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§ 30 Abs. 2 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes; Art. 29 Abs. 2 BV
Regeste: § 30 Abs. 2 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes – Begriff der Rechtsverletzung (Erw. I/4 und 5). Art. 29 Abs. 2 BV – Der aus Art. 29 Abs. 2 BV fliessende Anspruch der Parteien auf rechtlich
§ 4 Abs. 1 GSW, § 18 Abs. 1 und 2 V PBG, § 32 Abs. 1 BO Zug
Regeste: – Die Bohlgutschstrasse in der Stadt Zug ist nicht «öffentlich» im Sinne des Gesetzes über Strassen und Wege (Erw. 4d). Deshalb darf die Strassenfläche bei der Ermittlung der anzurechnende
Zivilrechtlicher Wohnsitz
Regeste: Art. 23 Abs. 1 ZGB – Das Rechtsinstitut der  Beiladung ist im Kanton Zug zwar nicht gesetzlich geregelt, in der Praxis aber anerkannt (vgl. GVP 2005, S. 94 ff.). Die Beiladung dient der V
Art. 12 lit. a BGFA
Regeste: – Rechtsanwälte sind in erster Linie verpflichtet, die Interessen ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten. Die Parteilichkeit rechtfertigt allerdings nicht die Anwendung sämtlicher Mittel.
Staats- und Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Art. 31 ff. und 80 ff. GSchG
Regeste: – Die Restwassersanierung  hat bei einem Wasserkraftwerk, das kraft eines ehehaften Wasserrechts  Wasser nutzt, nach Art. 80 ff. und nicht nach Art. 31 ff. GSchG zu erfolgen.Aus dem Sach
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: §§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung – Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren  und im Verwaltungsbeschwerd
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
Regeste: – Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerhöhungen ins Handelsregister  wehrt (Erw. 2
Sozialversicherung
Regeste: Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehen
Beurkundungsrecht
Regeste: Mehrfacher Verstoss gegen das Beurkundungsgesetz  (E. 2 und 3).  Disziplinarmassnahme (E. 4).Aus den Erwägungen: 1. Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschwerdeführer habe in seiner

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