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413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
hulen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Amts für Berufsbildung und des Amts für Brückenange- bote bilden die Rektorenkonferenz. 2 Die Rektorenkonferenz behandelt operative Fragen der Schulen der Volks-
414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
Rechnungslegung fest. 8 414.31 3 Für die nur von einem einzelnen Trägerkanton finanzierten Leistungsange- bote sind die Kosten und Erträge separat auszuweisen. Art. 27 Finanzierung 1 Die Fachhochschule finanziert
213.4 - Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
Kanton Zug 213.4 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) Vom 29. September 2005 (Stand 1. Januar 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der
1584.1 - Motions- und Postulatstext
auf allen Ebenen durchsetzte. Verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Aufträgen und Ange- boten haben grosse Kampagnen, institutionalisierte Konferenzen und neue Struktu- ren geschaffen, um dieser
1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1140.1 (Laufnummer 11215) KANTONSRATSBESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER WIRKUNGSORIENTIERTEN VERWALTUNGSFÜHRUNG (WOV) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 1. JULI 2003 Sehr geehr
1084.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
sind. Es soll sich insbesondere um Spezialgebiete handeln, die durch das Zentralspital nicht ange- boten werden. Diesbezüglich ist sich die Kommission einig, dass dadurch Synergie- effekte entstehen. Bauprojekt
Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR)
Bereich der Grundlagen- und Schwerpunktfächer muss auch eine dritte Landessprache als Freifach ange- boten werden. Die Kenntnis und das Verständnis der regionalen und kultu- rellen Besonderheiten des Landes
1863.3a - Synopse
(ID 795) Synopse Teilrevision der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation Geltendes Recht [M05] Beschluss des Regierungsrates vom 1. April 2014 Verordnung über den Strassenve
2087.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Busangebot erhalten bleibt, sondern auch weitere öffentliche Transportangebote bei Grossanlässen ange- boten werden. Nach den 2011 revidierten Bestimmungen des Polizei-Organisationsgesetzes (BGS 512.2, § 25
2443.0 - gedruckter Bericht
gegenüber Dritten 5 Gute Auslastung und hohe Zufriedenheit bezüglich Menge und Qualität der ange- botenen Dienstleistungen Schüler/innen 80 % bewerten Dienstleis- tungen als gut (periodische Überprüfung)

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