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1106.1 - Interpellationstext
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Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen zum SWISS-Referendum fragt es sich nun, ob die bestehenden Regulative im Kanton Zug die Stimmfreiheit des Bürgers genügend schützen oder ob ein besserer normative
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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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und Bürger als Produkte erkennbar seien und für die sich der Aufbau einer Kostenrechnung lohne. Es bestehe die Gefahr einer Überinstrumentalisierung und damit Ablösung der "alten Bürokratie" durch neue, eher Instrumente zweckmässig, bedürfnisgerecht und prag- matisch berücksichtigt bzw. eingesetzt. Die bestehende Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive wird unverändert beibehalten: Das Parlament
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1140.3a - Beilage
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Verwaltungsführung und deren Instrumente bedürfnisgerecht zu berücksichtigen, resp. einzusetzen. � Die bestehende Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive wird unverändert beibehalten. � Das Parlament
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1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weitere Massnahmen zur Verflüssigung des heute eingezonten Bau- landes zu treffen sind (z.B. andere Besteuerung des eingezonten und nicht überbauten Landes, Auszonungen), wird im Rahmen des Raumordnungskon- gehören der separate Kantonsratsbeschluss (Vorlage Nr. 1144.2 - 11227) sowie der kantonale Richtplan, bestehend aus dem Richtplantext und der Richtplankarte. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. DAS WICHTIGSTE die Erstellung eines kantonalen Richt- planes. Der kantonale Richtplan besteht aus Karte und Text. Der kantonale Richtplan besteht aus der Richtplankarte (Mst. 1:25'000) und dem Richtplantext. Die einzelnen
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1143.2 - Antwort des Regierungsrates
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ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen sei ein dieser Stelle für ihr wichtiges und grosses Engagement bestens gedankt. 14 1139.2/1143.2/1199.2 - 11383 6. Was sieht die Regierung vor, um gewalttätige und straffällige Vorgaben an die zuständige Untersuchungs- oder Ge- richtsbehörde zur Beurteilung weitergeleitet. Es besteht deshalb kein Bedarf, die Strategie der Zuger Polizei neu auszurich- ten. Als Folge des Projekts Zuger und umzusetzen? (Interpellation A) Im Bereich häusliche Gewalt, aber auch bezüglich Jugendgewalt besteht in der ganzen Schweiz eine „Null-Toleranz-Strategie“. Ob andere Städte oder Ge- meinden einen grösseren
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die dem Ener- giesparen und dem Umweltschutz dienen, mit den Unterhaltskosten, wenn es um die Besteuerung von Erträgen aus Liegenschaften des Privatvermögens geht (§ 29 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 25 Grundlage für die Fördermassnahmen, wie sie der Kantonsrat für die Holzenergie und die Sanierung bestehender Gebäude schon beschlossen hat. Zu den Massnahmen zählt auch die bewährte, Privaten übertragene Liegenschaften im Privatvermögen zu subtrahieren). Abs. 2 beantwortet die schwierige Frage, wie weit bestehende Gebäude an das Energiegesetz bzw. die Verordnung zum Energiegesetz angepasst werden müssen. An
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1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist sozialpolitisch überholt. Es besteht nämlich ab dem 18. Altersjahr ein Anspruch auf Geldleistungen der Invalidenversicherung (Art. 22 und 29 Abs. 2 IVG). Somit besteht keine wirtschaftliche und sozi die zugerische Kinderzulagengesetzgebung zu übernehmen, da damit verschiedene in diesem Bereich bestehende Probleme einer praktikableren und rechtsgleichen Lösung zugeführt werden können. b) Neuregelung Zivilgesetzbuches (Art. 296 ZGB) ange- passt. Abs. 3: Die im Verhältnis zu den EU- und EFTA-Staaten bestehende und von der Familienausgleichskasse Zug im internationalen Verhältnis bereits angewandte Regelung
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1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.3 (Laufnummer 11397) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 27. JANUAR 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrt
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1161.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1161.4 (Laufnummer 11435) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KINDERZULAGEN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. MÄRZ 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geeh
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1173.2a - Beilage
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- 10489) 05.07.2001 DBK Frage 1 Bis Ende Dezember 2003 wurden im Rahmen eines Vorprojektes die bestehende Schulunterstützung sowie die Bedürfnisse geklärt. Diese Abklärungen dauern noch bis ca. Mitte 2004 allem aus sozial- und familienpolitischen Gründen angebracht. - 17 - 26. Tännler Heinz. Ausbau der bestehenden Schwertransportpiste zwischen dem Kreisel Grindel bis zur Abzweigung nach dem Blegiwäldli sowie beauftragt, die Vorlage bezüglich kompensatorischen Kosteneinsparungen zu überarbeiten und die bestehenden Strukturen, insbesondere was die gemeindlichen Schulkommissionen und den Erziehungsrat betrifft