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Art. 36 BV, Art. 18 Abs. 1 RPG, PBG und BO der Stadt Zug
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Regeste:
– Die Zuweisung eines Grundstücks zu einer im kantonalen oder kommunalen Recht vorgesehenen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen kann unter Umständen zu einer öffentlich-rechtlichen
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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Regeste:
§ 72 PBG, § 9 Abs. 1 + 2 BO Walchwil – Wann liegt ein Neubau, wann ein Umbau vor, welcher unter die Bestandesgarantie gemäss § 72 PBG fällt? Wann gilt eine Dachkonstruktion als Dachaufbaute
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Ausländerrecht
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Regeste:
Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG, In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehör
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Gewässerrecht
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Regeste:
Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201) – Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines Gebäudes im Gewä
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Personalrecht
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Regeste:
Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV – Ein Arbeitszeugnis hat grundsätzlich das Fortkommen des Arbeitnehmers zu fördern, sollte also wohlwollend formuliert werden, doch findet das Wohlwollen eine
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§ 2 BeurkG
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Regeste:
– Die in § 2 BeurkG enthaltene Verpflichtung, im Kanton Zug Wohnsitz zu nehmen, um als freiberufliche Urkundsperson zugelassen zu werden, kann einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff i
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Strafzumessung
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Regeste:
Art. 47 ff. StGB – .Aus dem Sachverhalt:
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 25. Dezember 2009 nach einer heftigen verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Wohnungspartner in der gemei
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Rechtspflege
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Regeste:
Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch
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Vorbemerkungen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep