-
1365.2 - Antwort des Regierungsrates
-
wurden bereits ergriffen oder sind geplant: - ausgeführte Flussaufweitungen an der Reuss in der Chamau und an der Lorze, in der Höll und in Baar - geplante weitere Aufweitungen an der Reuss oberhalb der
-
1368.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
nicht etwa Auflandung der Reuss führte. Nur beim Beugerank und bei der grossen Aufweitung in der Chamau landete die Reusssohle auf. Bis auf diese beiden Stellen ist die Reusssohle noch immer um eini- ges
-
1481.2 - Antrag des Regierungsrates
-
§ 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 19981), beschliesst: § 1 1 Die Verbindung Chamerstrasse (Schlatt)-Bösch (Abschnitt D) wird fest- gesetzt. Dazu wird der Richtplanbeschluss V 3.2 um die
-
2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
-
Vorlage Nr. 2328.1 Laufnummer 14528 Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG) Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
-
2274.4a - Beilage 1
-
Gubelstrasse) - die Vorstadt - die südliche Alpenstrasse - der Bundesplatzbereich - die östliche Chamerstrasse (ab Aabachstrasse). Gleichzeitig werden folgende Gemeindestrassen zu Kantonsstrassen aufklassiert:
-
2274.1a - Beilagen Teil 1
-
Gestaltungskonzept Zufahrtsstrecken inkl. Normalprofile Beilage 3 Aabachstrasse im Abschnitt Chamerstrasse bis Unterquerung SBB-Linie Situation Normalprofil 2274.1 - 14392 Seite 5/28 Gubelstrasse im Abschnitt
-
1563.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE 1563.1 (Laufnummer 12437) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FREIGABE EINES OBJEKTKREDITES FÜR DAS PROJEKT "KOMBINIERTER RAD-/FUSSWEG ÄGERISTRASSE, ABSCHNITT LORETO- BIS LÜSSIRAINSTRAS
-
1524.1a - Beilage
-
8'000 170'000 3062 HB0035 Bahnhofstrasse 26 60'000 81'126 0 645.60 0 700 0 81'772 3062 HB0036 Chamerstrasse 22 12'000 0.00 12'000 297.00 297.00 12'000 12'000 0 12'000 3062 HB0037 Gartenstrasse 3 22'000
-
3151.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
bergwärts fahrende Radverkehr die Fahrbahn und wird auf dem Trottoir (Radfahrende gestattet) bis zur Chamerstrasse geführt, wo sich die Radfahrenden wieder in den Mischverkehr eingliedern. Ein weitergehender Ausbau bergwärts fahrende Radverkehr die Fahrbahn und wird auf das Trottoir (Radfahrende gestattet) bis zur Chamerstrasse geleitet, wo die Radfahrenden sich wieder in den Mischverkehr eingliedern. Das Trottoir wird hierzu
-
3215.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3215.2 Laufnummer 16763 Interpellation von Patrick Iten betreffend Tiefenbrunnen für die Verwaltung «Kanton Zug» an der Aa, Zug (Vorlage Nr. 3215.1 - 16550) Antwort des Regierungsrats vom