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1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausländischen Leistungssystemen). Zudem besteht die Gefahr der Exportpflicht für derartige Leistungen ins EU-Ausland oder auch nur schon in andere Kantone. Im Kanton Zug besteht für ein Jahr nach der Geburt eines verbessern. Sofern sich längerfristige, wirtschaftliche Probleme ergeben, muss dies über bereits bestehende Bedarfssysteme gelöst werden, sei dies über Stipendien oder über die wirtschaftliche Sozialhilfe besonderen Belastungen durch Kinder zurückzuführen ist. Nur bei Ausrichtung wirtschaftlicher Sozialhilfe besteht im Rahmen der Sozialbera- tung die Möglichkeit, die Ursache der Armut allenfalls wirksam anzugehen
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1165.1 - Motionstext
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nach Hubraum anzuwenden. A B C D E F G 2 1165.1 - 11274 Begründung: Allgemein Der Hubraum als Besteuerungsbasis eignet sich nicht zur ökologischen Verhal- tenssteuerung, da der Zusammenhang zwischen Hubraum und an der Energieeffizienz ausrichtet. Sie soll folgende Elemente beinhalten: - Die Höhe der Besteuerung soll auf die Energieeffizienz der jeweiligen Fahrzeuge abstellen. Als Kriterium für die Betrag überlinear erfolgen und umgekehrt, gemäss Grafik. - Explizit soll auf eine fahrleistungsabhängige Besteuerung verzichtet werden. - Oldtimer sind von diesem System auszuschliessen. Für diese soll in Anbetracht
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1175.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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insbesondere im Hinblick auf die Übernahme bereits bestehender Bestände innerhalb des Kantons. Die Ausnahmeklausel von § 66 GewG, wonach Betriebe bestehende Tierbestände innerhalb des Kantons Zug übernehmen Ausnahmen für die Erweiterung von Tierbeständen, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme bereits bestehender Bestände innerhalb des Kantons. Begründet wurde dies in der erwähnten Vorlage folgendermassen (S eine Lockerung von § 66 GewG vorstellen kann und wo nicht. a) begründete Anliegen der Motion � Bestehende Betriebe im Kanton Zug müssen für überschüssige Hofdünger ge- mäss eidgenössischer Gesetzgebung
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1175.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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ausserhalb des Kantons Zug befinden. Die Kommission war sich einig, dass diese Regelung neu auch für bestehende ausserkantonale Betriebe gelten soll. Danach sollen ausserkantonale Aufstockungsbetriebe mit z
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1175.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Ausnahmen für die Erweiterung von Tierbeständen, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme bereits bestehender Bestände innerhalb des Kantons zu bestimmen; c) Vorschriften über die Verminderung der Phospho
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1175.2 - Antrag des Regierungsrates
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Ausnahmen für die Erweiterung von Tierbeständen, insbe- sondere im Hinblick auf die Übernahme bereits bestehender Bestände innerhalb des Kantons; c) erlässt Vorschriften über die Verminderung der Phosphorbelastung
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1187.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Kantonsräte kantonale Parkplätze nicht mehr un- entgeltlich benützen können, weil von der bestehenden Praxis Abschied genommen wird. In unserer Beantwortung der Interpellation von Erwina Winiger Jutz
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1189.1 - Interpellationstext
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eingesetzt? Wie erfolgt das Controlling über die eingesetzten Mittel? Mit welchen Organisationen bestehen Leistungs- vereinbarungen? Was sind die wichtigsten Inhalte dieser Vereinbarungen? 3. Wie ist die
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1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vom 11. November 2003 Folgendes festgestellt (Auszug von den Seiten 15 und 16 des Berichtes): Es bestehen tatsächlich diverse Guthaben und Verpflichtungen gegenüber Bund, VAM und RAV. Diese entsprechen heitlich der Ansicht, dass für die Betreuung der fünf Jugendwohnungen keine Erwei- terung der bestehenden Stellen notwendig ist und beantragen, diesen Betrag aus dem Budget 2004 zu streichen. 3.5 Direktion rinnen und Mit- arbeiter ihre Beförderung schriftlich bestätigt worden ist. Für die Beförderten besteht deshalb bereits ein arbeitsvertragsrechtlich einklagbarer Anspruch. Und diejenigen, die noch nicht
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1205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1205.1 (Laufnummer 11385) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ORGANISATION DER STAATSVERWALTUNG (FLEXIBILISIERUNG BEI DER LEITUNG DER STAATSKANZLEI UND DER DELEGATION VON KOMPETENZEN