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ISOS, § 25 Abs. 1 lit. a DMSG, § 25 Abs. 1 lit. d DMSG
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Regeste:
ISOS – Die Anliegen des Ortsbildschutzes und des Denkmalschutzes überlagern sich teilweise, sind aber nicht gleichzusetzen. Aus der Tatsache, dass ein Gebäudeensemble im ISOS beziehungs
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Verfahrensrecht, Begründungspflicht der Behörden
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Regeste:
§ 30 Abs. 2 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes – Begriff der Rechtsverletzung (Erw. I/4 und 5). Art. 29 Abs. 2 BV – Der aus Art. 29 Abs. 2 BV fliessende Anspruch der Parteien auf rechtlich
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Bürgerrecht
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Regeste:
Fragen mit der fast ausschliesslichen Fokussierung auf die Lebensumstände in der Wohngemeinde genügen nicht zur Beurteilung , ob die Bewerbenden mit den schweizerischen, kantonalen und ört
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Art. 43 und Art. 61 ATSG, Art. 3 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 8 UVV
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Regeste:
– Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht die Untersuchungsmaxime, welche ihre Schranken indes in der Rügepflicht hat. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes entfällt im Sozialver
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Zivilrechtspflege
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Regeste:
Art. 84 und Art. 85 Abs. 1 ZPO analog; Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO; Art. 684 ZGB – Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsbegehren bei positiven Leistungsklagen im Nachbarrecht (Bes
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§ 10b BeurkG
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Regeste:
Öffentliche Beurkundung von Generalversammlungen einer Aktiengesellschaft
Bei notariellen Protokollen hat die von der Urkundsperson vorzunehmende Datierung den Charakter einer Sachbeu
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Handelsregister
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Regeste:
Art. 938a OR i.V.m. Art. 155 HRegV – Der führer kann eine Gesellschaft nach dreimaligem ergebnislosem Rechnungsruf im Handelsregister löschen, wenn diese keine Geschäftstätigkeit mehr auf
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Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
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Regeste:
– Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitslosentaggeldern) als Einkommen anzurechne
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Denkmalschutz
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Regeste:
ISOS – Die Anliegen des Ortsbildschutzes und des es überlagern sich teilweise, sind aber nicht gleichzusetzen. Aus der Tatsache, dass ein Gebäudeensemble im ISOS beziehungsweise in der
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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Regeste:
§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV – Der Gemeinderat bzw. Stadtrat ist im Bereich der Bezeichnung gemeindlicher Strassen oder Plätze nicht verpflichtet, eine (kommunale oder kantonale) Nomenklatur