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Art. 37 Abs. 4 ATSG
Regeste: – Falls ein besonders starker Eingriff in die Rechtsstellung der bedürftigen Person droht, ist die Verbeiständung im Verwaltungsverfahren grundsätzlich geboten, andernfalls bloss, wenn zu
§§ 11 und 26 VRG; Art. 101 OR
Regeste: §§ 26, 11 VRG. Art. 101 OR – Eine versäumte Frist  kann wiederhergestellt werden, wenn der Gesuchsteller oder sein Vertreter unverschuldet abgehalten wurde, innert der Frist zu handeln, un
Art. 74 ZPO, Art. 731b OR
Regeste:  – Die  Nebenintervention kommt grundsätzlich auch erst zur Ergreifung eines Rechtsmittels in Betracht. Der Gesuchsteller hat die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung einer Neben
Art. 50 und 53 Abs. 2 ATSG
Regeste: – Es ist zulässig, sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten zwischen  Versicherungsträger und Versicherten vergleichsweise zu regeln (Erw. 4.1). Ein  Vergleich kann grundsätzlich e
§ 7, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 1 ÖffG, § 22 Abs. 1 VRG
Regeste: § 7 ÖffG –  Einsicht in amtliche Dokumente kann nur in dem Masse verlangt werden, als sie tatsächlich bestehen. Das Öffentlichkeitsgesetz bestimmt nicht, wie Sitzungsprotokolle abzufassen
Vorbemerkungen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz  und Datensicherheit  ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
§ 44 PBG
Regeste: – Umnutzungen  ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und die Ände
§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB, § 28 VRG
Regeste: §§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB – Vergabeentscheid  «Kehrichtlogistik 2016–2023». Die nachträgliche Verlegung des Fahrzeugstandorts während des Vergabeverfahren
Obligationenrecht
Regeste: Art. 400 Abs. 1 OR – Auslegung der Klageanträge nach Vertrauensprinzip . Qualifikation als  Stufenklage (E. 2). Der  Rechenschaftsanspruch der Auftraggeberin kann sich bei gegebenem Ko
Verwaltungspraxis
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie

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