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2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ergeben, dass die Verkehrsführung via Ostufer des Zugersees die betrieblich und betriebswirtschaftlich beste Lösung darstellt. Für die Umsetzung des Angebots- konzepts ZEB hat das Parlament auf Antrag von SBB Arth-Goldau wird die bestehende Linie 21 täglich ganztägig (und nicht nur in der Hauptverkehrszeit) stündlich geführt. Die Anbindung von W alchwil nach Zug er- folgt mit der bestehenden Buslinie 5. Deren rechnen. Umgekehrt sind die Auswi r- kungen (Hanganschnitt mit Sicherungsmassnahmen unterhalb bestehender Häuser, Immissio- nen während Bau und Betrieb im Dorf Walchwil) im Bereich des Tunnelportals Walchwil
2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Seite bedarf. Die- se Vorgehensweise ist aufwändig, scheint aber in der heutigen Gesellschaft der beste Weg zur Zielerreichung zu sein. Dies belegen die Anstrengungen der letzten Jahre. 2. Gemeinsame Nutzung Mountainbikern ein. Mit der gebotenen Rücksichtnahme aller Beteiligten ist die gemeinsame Nutzung des bestehenden Wegnetzes problemlos möglich. Als positives Beispiel der Koexistenz ist die Lorzentobelstrasse Weiteres Vorgehen Der Postulant fordert den Regierungsrat mit der vorliegenden Eingabe auf, die bestehenden Gesetze ohne Verzug umzusetzen. Der Regierungsrat setzt polizeiliche Kontrollen und Ord- nungsbussen
2309.0 - gedruckter Bericht
gebrauch Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen. Keine Abweisung nicht ver- änderter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen. Keine Urkundspersonen Grundbuchauszüge sind innert zwei Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert zwei Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 8 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind Zentrum 11 Aktueller und vielfältiger Bestand von Unterrichtsmedien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PHZ-Studie- rende Bestandespflege: mindestens 2000 ältere
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
rung R 6, N 5 105 E 8 Energieproduktion E 8.1 Leistungssteigerung bestehender Kraftwerke E 8.1.1 Bei einer Leistungssteigerung der bestehenden Wasserkraftwerke sind die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahnhaltestel- len. V 11.2 Die Gemeinden ergänzen in Zusammenarbeit eit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahnhaltestel- len. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des Mob
Verordnung zum Schulgesetz
Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona­ len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul­ und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe
Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
halbe und ganze Notenwerte erlaubt. 4 Die Prüfungsleitung definiert den Notenschlüssel. § 27 Bestehensnormen 1 Die jeweiligen Promotionsprüfungen und die Diplomprüfung sind bestan­ den,wenn: a) der Durchschnitt und eine projektorientierte Diplomarbeit. Die beiden Pro­ motionsprüfungen und die Diplomprüfung bestehen aus Einzelprüfungen (schriftlich oder mündlich), die jeweils mit einer Positionsnote bewertet werden lder und Fachgebiete um; b) genehmigt die Aufgaben der Einzelprüfungen; c) entscheidet über das Bestehen der beiden Promotionsprüfungen, über die Diplomarbeit und die Diplomprüfung; d) entscheidet über
Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
Einzelfächer errechnet. Die Maturanote wird nach mathe- matischen Kriterien gerundet. * § 15 Bestehensnormen 1 Die Maturität ist bestanden, wenn in den neun Maturitätsfächern: a) die doppelte Summe aller wurden. 2 Voraussetzung für das Bestehen der Maturität ist, dass eine Maturaarbeit erstellt und mündlich präsentiert wurde. § 16 Entscheid 1 Der Entscheid über das Bestehen der Maturitätsprüfung wird auf
711.31-16-1.de.pdf
Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. ca. 0,7 Mio. m3 P 5 - P 6 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. V 11.3 Der Kanton Zug fördert den Ausbau des
711.31-16-1.de.pdf
Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen bzw. neue Anlagen werden im Richtplan festgesetzt: Nr. Gemeinde Bezeichnung Planquadrat 1 Oberägeri Seeplatz Erweiterung des bestehenden Bojenfeldes mit einem möglich, des Rückbaus bestehender störender Bauten und Anlagen. ca. 0,7 Mio. m3 P 5–P 6 6 Tanklager Risch Inertstoffdeponie ca. 0,2 Mio. m3 O 5 E 3.2.3 Beim folgenden Deponiestandort besteht raumplanerischer Zusammenarbeit mit dem Kanton und dem Betreiber des öffentli- chen Verkehrsmittels das bestehende Park&Ride-Angebot an bestehenden und geplanten Bahn- haltestellen. Richtplankarte V 9 Richtplankarte V 10 44 V 11
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
Bereiche Promotion und Übertrittsverfahren, die entsprechenden Reglemente. * 3 Separate Verordnungen bestehen zudem für die Organisation der kantona- len Schulen. § 2 Bezeichnungen und Begriffe 1 Soweit in spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 Schul- und Disziplinarordnungen zu erlassen bzw. bereits bestehende den obigen Anforderungen anzupassen. 2 Die Einführung des Niveaufachs Englisch auf der Sekundarstufe

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