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Art. 13 URG
Regeste: – Wer Werkexemplare der Literatur und Kunst vermietet oder sonst wie gegen Entgelt zur Verfügung stellt, schuldet dem Urheber hierfür gemäss Art. 13 Abs. 1 URG eine Vergütung. Gemäss Abs.
Art. 261 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Damit das Gericht  vorsorglichen Massnahmen trifft, hat der Gesuchsteller den Verfügungsanspruch sowie den Verfügungsgrund und einen drohenden, nicht leicht wiedergutzumachenden Nachte
§ 62 Abs. 1 lit. c, § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 1 VRG, Art. 16d SVG und Art. 30 VZV
Regeste: - Voraussetzungen für den Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen Rechtsschutzinteresses. Die aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde fällt erst im Zeitpunkt der forme
Erschliessungsplan
Regeste: Art. 19 RPB, § 32 a) PBG - Sinn und Zweck des es, der Erschliessungsplan ist nicht das geeignete Planungsinstrument zur rechtlichen Erschliessung eines Baugrundstückes, wenn die Erschliessu
Aktienrecht
Regeste: Art. 697h aOR – Gestützt auf Art. 697h Abs. 2 aOR müssen Aktiengesellschaften den Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht in die Jahresrechnung, die Konzernrechnun
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften  Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts  mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
Personalrecht
Regeste: § 10 Abs. 3 und 4, § 13 PG – Bevor gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin eine  Kündigung ausgesprochen wird, sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip weniger weit reichende Ma
§§ 18 Abs. 1 und 42 Abs. 1 VRG, Art. 4 Abs. 5 Reklamereglement der Gemeinde Baar
Regeste: §§ 18 Abs. 1 und 42 Abs. 1 VRG, Art. 4 Abs. 5  Reklamereglement der Gemeinde Baar – Überprüfung der Rechtmässigkeit eines generell-abstrakten Erlasses (Reklamereglement), im Anwendungsfal
Art. 13 IVG i.V.m. Art. 2 f. GgV
Regeste: – Zu den zu behandelnden Geburtsgebrechen zählen alle Begleiterscheinungen, die medizinisch gesehen zum Symptomenkreis des infrage stehenden Gebrechens gehören. Der Anspruch auf Behandlung

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