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Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch
§ 26 lit. i der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV, BGS 721.53)
Regeste: – Ein Anbieter, der das Hauptangebot nicht vollständig und ohne jede Veränderung von Text und Ausmass ausfüllt und der bei allen Eventual- bzw. per-Positionen keine Einheitspreise einsetzt
Art. 29 BV, §§ 5 und 16 VRG
Regeste: – Wer Gesamteigentümerin eines Baugrundstücks ist, hat Anspruch darauf, in einem das Grundstück betreffenden Baubewilligungsverfahren als Partei behandelt zu werden. Als Partei hat sie ohn
Bei Beendigung einer Leistungsvereinbarung: Was geschieht mit den Daten?
Ausgangslage Bis Ende 2012 hatte eine Einwohnergemeinde betreffend Tagesfamilienangebot eine Leistungsvereinbarung mit dem Zuger Kantonalen Frauenbund (ZKF) bzw. dessen Abteilung «Tagesfamilien Kant
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: § 72 PBG, § 9 Abs. 1 + 2 BO Walchwil – Wann liegt ein Neubau, wann ein Umbau vor, welcher unter die Bestandesgarantie gemäss § 72 PBG fällt? Wann gilt eine Dachkonstruktion als Dachaufbaute
Gewässerrecht
Regeste: Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201) – Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines Gebäudes im Gewä
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 33 Abs. 4 SchKG – Das Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags wird nicht im Rahmen des vom Grundsatz der Kostenlosigkeit beherrschten Beschwerdeverfahre
Rechtspflege
Regeste: Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch
Rechtspflege
Regeste: Art. 5 ZPO – Domainnamen als solche sind kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO. Für ein aus dem Namensrecht abgeleiteten Anspruch wäre eine Zuständigkeit
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep

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