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1105.1 - Motionstext
egel erachtet der Motionär aber als nicht richtig und nötig. Weiter erscheint dem Motionär die bestehende Formulierung zu wenig klar. Was ist mit „Geschäftsagenten“ genau gemeint? Wie ist die Unverein
1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
minimale Schutzmassnahmen (Leitplanke im Bereich S1, Westseite) getroffen werden. Im Übrigen wird die bestehende Situation auch vom Amt für Umweltschutz bis auf weite- res geduldet. Das vorliegende Projekt umfasst führte zum Ergebnis, im Kurvenbereich den Be- lag linksseitig (Nordseite) zu shiften. Damit wird das bestehende Quergefälle (Dach- gefälle) der Fahrgeometrie (Kurven, einseitiges Gefälle zur Kurveninnenseite) werden Leitplanken erstellt. Die baulichen Massnahmen erfordern ca. 2 m Land (Waldareal) ab dem bestehenden Strassenrand (Wald- grenze). Gegen das Projekt gingen während der öffentlichen Auflage keine E
1118.2 - Antwort des Regierungsrates
Pflicht der Steuerbehörden, den neu konzipierten Lohnausweis im Interesse einer gesetzeskonformen Besteuerung bald- möglichst einzuführen. Zu Frage 5 Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die Konsequenzen
1126.1 - Interpellationstext
neuen Regeln anzuwenden. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Abfindungen in Millionenhöhe, diese sogenannten „goldenen Fallschirme“ je nach Kanton sehr unterschiedlich besteuert werden. Wir stellen in diesem Wie hoch waren die entsprechenden Steuereinnahmen und wie hoch wären diese bei einer normalen Besteuerung (also nicht zu einem Sonder- steuersatz) ausgefallen? 3. Wie wendet der Kanton Zug das Kreisschreiben Sozialplänen oder aus individuellen Regelungen? 5. Setzt sich der Kanton Zug für eine einheitliche Besteuerung dieser Abfindungs- zahlungen durch die Kantone ein? Wenn ja, geschieht dies in Übereinstimmung
1135.2a - Beilage
t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der dung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige den Abzug für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der die t der Prämien. Prämienverbilligungen werden indi- viduell berücksichtigt. Bei nicht gemeinsam besteuerten Elternteilen kann derjenige die Pauschale für das in Ausbildung stehende Kind geltend machen, der
1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nachhinein zu verwerfen, wenn man einzelnen Teilen daraus nicht zustimmen kann. Damit handelt man sich bestenfalls den Vorwurf der Rosinenpickerei ein. � Der umstrittene Schuldzins- und Unterhaltsabzug bei der Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Umsatzabgabe (Stempelsteuer). Bei der Familien- besteuerung geht es darum, die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Kon- kubinatspaaren zu mindern und Änderungen sollen bei der direkten Bundessteuer ab 2004 gelten. Wohneigentumsbesteuerung � Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird abgeschafft. � Unterhaltskosten, die Fr. 4‘000.- überschreiten, können
1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
5. Mai 2001 trat im Kanton Genf die "Loi sur le partenariat" in Kraft. Die Möglich- keit, eine bestehende Partnerschaft bei der Staatskanzlei oder einem Notar zu melden, steht sowohl heterosexuellen als abzustellen. 5. Zusammenfassung und Antrag Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Auffassung, dass die bestehende Diskrimi- nierung gleichgeschlechtlicher Paare auch auf kantonaler Ebene so weit als möglich zu Bundesrat in seiner Botschaft Folgendes fest: "Der grundlegende Nachteil der kantonalen Lösungen besteht darin, dass die rechtlichen Wirkungen einer Registrierung einerseits auf den Kompetenzbereich, a
1145.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1145.1 (Laufnummer 11228) MOTION VON JOSEF LANG BETREFFEND REGISTRIERUNG GLEICHGESCHLECHTLICHER PARTNERSCHAFTEN VOM 8. JULI 2003 Kantonsrat Josef Lang, Zug, sowie 28 Mitunterzei
1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2004 im öffentlichen Verkehr des Kantons Zug ein Quantensprung bevor, der sowohl auf Seiten der Besteller als auch auf Seiten der beauftragten Transportunternehmungen Entscheide verlangt, die vor der G Mehrkosten ist „Bahn und Bus aus einem Guss“ das einzige wirklich überzeugende Konzept, das langfristig bestehen kann. Trotzdem sollen nachstehend die wichtigsten Alternativvarianten aufgezeigt werden. a) Beibehaltung meisten Nachteile der Variante „Beibehaltung des bisherigen Buskonzepts“ (Ziff. 7a) würden weiterhin bestehen und lediglich im Raum Baar und Cham würde die Anknüpfung an die Stadtbahn gegenüber heute verbessert
1169.2 - Antwort des Regierungsrates
Notfallabteilung pro Jahr (aktuell hochgerechnet 11‘500; Tendenz jährlich rund 4% steigend) - liess die bestehende Notfallstation als deutlich zu klein konzipiert erscheinen. Auf der Nordseite der Notfallabteilung triebsablauf) einzig der bisherige Endoskopie-Raum in Frage. Für das Röntgen 4 1169.2 - 11313 mussten bestehende Wände teilweise entfernt und die belassenen Wände und Türen verbleit werden (Bestrahlung). Die

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