-
Sozialversicherung
-
Regeste:
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR – Die Unterstellung eines Betriebes unter den AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR unte
-
Art. 158 ZPO
-
Regeste:
– Ein schutzwürdiges Interesse gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO kann auch in der Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten liegen. Der Gesuchsteller hat glaubhaft zu machen, dass ihm di
-
§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
-
Regeste:
– Ist ein Karaoke Clublokal in einem bestehenden Gewerberaum in der Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) zonenkonform ? Sind die Lärmimmissionen des Clublokals übermässig?Aus dem Sachverhalt:
-
Opferhilfe
-
Regeste:
Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5) – Die auf das gesetz gestützte Leistungspflicht des Staates ist subsidiär gegenü
-
Art. 141 ZPO
-
Regeste:
– Eine Zustellung durch öffentliche Publikation darf nur als ultima ratio erfolgen. Als unmöglich darf eine Zustellung nur dann erachtet werden, wenn vorgängig sämtliche sachdienlichen
-
Rechtspflege
-
Regeste:
§ 17 bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67 – 69 WAG, Art. 34 BV – Das Gemeindegesetz schreibt keine Kontrolle der Stimmberechtigung an der Gemeindeversammlung vor. Es lässt die Teilnahme nicht
-
§ 52 VRG, § 70 PBG, § 93 GOG und § 37 GG
-
Regeste:
– Kann ein Anzeiger die Missachtung der Anzeigepflicht durch den Gemeinderat im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde rügen, wenn diese gegen eine fehlbare Bauherrschaft keine Strafanzeige e
-
Art. 6 MVG
-
Regeste:
– Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen einem Knalltrauma und einem subjektiven Tinnitus (Rückfall/Spätfolge) beurteilt sich – sofern kein Schleudertrauma, eine äquivalente Verlet
-
Steuerrecht
-
Regeste:
Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG – Bei einer an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im Regelfall nicht u
-
Art. 417 OR
-
Regeste:
– Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw. 6.5.2). Im