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Zivilgesetzbuch
Regeste: Art. 602 f. ZGB; Art. 70 Abs. 1 ZPO; Art. 311 Abs. 1 ZPO – Erbengemeinschaft; Erfordernis des gemeinsamen Handelns im Berufungsverfahren.Aus dem Sachverhalt: 1. Die  Erbengemeinschaft
Strafprozessordnung
Regeste: Art. 382 Abs. 1 StPO; Beschwerdelegitimation  des Anzeigeerstatters – Macht der Anzeigeerstatter mittels Beschwerde eine formelle Rechtsverweigerung geltend, ergibt sich seine Beschwerdele
§ 6 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 ÖffG, § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Aktenführung
Regeste: § 15 Abs. 1 ÖffG – Das gemäss Öffentlichkeitsgesetz geltende  Beschleunigungsgebot verlangt, dass eine Behörde möglichst rasch über das Zugangsgesuch befindet oder diejenigen Verfahrenssc
Art. 602 f. ZGB; Art. 70 ZPO; Art. 311 Abs. 1 ZPO
Regeste: Art. 602 f. ZGB; Art. 70 Abs. 1 ZPO; Art. 311 Abs. 1 ZPO – Erbengemeinschaft; Erfordernis des gemeinsamen Handelns im Berufungsverfahren.Aus dem Sachverhalt: 1. Die  Erbengemeinschaft
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: § 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung  verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt: A
Art. 257 ZPO
Regeste: Art. 257 Abs. 1 ZPO – Ein Sachverhalt ist dann sofort beweisbar im Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. a ZPO, wenn er ohne zeitliche Verzögerung und ohne besonderen Aufwand nachgewiesen werden k
Art. 25 ATSG i.V.m. Art. 24 ELV
Regeste: – Unrechtmässig bezogenen Leistungen sind bei guten Glauben nicht zurückzuerstatten (Erw. 5). Bei nicht vorliegender Meldepflichtverletzung , kann jedoch nicht automatisch auf einen gutgl
Art. 8, Art. 13, Art. 21 und Art. 64a Abs. 1 lit. b IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziffer 5.06 HVI-Anhang; Rz. 2035 KHMI
Regeste: Art. 8, Art. 13, Art. 21 und Art. 64a Abs. 1 lit. b IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziffer 5.06 HVI-Anhang, Rz. 2035 Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die  Invalidenversi
§ 10 Abs. 3 und 4, § 13 PG
Regeste: – Bevor gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin eine  Kündigung ausgesprochen wird, sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip weniger weit reichende Massnahmen zu erwägen. Im vo
Art. 322 OR
Regeste: – Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung ,  wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Datum ni

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