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Art. 257 Abs. 1 ZPO
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Regeste:
– Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist und – kumulativ – die Rechtslage klar ist. Wenn dieser Rechtsschut
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Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
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Regeste:
– Nachfristansetzung zur Einreichung einer Gesuchsantwort. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren, in welchem das Gericht bei versäumter Klageantwort der beklagten Partei eine kurze Nachf
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Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
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Regeste:
– Ein Praktikum, welches weder für die Zulassung zu einer Ausbildung gesetzlich oder reglementarisch vorausgesetzt oder faktisch notwendig ist, noch für den Ausbildungsabschluss verlangt w
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§§ 39 Abs. 1a und 67 Abs. 2 WAG; Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (WAV)
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Regeste:
– Wer Mängel bei den Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rügen will, die er schon vor dem Wahl- oder Abstimmungstag entdeckt, darf mit der Beschwerdeeinreichung nicht bis nach dem Wahl- od
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Familienergänzende Kinderbetreuung
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Regeste:
§ 15 Abs. 1 lit. b und e PAVO - Die Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Führung einer Kindertagesstätte setzt voraus, dass die Leiter und seine Mitarbeiter nach Persönlichkeit, Gesundhe
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Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
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Regeste:
– Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic
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§ 45 VRG, § 15 VRG
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Regeste:
§ 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG - Die Bestellung eines Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren re
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Im Rahmen des Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteili
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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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Regeste:
– Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend erschlossen ist. Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden,