Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

9872 Inhalte gefunden
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
Personalrecht
Regeste: §§ 10 und 13 PG – Die ordentliche Kündigung  im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis bedarf eines sachlichen Grundes, der mit der Anstellung direkt im Zusammenhang stehen und von einer
Verlegung Steuerwohnsitz ins Ausland
Regeste: Art. 105 Abs. 1 und Art. 108 Abs. 1 DBG – Dem Grundsatz nach legen die kantonalen Steuerbehörden fest, ob eine natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton und damit auch in
Art. 276 ZPO, Art. 274 Abs. 2 ZGB
Regeste: – Ein Entzug des Besuchsrechts kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet wird, die Eltern das  Besuchsrecht pflichtwidrig aus
Art. 261 ZPO und Art. 229 ZPO
Regeste: – Novenrecht im vorsorglichen MassnahmeverfahrenAus dem Sachverhalt: 1. Die Gesuchstellerin ist eine Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in (…)(act. 1/3). Sie bezweckt im Wesentlichen
Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB
Regeste: – Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsentscheids . Keine Änderung der Obhut(E. 3). Partieller Entzug der elterlichen Sorge bei Uneinigkeit der Eltern über ärztlich empfohlene R
Strassenverkehrsrecht
Regeste: Art. 8 Abs. 4 BV, Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 1 und 2 BehiG – Die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für die  Benützung der Busspur auf der Chamerstrasse in Zug durch Fahrzeuge des Verein
Steuerrecht
Regeste: Art. 127 Abs. 2 BV und § 72 Abs. 2 StG – Die Minimalbesteuerung  des Aktienkapitals verstösst im Falle eines Konkurses bzw. im Anschluss an die Genehmigung eines Nachlassvertrages mit Verm
Vollstreckungsrecht
Regeste: Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG. – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer
Art. 8, Art. 59 und Art. 60 AVIG
Regeste: – Massgebender Gesichtspunkt für die  Teilnahme an Bildungsmassnahmen ist jener der sozialen Üblichkeit unter Berücksichtigung des Alters, der Motivation und der weiteren Lebensumstände.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch