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Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
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Kanton Zug 412.12 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) Vom 19. Mai 2011 (Stand 1. August 2012) Die Vereinbarungskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug treffen folgendes Abko
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Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
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Verlustscheine 1 Wird ein Amt oder ein Gericht neu in den Anhang A1 aufgenommen, so liefert es die bestehenden Verlustscheine im Original an die Steuerverwal- tung. 2 Neu entstehende Verlustscheine liefern Steuer- verwaltung übertragenen Verlustscheine wieder selbst, so liefert die Steuer- verwaltung die bestehenden Verlustscheine im Original sowie die zur weite- ren Bewirtschaftung erforderlichen Unterlagen aus Berichterstattungspflicht der Steuer- verwaltung gegenüber den abliefernden Ämtern oder Gerichten besteht nicht. 2 Im Einzelfall können die Ämter und Gerichte Auskunft über den Stand ei- nes Verfahrens oder
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Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
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behandelt das Gesuch und gibt dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin Auskunft oder Einsicht. Bestehen für das Auskunfts- und Einsichtsrecht vor der zuständigen kantonalen Polizeibehörde Ein- schränkungen Organisation, Zuständigkeiten Art. 4 Grundsatz 1 Mit dem Betrieb von ViCLAS werden ausschliesslich bestehende Ermitt- lungsdaten aus kommunalen beziehungsweise kantonalen polizeilichen Un- tersuchungen ka eingesetzt wird. Art. 2 Begriff 1 ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) ist ein auf bestehenden Ermittlungsergebnissen basierendes Analysesystem für Gewalt- und Sexual- delikte, das die Grundlage
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Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug)
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Beamtenkonferenz. Art. 11 Paritätische Aufsichtskommission 1 Die Paritätische Aufsichtskommission besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Jede Regierung wählt vier Bauarbeiten und der Ein- richtung der Anstalt wird eine paritätische Baukommission eingesetzt. Sie besteht aus je fünf von den beiden Regierungen gewählten Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst und wird
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Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
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gilt als Nachweis. § 10 Prüfungsergebnis 1 Die Prüfungskommission (Notenkonferenz) entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Diplomprüfung und die Erteilung des Diploms. * 2 Die Prüfungskommission setzt LBBZ Schluechthof in ei nem Promotionsreglement. 2 413.17 § 7 Diplomprüfung 1 Die Diplomprüfung besteht aus mehreren mündlichen und schriftlichen Prüfungen, welche in Prüfungssessionen aufgeteilt sind
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Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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Erstellung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nutzungsdauer; b) * Ausgaben, die bestehende Anlagen des Verwaltungsvermögens erset zen oder eine neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung chte Abgrenzung der Jahresrechnung erreicht wird. * 2 … * 3 Rückstellungen werden gebildet für bestehende wesentliche Verpflichtun gen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanz und dem Verwal tungsvermögen. * a) Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert
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Verfassung des Kantons Zug
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Kantonsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer vom Kantons rat bestimmten Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. * 2 … * 3.4.3. Strafgericht § 53 1 Das Strafgericht besteht aus dem Präsidenten q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrücklich durch die bestehende Bundes und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung Schweizer Bürger richtet sich nach den Vorschrif ten des Bundes und jene der Ausländer nach den bestehenden Staatsverträ gen. § 23 1 Das Kantonsbürgerrecht kann nur solchen Personen erteilt werden, die
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 16 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor rektheit. 2 414.191 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi mal mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. 9 414.191 § 25 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
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Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
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, Verbindungs, Sammel und Erschliessungsstrassen für den gemischten Verkehr; c) Radstrecken, bestehend aus Radwegen mit separatem Trassee, aus Radstreifen oder aus Strassen für den gemischten Verkehr;
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Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
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Kanton Zug 811.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) Vom 5. Mai 1998 (Stand 1. Oktober 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Einführ