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915.2 - Gesetz über Standortentwicklung (GSE)
Kanton Zug 915.2 Gesetz über Standortentwicklung (GSE) Vom 28. August 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kanton
915.21 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Standortentwicklung (Standortentwicklungsverordnung; SEVO)
Kanton Zug 915.21 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über Standortentwicklung (Standortentwicklungsverordnung; SEVO) Vom 9. Dezember 2025 (Stand 1. Januar 2026) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestü
Art. 99 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Eine im Prozess als Klägerin auftretende Konkursmasse kann nur dann der  Kautionspflicht unterworfen werden, wenn sie nicht glaubhaft machen kann, dass sie die mutmassliche Parteientsc
Sozialversicherung
Regeste: Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV – Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Ma
Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG
Regeste: , In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs erblickt werden, wobei den Behörden ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Es ist rechtsmissbräuchlich, w
Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
Regeste: – Das Novenverbot im Beschwerdeverfahren gemäss Art. 326 ZPO gilt auch im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege, unabhängig davon, dass in diesem Verfahren der beschränkte Unter
Art. 22 Abs. 1 RPG; § 44 PBG, Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 + 2 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 LSV
Regeste: - Ist eine Luft- / Wasserwärmepumpeanlage an der Aussenwand eines Wohnhauses baubewilligungspflichtig? Hält die Anlage die Planungswerte gemäss LSV ein?Aus den Erwägungen: 2. Der Rechtsv
Schulrecht
Regeste: § 2 Abs. 1 der Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug – Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die obligatorischen Fächer, die obligatorischen Schulanlässe ausserhalb des Stunde
Datenschutzpraxis
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 26 Abs. 1 RPG, § 3 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 2 PBG, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO des Regierungsrates

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