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1110.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1110.1 (Laufnummer 11132) MOTION VON KARL RUST BETREFFEND VERBESSERTE STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN DES KANTONSRATES BEIM STAATSVORANSCHLAG (LAUFENDE RECHNUNG) VOM 14. APRIL 2003 Kant
1108.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
(neu) … 4. die Konkordatskommission. § 19bis (neu) Konkordatskommission 1 Die Konkordatskommission besteht aus sieben Ratsmitgliedern. Sie wirkt bei Konkordaten mit. 2 Die Mitwirkung bei Konkordaten umfasst
1108.2 - Antrag des Regierungsrates
Staatskanzlei geführt und sind öffentlich. § 19bis (neu) Konkordatskommission 1 Die Konkordatskommission besteht aus sieben Ratsmitgliedern. Sie wirkt bei Konkordaten mit. 1) BGS 111.1 2) GS 13, 49 (BGS 141.1)
1117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bibliothek der Staatskanzlei bestehend 3 Arbeitsräume für Parlamentarier bestehend 3 Arbeitsräume für Medienschaffende bestehend Toiletten bestehend 3. VORPROJEKT (Beilagen 1 und 2) 3.1. PROJEKTBESCHRIEB Die dem Grossen Gemeinderat von Zug zur Verfügung. Untergeschoss Aufenthaltsraum bestehend / baul. Anpassungen Toiletten bestehend / baul. Anpassungen Eingangsbereich Sicherheitszone / Personenkontrolle / Loge Süd-West-Ecke Landschreiberbüro bestehend / baul. Anpassungen WC-Anlage für Damen und Herren neu / baul. Anpassungen 8 1117.1 - 11150 Dachgeschoss 1 Sitzungszimmer bestehend 1 Sitzungszimmer neu 1 Bibliothek
1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wirkungs- orientiert. - Ein Kulturwandel ist unabdingbar mit einem Strukturwandel verbunden. Das Ziel besteht darin, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen auf die opti- male Stufe zu delegieren. Kurz
1139.2 - Antwort des Regierungsrates
ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen sei ein dieser Stelle für ihr wichtiges und grosses Engagement bestens gedankt. 14 1139.2/1143.2/1199.2 - 11383 6. Was sieht die Regierung vor, um gewalttätige und straffällige Vorgaben an die zuständige Untersuchungs- oder Ge- richtsbehörde zur Beurteilung weitergeleitet. Es besteht deshalb kein Bedarf, die Strategie der Zuger Polizei neu auszurich- ten. Als Folge des Projekts Zuger und umzusetzen? (Interpellation A) Im Bereich häusliche Gewalt, aber auch bezüglich Jugendgewalt besteht in der ganzen Schweiz eine „Null-Toleranz-Strategie“. Ob andere Städte oder Ge- meinden einen grösseren
1138.2 - Antwort des Regierungsrates
aufzuzeigen, sind alle Beiträge gemäss der Konten- gruppe 36 der Staatsrechnung aufgeführt. Im Jahr 2004 bestehen insgesamt 192 Kontopositionen. Empfänger und Zweck sind aus der Zusammenstellung ersichtlich. Die
1149.1a - Beilage
t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der dung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige den Abzug für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der die t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der
1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nachhinein zu verwerfen, wenn man einzelnen Teilen daraus nicht zustimmen kann. Damit handelt man sich bestenfalls den Vorwurf der Rosinenpickerei ein. � Der umstrittene Schuldzins- und Unterhaltsabzug bei der Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Umsatzabgabe (Stempelsteuer). Bei der Familien- besteuerung geht es darum, die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Kon- kubinatspaaren zu mindern und Änderungen sollen bei der direkten Bundessteuer ab 2004 gelten. Wohneigentumsbesteuerung � Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird abgeschafft. � Unterhaltskosten, die Fr. 4‘000.- überschreiten, können
1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
der Revision des Strassenverkehrssteuergesetzes 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten 2. Umsetzung des Verursacherprinzips III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten IV. Grundzüge des neuen Gesetzes Strassenverkehrssteuergesetzes Der Regierungsrat verfolgt mit der Revision die folgenden Ziele: 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 steuer teilweise internalisiert werden. Damit wird ein Schritt in Richtung ver- ursachergerechte Besteuerung im Strassenverkehr möglich. Das bedeutet, dass vom Strassenverkehr verursachter Aufwand namentlich

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