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Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
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Vereinbarungskanton. 2. Organisatorische Bestimmungen Art. 4 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. 2 Mitglieder des Verwaltungsrates, die von den Vereinbarungskantonen der Einfachen Gesellschaft, die Kraft des Vertrags der Vereinbarungskanto- ne vom 3. August 1998 besteht (Einfache Gesellschaft GLIS). 2 811.15 2 Die Einfache Gesellschaft GLIS hat in einer Bilanz per 1
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Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
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Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
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Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
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Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
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Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze
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Schächte sind Eigentum des Kantons. Nicht in GS (SH I, 292) 1 751.161 § 2 1 Die Weiterführung der bestehenden Dorfbach- und Bahndamm-Kanalisati- on der SBB in die Lorze mittelst einer 60 cm weiten Zementr Einwohnerrates einzuholen, wenn er in eine der Gemeinde gehörende Hauptleitung einleiten oder die bestehenden Leitungen erweitern will. § 9 1 Wird seitens eines Dritten beabsichtigt, eine Leitung unmittelbar
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Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse
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Rahmen ihres Kanalisations- und Kläranlagenprojektes und auf ihre Kosten, anschliessend an die bestehenden Leitungen in der Kantonsstrasse 4, Teilstück Bundesplatz–Stadtgrenze fol- gende Kanäle: a) Bun
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Microsoft Word - 722.112-A1.doc
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Flachdach Fig. 1 Fig. 1 Beim Flachdach wird die Höhe von UK Fundament bis OK Dachbelag gemessen. Fig. 2 Besteht auf dem Flachdach ein Attika-Geschoss oder ein grösserer Dachaufbau, wird der effektiv umbaute Raum
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Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
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Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen ist Aufgabe einer Anerken- nungskommission. 2 Die Kommission besteht aus höchstens neun Mitgliedern. Die Sprachre- gionen der Schweiz müssen angemessen vertreten sein
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Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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der Zeit vor 1900. 2 Über das vom Kanton und von den beteiligten Gemeinden eingebrachte Museumsgut bestehen separate Verzeichnisse. 3 Die Überlassung von Museumsgut als Dauerleihgabe zum praktischen Ge- brauch Art. 4 der Satzungen der Stiftung Museum in der Burg Zug vom 11. März 1976. § 7 1 Das Museumsgut besteht aus der historisch-antiquarischen Sammlung der Bürgergemeinde Zug und weiteren Kunst- und Kultur
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Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
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Kanton Zug 753.6 Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee Vom 29. Juni 2004 (Stand 6. Mai 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gest
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Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
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Kanton Zug 414.374 Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung) Vom 18. Juni 2004 (Stand 1. August 2004) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Ze