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§ 66 Schätzung bei materieller Enteignung
1 Hat die Schätzungskommission eine  materielle Enteignung festgestellt, setzt sie die Höhe der Entschädigung fest. 2 Für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Eingriffes oder des Inkrafttrete
§ 24 Dachgeschosse
1 Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen die folgenden Masse nicht überschreiten: a)  Die Kniestockhöhe (Mass b) darf nicht mehr als 1,20 m betragen. b)  Bei einem asymmetrischen Dach d
§ 71a Beurteilung nach bisherigem Recht
1 Das bisherige Recht findet Anwendung auf a)  Baugesuche, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängig sind, es sei denn, für die Bauherrschaft ist eine Beurteilung nach neuem Recht gü
2017: Verwaltungsgericht
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit drei weiteren Einfamilienhäusern aneinander bzw. aufeinander verbaut ist. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte für ihre Terrasse
§ 52c Kürzung, Befreiung
1 Die Mehrwertabgabe wird um den Betrag gekürzt, der innerhalb von zwei Jahren ab Fälligkeit der Mehrwertabgabe für Einzonungen zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewi
Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
§ 30 Gebäudelänge und -breite
1 Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. 2 Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks,
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
2013: Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
§ 46 Koordination, Entscheid über Baugesuch und Baueinsprachen
1 Die zuständige Gemeindebehörde holt bei der kantonalen Koordinationsstelle die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen ein und eröffnet sie zusammen mit allfälligen Einsprache entscheiden

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