Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

9869 Inhalte gefunden
Art. 106 ff. ZPO; Art. 85 SchKG
Regeste: – Der Betriebene, der beweist, dass er die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt hat, kann gemäss Art. 85 SchKG beim Gericht des Betreibungsortes jederzeit Klage  auf Aufhebung der Betrei
Personalrecht
Regeste: § 55 PG  – Werden im Arbeitsvertrag weder Zulagen noch Dienstaltersgeschenk und besondere Vergütungen geregelt, sondern wird diesbezüglich auf die entsprechenden kantonalen Erlasse verwies
§ 33 StG, Art. 35 DBG
Regeste: § 33 Abs. 1 Ziff. 2 StG und Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG – Wer Unterhaltszahlungen leistet und diese von den steuerbaren Einkünften abzieht, kann keinen Kinderabzug geltend machen (Erw. 2b/dd)
Gerichtspraxis
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Zivilrecht
Regeste: Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB –  Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen,
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
Regeste: . – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gemäss Art. 8
Zivilstandswesen
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Umweltrecht
Regeste: Art. 15 USG; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV – Die Lärmbeurteilung  von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich gemäss Anhang 7 LSV zu erfolgen. Abweichungen, auch punktuelle, von dieser
Art. 223 Abs. 1 i.V.m. Art. 219 ZPO
Regeste: – Auch im Verfahren betreffend definitive Rechtsöffnung muss keine Nachfrist  für eine verpasste Gesuchsantwort angesetzt werden.Aus den Erwägungen: 3. Weiter macht der Beschwerdeführer
Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
Regeste: Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch