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1076.03 - Antrag des Regierungsrates
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geändert: I. Name, Sitz und Zweck der Stiftung Artikel 1 1 Unter dem Namen «Museum in der Burg Zug» besteht eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug. 2 Neben dem Kanton Zug sind an ihr die Ein Stiftungsrat 2. die Revisionsstelle Titel: 1. Der Stiftungsrat aufgehoben Artikel 9 1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden vom Regierungsrat, zwei vom Stadtrat auf eine Amtsdauer
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1075.1 - Motionstext
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Bürger so- wie die Medienschaffenden nicht mehr selber herausfinden, wieviel die beiden seit ihrem Bestehen zahlten bzw. zu zahlen haben. Immerhin hat die „Crown Resources“ (möglicherweise aufgrund der radikalen
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1086.2 - Antwort des Regierungsrates
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vertreten sind, die Weichen zu stellen. 2. Zu den Fragen äussern wir uns konkret wie folgt: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den
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1086.1 - Interpellationstext
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deckungsgleich. Für die Lösung des anstehenden Problems stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Besteht eine gesetzliche Möglichkeit, dass die für die Bebauung notwendige Infrastruktur evtl. durch den
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1091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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biologische Produktion auf Grund besonderer natürlicher Verhältnisse aufweisen. Sanierungsbedarf besteht dann, wenn in einem See mit hoher biologischer Pro- duktion diese unter natürlichen Verhältnissen
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1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1090.7 (Laufnummer 11367) GESETZ ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR BESONDERE INANSPRUCHNAHMEN VON ÖFFENTLICHEN GEWÄSSERN (GEWÄSSERGEBÜHRENTARIF) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZUR 2
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1095.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
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Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom 28. August 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über di
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1098.2 - Antrag des Regierungsrates
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aufgelegt und sind gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank zuzuteilen. Zwölf bestehende Aktien be- rechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. 11 088 Aktien gehen in den un- veräusserlichen
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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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ausserdem als befangen, wenn zu einer Partei in einer anderen Angelegenheit ein noch offenes Mandat besteht oder er für eine Partei in dem Sinne mehrmals anwaltlich tätig wurde, dass zwischen ihnen eine Art
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1104.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Steuerfuss um 3 Prozentpunkte senken. Bei der Deckung des Verwaltungs- vermögens durch das Eigenkapital bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kirchgemeinden. Bei insgesamt vier Kirchgemeinden Kirchgemeinden ein. In ihrer Motion verlangten sie die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die bestehenden Steuerbelastungsunterschiede beseitigen, respektive begrenzen sollte. Der Regie- rungsrat beantragte Begehrlichkeiten, wodurch die Wirkung einer Beitragssatzerhöhung wieder zunichte gemacht wird. Es besteht die Gefahr, dass bei den Kirchgemeinden unnötig Vermögen angehäuft wird. b) Die Befürworter des in