Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

9869 Inhalte gefunden
2906.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
formell rechtskräftig geworden. Zudem ist das erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts auch in materi- elle Rechtskraft erwachsen (vgl. PIERRE TSCHANNEN/ULRICH ZIMMERLI/MARKUS MÜLLER, Allge- meines Verwaltungsrecht
2947.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zustellen. Damit dieses Ziel im Jahr 2035 erreicht werden kann, ist die betriebliche und finanzi- elle Machbarkeit vorausgesetzt. In welche Richtung die Technologie gehen, welches System sich auf dem Markt
2958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Jahre, d. h. je- weils per Ende der Legislatur, gestützt auf die Berichterstattung der Energiefachst elle im Rah- men des Energieleitbilds 2018, einen umfassenden Planungsbericht zur Energie- und Klimapo-
2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
hoher Be- stand im Kanton Zug verbleiben. Integrationsmassnahmen sind daher zu empfehlen. Die aktu- elle Situation kann folgenden Tabellen entnommen werden. a) Zusammenfassung b) Details (per 31. März 2018)
2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
Beispiel unterbinden, dass eine private Person bei der Einwohnerkontrolle voraussetzungslos die aktu- elle Adresse, bei Wegzug auch das Wegzugsda- tum und den Wegzugsort, erfragen kann. Bei Glaubhaftmachung
2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2183.1 Laufnummer 14160 Kantonsratsbeschluss betreffend die Geschäftsordnung des Regierungsrates Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 25. September 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin
2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
auf Anfang 2014 vorgesehen und erst dann werden die genauen Kosten bekannt sein . Gemäss Finanztab- elle auf Seite 37 fallen die Investitionsausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 an. Bei den im Jahr 2013
2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n, die insbesondere deren Aufgaben in den Regelklassen der gemeindlichen Schulen und die finanzi- elle Abgeltung durch den Kanton regeln. 3 unverändert. Auch hier gibt es keine materielle Änderung. Einzig der Bildungsrat (§ 65 SchulG) sowie die Direktion für Bildung und Kultur (§ 66 SchulG). Die materi- ellen Bestimmungen sollen deshalb keine Zuständigkeiten mehr festlegen bzw. zuweisen; die- se ergeben sich
2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
2020 5 Generelle Bemerkung: Bei der Prüfung der Kredit-Schlussabrechnung werden rechtliche, finanzi- elle sowie submissionsrelevante Aspekte behandelt (siehe Bst. a bis i oben). Bezüglich Projekter- gebnis
2198.3c - Beilage 3
und zur Bewil- ligung von Privatschulungen; 4 Beschlüsse, die erhebliche wiederkehrende finanzi- elle Auswirkungen haben, bedürfen der Zustim- mung des Regierungsrates. g) zu den Konferenzen, denen die

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch