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1170.1 - Motionstext
Steuerfüssen haben wir von der Steuer- verwaltung nachrechnen lassen, was wir ihr auch an dieser Stelle bestens ver- danken. Was die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit ihren lächerlich tiefen Sätzen und Erträgen Steuersatz-Vorschläge wurden im Kantonsrat im Rahmen der Steuerge- setzrevision von der Minderheit bestehend aus Alternativen und SP schon mal ein- gebracht und diskutiert. Es handelte sich schon damals allesamt
1171.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1171.3 (Laufnummer 11320) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DER ABSTIMMUNG DES ZUGER BUSNETZES AUF DIE STADTBAHN ZUG UND EINES VORGEZOGENEN BUDGETKREDITS 2005 BERICHT
1171.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
expansive Prognose sogar, indem im Jahr 2020 eher 75'000 Arbeitsplätze als die prognostizierten 65'000 bestehen werden. Aufgrund dieser Entwicklungen wird das Verkehrsaufkommen bis 2020 um rund 45% gegenüber
1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verhält- nisse bis zum Ende des anspruchsberechtigten Jahres; � Sicherstellung, dass selbständig besteuerte Personen in Ausbildung ohne Steuerveranlagung auch in den Genuss von Prämienverbilligungen kom- auf die maximal erzielbare Wirkung nicht zu rechtfertigen. Aus diesen Gründen beantragen wir, das bestehende System beizubehalten und ausschliesslich auf die rechtskräftigen Steuerfaktoren des vorletzten auch) Mutterschaftsbeiträge beziehen, erhalten von vornherein die volle Richtprämie. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn diese Personen erst im Laufe des Durchführungsjahres bezugsberechtigt wer- den. Sie
1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
ngskommission Art. 14 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. 2 Jedes vollziehende Behörde. Sie be- stimmt die strategische Ausrichtung der Schule. 2 Die Konkordatsbehörde besteht aus je einem Mitglied der Exekutiven der Konkordatsmitglieder. Art. 8 Organisation 1 Die Konkord Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Konkordatsmitglied sowie der Schuldirektorin oder
1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ngskommission Art. 14 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. 2 Jedes vollziehende Behörde. Sie be- stimmt die strategische Ausrichtung der Schule. 2 Die Konkordatsbehörde besteht aus je einem Mitglied der Exekutiven der Konkordatsmitglieder. Art. 8 Organisation 1 Die Konkord Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Konkordatsmitglied sowie der Schuldirektorin oder
1182.2 - Antrag des Regierungsrates
ngskommission Art. 14 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. 2 Jedes vollziehende Behörde. Sie be- stimmt die strategische Ausrichtung der Schule. 2 Die Konkordatsbehörde besteht aus je einem Mitglied der Exekutiven der Konkordatsmitglieder. Art. 8 Organisation 1 Die Konkord Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Konkordatsmitglied sowie der Schuldirektorin oder
1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Schuljahr 01/02 13 Schuljahr 02/03 0 Schuljahr 03/04 21 Anwärterinnen und Anwärter die heute noch bestehende Polizeischule in Sem- pach. Für den Kanton Zug wird in Zukunft mit folgenden Kosten gerechnet: 14 Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission, Stellung und Zusammensetzung Diese Behörde besteht aus 24 Mitgliedern, wobei 2 davon aus der Mitte des Kantonsrates zu wählen sind. Die Kommission regt die Internatskosten zu leisten haben. 9. Art. 32 Austritt und Übertritt Eine gesetzliche Grundlage besteht heute noch nicht, um die Polizeianwärterin- nen und –anwärter zu verpflichten, einen Rückzahlung
1182.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Gemäss Auskunft von Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster besteht im Kanton Zug in den nächsten Jahren folgender Ausbildungsbedarf: - ab Juni 2004: 11 Auszubildende;
1183.1a - Beilage
verlangt wer- den. § 7 Abs. 1 und 2 unverändert. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass selbständig besteuerte Personen in Ausbildung auch ohne rechtskräftige Steuerveranlagung in den Genuss von Prämienver erfüllt sind. 3 Der Regierungsrat regelt die Bedingungen der Anspruchsvoraussetzung von selbständig besteuerten Personen in Ausbildung. Antrag des Regierungsrates § 6ter (neu) Neuberechnung 1 Liegt das massgebende herer angeschlossen und diesem gegenüber prämien- pflichtig sind. 2 Personen, welche gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung, der bei getrennter Auszahlung nach Massgabe

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