizierten 65'000 bestehen werden. Aufgrund dieser Entwicklungen wird das Verkehrsaufkommen bis 2020 um rund 45% gegenüber
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1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verhält- nisse bis zum Ende des anspruchsberechtigten Jahres; � Sicherstellung, dass selbständig besteuerte Personen in Ausbildung ohne Steuerveranlagung auch in den Genuss von Prämienverbilligungen kom- auf die maximal erzielbare Wirkung nicht zu rechtfertigen. Aus diesen Gründen beantragen wir, das bestehende System beizubehalten und ausschliesslich auf die rechtskräftigen Steuerfaktoren des vorletzten auch) Mutterschaftsbeiträge beziehen, erhalten von vornherein die volle Richtprämie. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn diese Personen erst im Laufe des Durchführungsjahres bezugsberechtigt wer- den. Sie