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3285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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natür- lichen Personen und juristischen Personen oder Personen des öffentlichen Rechts. Die finanzi- ellen Möglichkeiten von natürlichen und juristischen Personen sind unterschiedlich, deshalb sind vorliegend
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sollen auch künftig gelten. Neu wird den Vorgesetzten ein Instrument für die Bestimmung der individu- ellen Lohnentwicklung bei Beförderungen zur Verfügung gestellt, welche sich an den Krite- rien Leistung Bestim- mung über den Mutterschaftsurlaub ein neuer Paragraph eingefügt, der im Wortlaut dem aktu- ellen § 24 a der Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung) vom 4. Oktober 2011 (BGS. 154.214)
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3286.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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natür- lichen Personen und juristischen Personen oder Personen des öffentlichen Rechts. Die finanzi- ellen Möglichkeiten von natürlichen und juristischen Personen sind unterschiedlich, deshalb sind vorliegend
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3286.1a - Beilage Konzeptpapier
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gehörten neben Raphael Reischuk an: - Markus Bischof (CISCO) - Thomas Dullien (optimyze) - Tobias Ellenberger (Oneconsult AG) - Stefan Frei (Accenture) - Christof Jungo (SecIntel) - Andreas Kaelin (ICTswitzerland)
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3285.1b - Beilage 2: Abschlussbericht Vorarbeiten
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Sub-Total [CHF] Evaluation potenzieller Netzwerk- partner 400 85 34’000 Kontaktaufnahme mit dem potenti- ellen Netzwerkpartner 400 85 34’000 Präsentationen und Workshops mit den potenziellen Netzwerkpartner 650
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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Ersatzrichter (per 31. Dezember 2021) II. Obergerichtskanzlei Eintritte Cathry Ivo, Gerichtsschreiber Eller Flavio, Gerichtsschreiber Fosco Orlando, Gerichtsschreiber (Teilzeit 80 %) Schmid-Joss Sabrina, Sekretärin e) Berweger Jeannine, MLaw (Einsatz in der ganzen Zivil- und Strafrechtspflege) Cathry Ivo, MLaw Eller Flavio, MLaw Fosco Orlando, MLaw (Teilzeit 80 %) Fotsch Katja, MLaw Huber Stüdli Doris, lic. iur.
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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die Vernachlässigung öf- fentlicher Aufgaben liegt namentlich bei der Verletzung von klarem materi- ellem Recht, der Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder der Gefährdung wichtiger öffentlicher
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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keiner Studienverzögerung. Leistungsnachweise der anderen Hochschulen werden gemäss den individu- ellen Vereinbarungen angerechnet. § 7 Austauschstudierende anderer Hochschulen 1 Austauschstudierende anderer
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223.1 - Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
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Beurkundungsbefugnis dem Staatsarchiv auszuhändigen. Bei vorübergehender Niederlegung der notari- ellen Tätigkeit kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Ausnahmerege- lung treffen. * § 24 Stempel und