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2309.0 - gedruckter Bericht
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Bu dg et 2 01 4 Fi na nz pl an 2 01 4– 20 17 Budget 2014 Finanzplan 2014–2017 Kalt Medien AG, Zug / 440 Inhaltsverzeichnis 1 Bericht und Antrag des Regierungsrates 5 Detailinformationen Kennzahlen 23
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1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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pro Aktie für ange- messen, handelt es sich dabei doch um einen Vorzugspreis gegenüber dem aktu- ellen Börsenkurs. Bezogen auf die Dividende des Jahres 2002 von 85.- Franken pro Aktie bringen die neuen
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1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1166.2 (Laufnummer 11380) MOTION VON KÄTY HOFER BETREFFEND EXISTENZSICHERNDES EINKOMMEN FÜR FAMILIEN MIT KINDERN (VORLAGE NR. 1166.1 - 11275) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRA
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Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
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Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)
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Information dazu bei, dass sich die Qualität und Organisation der Einrichtungen gemäss den aktu- ellen fachlichen Anforderungen entwickeln. 2 Sie koordiniert die Aufsicht mit anderen Fachstellen, die
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Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
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Beurkundungsbefugnis dem Staatsarchiv auszuhändigen. Bei vorübergehender Niederlegung der notari ellen Tätigkeit kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Ausnahmerege lung treffen. * § 24 Stempel und
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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu ellen Vereinbarungen angerechnet. 2 414.413 § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher