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2906.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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formell rechtskräftig geworden. Zudem ist das erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts auch in materi- elle Rechtskraft erwachsen (vgl. PIERRE TSCHANNEN/ULRICH ZIMMERLI/MARKUS MÜLLER, Allge- meines Verwaltungsrecht
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2947.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zustellen. Damit dieses Ziel im Jahr 2035 erreicht werden kann, ist die betriebliche und finanzi- elle Machbarkeit vorausgesetzt. In welche Richtung die Technologie gehen, welches System sich auf dem Markt
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2958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Jahre, d. h. je- weils per Ende der Legislatur, gestützt auf die Berichterstattung der Energiefachst elle im Rah- men des Energieleitbilds 2018, einen umfassenden Planungsbericht zur Energie- und Klimapo-
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2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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hoher Be- stand im Kanton Zug verbleiben. Integrationsmassnahmen sind daher zu empfehlen. Die aktu- elle Situation kann folgenden Tabellen entnommen werden. a) Zusammenfassung b) Details (per 31. März 2018)
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2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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Beispiel unterbinden, dass eine private Person bei der Einwohnerkontrolle voraussetzungslos die aktu- elle Adresse, bei Wegzug auch das Wegzugsda- tum und den Wegzugsort, erfragen kann. Bei Glaubhaftmachung
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2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2183.1 Laufnummer 14160 Kantonsratsbeschluss betreffend die Geschäftsordnung des Regierungsrates Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 25. September 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin
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2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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auf Anfang 2014 vorgesehen und erst dann werden die genauen Kosten bekannt sein . Gemäss Finanztab- elle auf Seite 37 fallen die Investitionsausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 an. Bei den im Jahr 2013
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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n, die insbesondere deren Aufgaben in den Regelklassen der gemeindlichen Schulen und die finanzi- elle Abgeltung durch den Kanton regeln. 3 unverändert. Auch hier gibt es keine materielle Änderung. Einzig der Bildungsrat (§ 65 SchulG) sowie die Direktion für Bildung und Kultur (§ 66 SchulG). Die materi- ellen Bestimmungen sollen deshalb keine Zuständigkeiten mehr festlegen bzw. zuweisen; die- se ergeben sich
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2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
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2020 5 Generelle Bemerkung: Bei der Prüfung der Kredit-Schlussabrechnung werden rechtliche, finanzi- elle sowie submissionsrelevante Aspekte behandelt (siehe Bst. a bis i oben). Bezüglich Projekter- gebnis
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2198.3c - Beilage 3
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und zur Bewil- ligung von Privatschulungen; 4 Beschlüsse, die erhebliche wiederkehrende finanzi- elle Auswirkungen haben, bedürfen der Zustim- mung des Regierungsrates. g) zu den Konferenzen, denen die