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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Dividende, zur langfristigen Sicherung der Investitionen und zur Rückzahlung von eingegangenen finanzi- ellen Verpflichtungen. 10) Die Axpo ist kapitalmarktfähig mit einem Investment Grade Rating. 11) Die Axpo
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
hinsichtlich der weiteren Alternativstandorte fehle es an einem Vergleich, der sich auf die aktu ellen Gegebenheiten stütze. Im raumplanerischen Bericht wird dargelegt, dass der Kanton den neuen, vergrösserten
3021.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3021.2 Laufnummer 16279 Interpellation von Philipp C. Brunner, Barbara Gysel, Anna Spescha, Andreas Lustenber- ger und Tabea Zimmermann Gibson betreffend die Frage, ob die Zuger Polizei di
3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Elektronik oder Automatik befinden, absolvieren das Studium berufsbegleitend, aufgebaut nach individu- ellem betrieblichem Hintergrund. Die ersten zwei Jahre des Studiums sind stark auf die Schlüsselkompetenzen
3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
Elektronik oder Automatik befinden, absolvieren das Studium berufsbegleitend, aufgebaut nach individu- ellem betrieblichem Hintergrund. Die ersten zwei Jahre des Studiums sind stark auf die Schlüsselkompetenzen
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu- ellen Vereinbarungen angerechnet. § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende anderer
861.512 - Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung (IVSE Bereich B) werden in der Regel nach dem individu- ellen Betreuungsbedarf der betreuten Personen abgestuft. 21) BGS 861.52 13 861.512 § 32 Tarifgestaltung
3086.1a - Beilage 1 Gutachten
dere Vereinbarung des Kantons Zug mit der Försterschule Maienfeld ist aber aus Gründen der finanzi- ellen Solidarität voraussichtlich notwendig.40 Eine abweichende finanzielle Regelung gemäss Art. 2 Abs.
2972.1 - Postulatstext
n- sionskasse dafür einsetzen, ihre Anlagestrategie zu überarbeiten und ESG-Kriterien mit spezi- ellem Fokus auf fossile Deinvestition zu integrieren. Der Regierungsrat setzt sich zudem dafür ein, dass
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu- ellen Vereinbarungen angerechnet. § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende anderer

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