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Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
Kanton Zug 412.12 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) Vom 19. Mai 2011 (Stand 1. August 2012) Die Vereinbarungskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug treffen folgendes Abko
Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
Verlustscheine 1 Wird ein Amt oder ein Gericht neu in den Anhang A1 aufgenommen, so liefert es die bestehenden Verlustscheine im Original an die Steuerverwal- tung. 2 Neu entstehende Verlustscheine liefern Steuer- verwaltung übertragenen Verlustscheine wieder selbst, so liefert die Steuer- verwaltung die bestehenden Verlustscheine im Original sowie die zur weite- ren Bewirtschaftung erforderlichen Unterlagen aus Berichterstattungspflicht der Steuer- verwaltung gegenüber den abliefernden Ämtern oder Gerichten besteht nicht. 2 Im Einzelfall können die Ämter und Gerichte Auskunft über den Stand ei- nes Verfahrens oder
Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
behandelt das Gesuch und gibt dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin Auskunft oder Einsicht. Bestehen für das Auskunfts- und Einsichtsrecht vor der zuständigen kantonalen Polizeibehörde Ein- schränkungen Organisation, Zuständigkeiten Art. 4 Grundsatz 1 Mit dem Betrieb von ViCLAS werden ausschliesslich bestehende Ermitt- lungsdaten aus kommunalen beziehungsweise kantonalen polizeilichen Un- tersuchungen ka eingesetzt wird. Art. 2 Begriff 1 ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) ist ein auf bestehenden Ermittlungsergebnissen basierendes Analysesystem für Gewalt- und Sexual- delikte, das die Grundlage
Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug)
Beamtenkonferenz. Art. 11 Paritätische Aufsichtskommission 1 Die Paritätische Aufsichtskommission besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Jede Regierung wählt vier Bauarbeiten und der Ein- richtung der Anstalt wird eine paritätische Baukommission eingesetzt. Sie besteht aus je fünf von den beiden Regierungen gewählten Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst und wird
Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
gilt als Nachweis. § 10 Prüfungsergebnis 1 Die Prüfungskommission (Notenkonferenz) entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Diplomprüfung und die Erteilung des Diploms. * 2 Die Prüfungskommission setzt LBBZ Schluechthof in ei­ nem Promotionsreglement. 2 413.17 § 7 Diplomprüfung 1 Die Diplomprüfung besteht aus mehreren mündlichen und schriftlichen Prüfungen, welche in Prüfungssessionen aufgeteilt sind
Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
Erstellung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nutzungsdauer; b) * Ausgaben, die bestehende Anlagen des Verwaltungsvermögens erset­ zen oder eine neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung chte Abgrenzung der Jahresrechnung erreicht wird. * 2 … * 3 Rückstellungen werden gebildet für bestehende wesentliche Verpflichtun­ gen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanz­ und dem Verwal­ tungsvermögen. * a) Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert
Verfassung des Kantons Zug
Kantonsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer vom Kantons­ rat bestimmten Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. * 2 … * 3.4.3. Strafgericht § 53 1 Das Strafgericht besteht aus dem Präsidenten q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrücklich durch die bestehende Bundes­ und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung Schweizer Bürger richtet sich nach den Vorschrif­ ten des Bundes und jene der Ausländer nach den bestehenden Staatsverträ­ gen. § 23 1 Das Kantonsbürgerrecht kann nur solchen Personen erteilt werden, die
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 16 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor­ rektheit. 2 414.191 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs­ konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi­ mal mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. 9 414.191 § 25 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
, Verbindungs­, Sammel­ und Erschliessungsstrassen für den gemischten Verkehr; c) Radstrecken, bestehend aus Radwegen mit separatem Trassee, aus Radstreifen oder aus Strassen für den gemischten Verkehr;
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
Kanton Zug 811.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) Vom 5. Mai 1998 (Stand 1. Oktober 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Einführ

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