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§ 66 Schätzung bei materieller Enteignung
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1 Hat die Schätzungskommission eine materielle Enteignung festgestellt, setzt sie die Höhe der Entschädigung fest. 2 Für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Eingriffes oder des Inkrafttrete
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§ 24 Dachgeschosse
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1 Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen die folgenden Masse nicht überschreiten: a) Die Kniestockhöhe (Mass b) darf nicht mehr als 1,20 m betragen. b) Bei einem asymmetrischen Dach d
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§ 71a Beurteilung nach bisherigem Recht
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1 Das bisherige Recht findet Anwendung auf a) Baugesuche, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängig sind, es sei denn, für die Bauherrschaft ist eine Beurteilung nach neuem Recht gü
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2017: Verwaltungsgericht
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Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit drei weiteren Einfamilienhäusern aneinander bzw. aufeinander verbaut ist. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte für ihre Terrasse
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§ 52c Kürzung, Befreiung
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1 Die Mehrwertabgabe wird um den Betrag gekürzt, der innerhalb von zwei Jahren ab Fälligkeit der Mehrwertabgabe für Einzonungen zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewi
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Verfahrensbestimmungen
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1 Die Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
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§ 30 Gebäudelänge und -breite
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1 Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. 2 Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks,
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Kantonale Pläne und Bauvorschriften
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1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewog
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2013: Verwaltungsgericht
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Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
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§ 46 Koordination, Entscheid über Baugesuch und Baueinsprachen
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1 Die zuständige Gemeindebehörde holt bei der kantonalen Koordinationsstelle die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen ein und eröffnet sie zusammen mit allfälligen Einsprache entscheiden