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2309.0 - gedruckter Bericht
Bu dg et 2 01 4 Fi na nz pl an 2 01 4– 20 17 Budget 2014 Finanzplan 2014–2017 Kalt Medien AG, Zug / 440 Inhaltsverzeichnis 1 Bericht und Antrag des Regierungsrates 5 Detailinformationen Kennzahlen 23
1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
pro Aktie für ange- messen, handelt es sich dabei doch um einen Vorzugspreis gegenüber dem aktu- ellen Börsenkurs. Bezogen auf die Dividende des Jahres 2002 von 85.- Franken pro Aktie bringen die neuen
1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1166.2 (Laufnummer 11380) MOTION VON KÄTY HOFER BETREFFEND EXISTENZSICHERNDES EINKOMMEN FÜR FAMILIEN MIT KINDERN (VORLAGE NR. 1166.1 - 11275) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRA
Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
die Vernachlässigung öf­ fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi­ ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)
Information dazu bei, dass sich die Qualität und Organisation der Einrichtungen gemäss den aktu- ellen fachlichen Anforderungen entwickeln. 2 Sie koordiniert die Aufsicht mit anderen Fachstellen, die
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
Beurkundungsbefugnis dem Staatsarchiv auszuhändigen. Bei vorübergehender Niederlegung der notari­ ellen Tätigkeit kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Ausnahmerege­ lung treffen. * § 24 Stempel und
Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu­ ellen Vereinbarungen angerechnet. 2 414.413 § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
die Vernachlässigung öf­ fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi­ ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher

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