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Art. 257 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist und – kumulativ – die Rechtslage klar ist. Wenn dieser Rechtsschut
Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
Regeste: – Nachfristansetzung zur Einreichung einer Gesuchsantwort. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren, in welchem das Gericht bei versäumter Klageantwort der beklagten Partei eine kurze Nachf
Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
Regeste: – Ein Praktikum, welches weder für die Zulassung zu einer Ausbildung gesetzlich oder reglementarisch vorausgesetzt oder faktisch notwendig ist, noch für den Ausbildungsabschluss verlangt w
§§ 39 Abs. 1a und 67 Abs. 2 WAG; Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (WAV)
Regeste: – Wer Mängel bei den Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rügen will, die er schon vor dem Wahl- oder Abstimmungstag entdeckt, darf mit der  Beschwerdeeinreichung nicht bis nach dem Wahl- od
Familienergänzende Kinderbetreuung
Regeste: § 15 Abs. 1 lit. b und e PAVO - Die Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Führung einer Kindertagesstätte setzt voraus, dass die Leiter und seine Mitarbeiter nach Persönlichkeit, Gesundhe
Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
Regeste: – Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic
§ 45 VRG, § 15 VRG
Regeste: § 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr
Verfahrensrecht
Regeste: § 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG - Die Bestellung eines  Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren re
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Im Rahmen des  Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteili
Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
Regeste: – Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend erschlossen ist. Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden,

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