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1045.2 - Antrag des Regierungsrates
wie folgt geändert: § 3 Abs. 4 aufgehoben § 6 Abs. 2 und 3 2 Für die einzelnen Funktionsgruppen bestehen folgende Gehaltsklassen (Jahresgehalt): 10. Klasse: Franken 58 500 bis 75 584 Kindergärtnerinnen Fr. 55 182 bis 71 528. § 7 Abs. 2, 3 und 8 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergärtnerinnen 201⁄2 Stunden (Rest unverändert) 3 … im
1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
psychotherapeutisch Tätigen (und nicht 14) auszugehen ist. Zwischen den einzelnen Regionen der Schweiz bestehen in beiden Fachbereichen zum Teil erhebliche Unterschiede. Die Zentralschweiz ist die Region mit insbesondere bezüglich Schallschutzmassnahmen sind bei allen Gebäuden gegeben. Parkmöglichkeiten bestehen in den Tiefgaragen und können bei Bedarf gemietet werden. Die Mietkosten exkl. Mieterausbau betragen unbefriedigend bezeichnet werden. 12 1074.1 - 11035 An dieser Beurteilung ändert auch die seit 1992 bestehende Vereinbarung mit dem Kanton Luzern über die Aufnahme und Behandlung von Zuger Kindern und Jugendli-
1074.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Oberwil statt. Die Kommission hatte so die Möglichkeit, sich ein Bild von den Räumlichkeiten des bestehenden Ambulanten Psychiatrischen Dienstes zu machen. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. Ausgangslage n vom Arbeitsplatz, durch ver- minderte Produktivität und durch vorzeitigen Tod entstehen. Im bestehenden APD werden psychisch kranke Erwachsene behandelt und betreut. Von der Erwachsenenpsychiatrie zu ich sowie Selbsthilfegruppen schon seit längerem immer wieder hingewiesen. 2. Verlagerung des bestehenden Ambulanten Psychiatrischen Dienstes weg von der Psychiatrischen Klinik Oberwil Mit dem neuen Domizil
1073.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1073.2 (Laufnummer 11372) MOTION VON ROSEMARIE FÄHNDRICH BURGER BETREFFEND RADWEG VON BIBERSEE NACH OBERWIL, GEMEINDE CHAM (VORLAGE NR. 1073.1 - 11034) BERICHT UND ANTRAG DES RE
1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Standort für die Ambulanten Psychiatrischen Dienste das Opus-Gebäude an der Dammstrasse 21 in Zug am Besten eignet, da dort die Einrichtung eines «Medical Center» geplant war, in welchem verschiedene medizinische (PKO) einen Ambulanten Psychiatrischen Dienst für Erwachsene (APD-E). Seit 2003 2 1074.4 - 11119 besteht eine entsprechende Leistungsvereinbarung. Durch das nachfragebedingte Wachstum in diesem Bereich
1076.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beiträgen beteiligen werden. 2. Die Stiftung Museum in der Burg Zug 2.1 Die Ausgangslage Seit 1976 besteht die öffentlich-rechtliche Stiftung „Museum in der Burg Zug“. Gründungsmitglieder dieser Stiftung Kantons erfolgt. Das Personal der Stiftung ist zwar weder Personal des Kantons oder der Stadt Zug; es besteht aber zwischen ihm und der Stiftung ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. In Art. 9 werden
1083.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
nicht weiter eingetreten sondern die Ausgangslage nur kurz zusammengefasst wird. Im Kanton Zug bestehen verschiedene öffentliche Archive, das Staatsarchiv als öffentliches Archiv des Kantons und die das Staatsarchiv seit 1979 professionell betreut wird und seither sukzessive ausgebaut worden ist, bestehen in den kleineren, gemeindlichen Archiven zum Teil erhebliche Defizite in der Archivführung. Bisher einer regierungsrätlichen Verord- nung (BGS 152.4) geregelt, für die meisten gemeindlichen Archive besteht keine ausreichende Rechtsgrundlage. Am 28. September 2000 hat der Kanton ein Datenschutzgesetz (BGS

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