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Verwaltungspraxis
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV –  Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: § 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV – Dass die Direktorin des Innern sowohl bei der  denkmalpflegerischen Antragstellung der kantonalen Denkmalkommission im Sinne von § 13 Abs. 1
Verfahrensrecht
Regeste: §§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung – Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren  und im Verwaltungsbeschwerd
Bau- und Planungsrecht
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra
§§ 99 und 132 Abs. 1 GG; § 70 Abs. 1 PG
Regeste: §§ 99 und 132 Abs. 1 GG – Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einer Gemeinde richten sich nach dem (Gemeinde-)Gesetz und nach dem Dienst- und Besoldungsreglement
Denkmalschutz
Regeste: § 25 DMSG – Unterschutzstellung von Denkmälern . Der wissenschaftliche Wert gemäss § 25 Abs. 1 lit. a DMSG hängt nicht davon ab, ob ein Gebäude von Anfang an zu diesem Zweck errichtet wurd
Strassenverkehrsrecht
Regeste: Art. 74 Abs. 3 VZV – Zuständig für die Erteilung eines  Kollektiv-Fahrzeugausweises ist im Regelfall die kantonale Behörde am Sitz des Unternehmens. Findet die Geschäftstätigkeit aber aus
Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
Regeste: § 5 i.V.m. § 2 Bst. a, c und d des Datenschutzgesetzes ; Art. 1, Art. 3 Abs. 1 Bst. b, Art. 13, 14, 18, 19 und 25 Bst. a des Bundesgesetzes über die Familienzulagen; § 20 des Einführungsge
Zivilprozessrecht
Regeste: Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen  getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
Art. 37 Abs. 4 ATSG
Regeste: – Bewilligung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, wenn die Partei bedürftig ist, die Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheinen und die Vertretung im konkreten Fall sachlich geboten i

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