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1266.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ung1), beschliesst: § 1 Zweck 1 Das Gesetz legt den Rahmen für familienergänzende Betreuungsange- bote fest. 2 Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt: a) die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit
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1266.2 - Antrag des Regierungsrates
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ung1), beschliesst: § 1 Zweck 1 Das Gesetz legt den Rahmen für familienergänzende Betreuungsange- bote fest. 2 Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt: a) Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern;
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1266.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2005
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ung1), beschliesst: § 1 Zweck 1 Das Gesetz legt den Rahmen für familienergänzende Betreuungsange- bote fest. 2 Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt: a) die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit
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1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1284.2 (Laufnummer 12197) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND STANDESINITIATIVE ZUR FESTLEGUNG EINER OBERSTEN BELASTUNGSGRENZE FÜR DIE RESSOURCENSTARKEN KANTONE BEI DER NEUGESTAL
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2191.0 - gedruckter Bericht
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Erlös mind. Fr. 160’000. Gleich Leistungsgruppe 5: Schulung und Sport 9 Schulungs- und Sportange- bote gemäss Vorgaben STGB und Konkordat Gefangene Konkordats - und STGB - Vorgaben eingehalten (Angebot aufgrund des Entscheids werden getroffen Etablie rung des neuen Systems E Unterlagen des Internetange botes können gut und leicht gefunden werden Zuger Bevölkerung und Fachpersonen im Kanton Zug Downloads +10% gegenüber Dritten 5 Gute Auslastung und hohe Zufriedenheit bezüglich Menge und Qualität der ange- botenen Dienstleistungen Schülerinnen und Schüler > 80% bewerten Dienst- leistungen als gut > 80% bewerten
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2131.2 - Antrag des Regierungsrates
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Zugerbergstrasse 22 in Zug für das Integrations-Brücken-Angebot (IBA) und für das Amt für Brückenange bote (ABA) wird zu Lasten der Investitions- rechnung ein Objektkredit von 13,445 Mio. Franken inkl. 8,0
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2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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werden, bei- spielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft des GIBZ. Bereits heute seien die Brückenange- bote auf drei Standorte verteilt. Seite 6/8 2177.4 - 14286 4. Abklärungen der Baudirektion An der zweiten einlässlich über die Entwicklung im Berufsbildungswesen orientie- ren. Beat Wenger wie auch Heinz Amstad boten einen anschaulichen Einblick in ihre Schulen. Die Fragen der Kommission zur Notwendigkeit der Aus
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2198.3c - Beilage 3
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an die dritte Klas- se der Sekundarstufe I an. 2 Der Regierungsrat bestimmt, welche Brückenange- bote geführt werden. 3 … III. Keine Fremdaufhebungen. IV. Diese Änderungen unterliegen dem fakultativen
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2177.10a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
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Revisionsbericht Nr. 54 – 2019 betreffend Aufstockung/Umbau Trakt 1 GIBZ für Kombinierte Brückenange- bote (KBA). 8 In § 9 Abs. 1 Bst. a bis k der Submissionsverordnung ist definiert, wann ein Auftrag unabhängig
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2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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finanziell knappen Verhältnissen das Beratungsangebot nutzen können. Die Subventionierung der Ange- bote erfolgt durch den Kanton. Zu § 12 Beiträge an Einwohnergemeinden und Dritte Der Kanton leistet Beiträge