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413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
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hulen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Amts für Berufsbildung und des Amts für Brückenange- bote bilden die Rektorenkonferenz. 2 Die Rektorenkonferenz behandelt operative Fragen der Schulen der Volks-
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414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
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Rechnungslegung fest. 8 414.31 3 Für die nur von einem einzelnen Trägerkanton finanzierten Leistungsange- bote sind die Kosten und Erträge separat auszuweisen. Art. 27 Finanzierung 1 Die Fachhochschule finanziert
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213.4 - Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
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Kanton Zug 213.4 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) Vom 29. September 2005 (Stand 1. Januar 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der
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1584.1 - Motions- und Postulatstext
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auf allen Ebenen durchsetzte. Verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Aufträgen und Ange- boten haben grosse Kampagnen, institutionalisierte Konferenzen und neue Struktu- ren geschaffen, um dieser
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1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1140.1 (Laufnummer 11215) KANTONSRATSBESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER WIRKUNGSORIENTIERTEN VERWALTUNGSFÜHRUNG (WOV) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 1. JULI 2003 Sehr geehr
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1084.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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sind. Es soll sich insbesondere um Spezialgebiete handeln, die durch das Zentralspital nicht ange- boten werden. Diesbezüglich ist sich die Kommission einig, dass dadurch Synergie- effekte entstehen. Bauprojekt
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Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR)
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Bereich der Grundlagen- und Schwerpunktfächer muss auch eine dritte Landessprache als Freifach ange- boten werden. Die Kenntnis und das Verständnis der regionalen und kultu- rellen Besonderheiten des Landes
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1863.3a - Synopse
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(ID 795) Synopse Teilrevision der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation Geltendes Recht [M05] Beschluss des Regierungsrates vom 1. April 2014 Verordnung über den Strassenve
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2087.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Busangebot erhalten bleibt, sondern auch weitere öffentliche Transportangebote bei Grossanlässen ange- boten werden. Nach den 2011 revidierten Bestimmungen des Polizei-Organisationsgesetzes (BGS 512.2, § 25
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2443.0 - gedruckter Bericht
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gegenüber Dritten 5 Gute Auslastung und hohe Zufriedenheit bezüglich Menge und Qualität der ange- botenen Dienstleistungen Schüler/innen 80 % bewerten Dienstleis- tungen als gut (periodische Überprüfung)