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Art. 8a SchlussT ZGB, Art. 30 Abs. 1 ZGB
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB
Regeste: – Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt: Die verwitwete A. liess am 30. Oktober 2015
Art. 5 AHVG, Art. 6, Art. 8, Art. 8bis und Art. 8ter AHVV
Regeste: – Einlagen in die  Berufliche Vorsorge welche anstelle des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber erbracht werden, gehören nicht zum massgeblichen Lohn und unterliegen mithin nicht der AHV-Beitra
Steuerrecht
Regeste: Art. 105 Abs. 1 und Art. 108 Abs. 1 DBG – Dem Grundsatz nach legen die kantonalen Steuerbehörden fest, ob eine natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton und damit auch in
Zivilrecht
Regeste: Art. 322 OR – Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung ,  wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmt
§ 25 DMSG
Regeste: – Unterschutzstellung von Denkmälern . Der wissenschaftliche Wert gemäss § 25 Abs. 1 lit. a DMSG hängt nicht davon ab, ob ein Gebäude von Anfang an zu diesem Zweck errichtet wurde (Erw. 4
§ 195 Abs. 2 StG
Regeste: – Der  Verkehrswert eines Grundstücks ist nach objektiven Grundsätzen zu ermitteln und entspricht dem Preis , der für ein Grundstück oder eine Liegenschaft nach deren rechtlichen Gegebe
Materielles Strafrecht
Regeste: Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung du
§ 17 bis Abs. 1 GG, § 67 Abs. 1 lit. a und b WAG
Regeste: – Zur Erhebung einer  Stimmrechtsbeschwerde sind sowohl Privatpersonen als auch politische Verbände legitimiert, sofern letztere als Verein nach Art. 60 ff. ZGB konstituiert sind, im Geb
Massgeblichkeitsprinzip: Zulässige steuerrechtliche Korrekturen nach dem Bilanzstichtag
Regeste: Art. 58 DBG, § 58 StG, Massgeblichkeitsprinzip – Gemäss Massgeblichkeitsprinzip bildet die Handelsbilanz Ausgangspunkt und Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung (E. 3.3). Werterhelle

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