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Gerichtspraxis
Regeste: § 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung  verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt: A
Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)
Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
Strenge Geheimhaltungspflicht
Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
Tabellenübersicht: Kinderabzug und anwendbarer Tarif Kantons- und Gemeindesteuern (ab Steuerperiode 2011)
Im Bereich Kantons- und Gemeindesteuern sind die nachfolgend aufgeführten Tabellen bzw. Familienkonstellationen zu berücksichtigen: Tabelle 1: Ledige, getrennte oder geschiedene Eltern, Ehepaare i
Kosten
Für das Erstellen eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2 ) werden die geltenden Gebühren in Rechnung ges
Auskunftserteilung
Auskünfte und Akteneditionen (in Kopie) werden soweit als möglich durch die Kanzlei, die/den jeweilige/n Bücher- oder Einschätzungsexperten/in oder das Gemeindesteueramt erteilt. Bei Unsicherheiten be
Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung des Rechtsmittels durch den Einsprecher/die Einsprecherin oder die Vertretung. Eine Einsprache
Pauschalabzug Gebäudeunterhaltskosten
Anstelle der tatsächlichen Kosten und Prämien sowie der den Unterhaltskosten gleichgestellten energiesparenden Investitionen kann der Steuerpflichtige auf Liegenschaften des Privatvermögens einen Paus
Einsprachefrist
Die beträgt 30 Tage (§ 132 Abs. 1 StG; § 118 Abs. 1 StG). Die Einsprachefrist beginnt mit dem auf die Eröffnung der angefochtenen Verfügung folgenden Tage (§ 117 Abs. 1 StG). Der Tag der Eröffnu

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