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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Dividende, zur langfristigen Sicherung der Investitionen und zur Rückzahlung von eingegangenen finanzi- ellen Verpflichtungen. 10) Die Axpo ist kapitalmarktfähig mit einem Investment Grade Rating. 11) Die Axpo
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3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
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hinsichtlich der weiteren Alternativstandorte fehle es an einem Vergleich, der sich auf die aktu ellen Gegebenheiten stütze. Im raumplanerischen Bericht wird dargelegt, dass der Kanton den neuen, vergrösserten
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3021.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3021.2 Laufnummer 16279 Interpellation von Philipp C. Brunner, Barbara Gysel, Anna Spescha, Andreas Lustenber- ger und Tabea Zimmermann Gibson betreffend die Frage, ob die Zuger Polizei di
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3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Elektronik oder Automatik befinden, absolvieren das Studium berufsbegleitend, aufgebaut nach individu- ellem betrieblichem Hintergrund. Die ersten zwei Jahre des Studiums sind stark auf die Schlüsselkompetenzen
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3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
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Elektronik oder Automatik befinden, absolvieren das Studium berufsbegleitend, aufgebaut nach individu- ellem betrieblichem Hintergrund. Die ersten zwei Jahre des Studiums sind stark auf die Schlüsselkompetenzen
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu- ellen Vereinbarungen angerechnet. § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende anderer
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861.512 - Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
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Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung (IVSE Bereich B) werden in der Regel nach dem individu- ellen Betreuungsbedarf der betreuten Personen abgestuft. 21) BGS 861.52 13 861.512 § 32 Tarifgestaltung
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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dere Vereinbarung des Kantons Zug mit der Försterschule Maienfeld ist aber aus Gründen der finanzi- ellen Solidarität voraussichtlich notwendig.40 Eine abweichende finanzielle Regelung gemäss Art. 2 Abs.
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2972.1 - Postulatstext
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n- sionskasse dafür einsetzen, ihre Anlagestrategie zu überarbeiten und ESG-Kriterien mit spezi- ellem Fokus auf fossile Deinvestition zu integrieren. Der Regierungsrat setzt sich zudem dafür ein, dass
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu- ellen Vereinbarungen angerechnet. § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende anderer