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Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
Vereinbarungskanton. 2. Organisatorische Bestimmungen Art. 4 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. 2 Mitglieder des Verwaltungsrates, die von den Vereinbarungskantonen der Einfachen Gesellschaft, die Kraft des Vertrags der Vereinbarungskanto- ne vom 3. August 1998 besteht (Einfache Gesellschaft GLIS). 2 811.15 2 Die Einfache Gesellschaft GLIS hat in einer Bilanz per 1
Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze
Schächte sind Eigentum des Kantons. Nicht in GS (SH I, 292) 1 751.161 § 2 1 Die Weiterführung der bestehenden Dorfbach- und Bahndamm-Kanalisati- on der SBB in die Lorze mittelst einer 60 cm weiten Zementr Einwohnerrates einzuholen, wenn er in eine der Gemeinde gehörende Hauptleitung einleiten oder die bestehenden Leitungen erweitern will. § 9 1 Wird seitens eines Dritten beabsichtigt, eine Leitung unmittelbar
Vertrag zwischen dem Kanton und der Einwohnergemeinde Zug über die Kanalisation in der Baarerstrasse
Rahmen ihres Kanalisations- und Kläranlagenprojektes und auf ihre Kosten, anschliessend an die bestehenden Leitungen in der Kantonsstrasse 4, Teilstück Bundesplatz–Stadtgrenze fol- gende Kanäle: a) Bun
Microsoft Word - 722.112-A1.doc
Flachdach Fig. 1 Fig. 1 Beim Flachdach wird die Höhe von UK Fundament bis OK Dachbelag gemessen. Fig. 2 Besteht auf dem Flachdach ein Attika-Geschoss oder ein grösserer Dachaufbau, wird der effektiv umbaute Raum
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I
Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen ist Aufgabe einer Anerken- nungskommission. 2 Die Kommission besteht aus höchstens neun Mitgliedern. Die Sprachre- gionen der Schweiz müssen angemessen vertreten sein
Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
der Zeit vor 1900. 2 Über das vom Kanton und von den beteiligten Gemeinden eingebrachte Museumsgut bestehen separate Verzeichnisse. 3 Die Überlassung von Museumsgut als Dauerleihgabe zum praktischen Ge- brauch Art. 4 der Satzungen der Stiftung Museum in der Burg Zug vom 11. März 1976. § 7 1 Das Museumsgut besteht aus der historisch-antiquarischen Sammlung der Bürgergemeinde Zug und weiteren Kunst- und Kultur
Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
Kanton Zug 753.6 Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee Vom 29. Juni 2004 (Stand 6. Mai 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gest
Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung)
Kanton Zug 414.374 Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Personalverordnung) Vom 18. Juni 2004 (Stand 1. August 2004) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Ze

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