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§ 18 Kleinbauten und Anbauten
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1 Kleinbauten sind freistehende Gebäude, enthalten nur Nebennutzflächen. 2 Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut und enthalten nur Nebennutzflächen. 3 Klein- und Anbauten dürfe
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2017: Regierungsrat
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Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung
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Rechtsschutz, Vollstreckung und Strafbestimmungen
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1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a) Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
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§ 46b Baubeginn
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1 Die rechtsgültige Baubewilligung gestattet den sofortigen Baubeginn, wenn Bedingungen und Auflagen nichts anderes vorsehen. 2 Sofern vor Baubeginn insbesondere technische Belange erfüllt sein
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2014: Regierungsrat
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Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die Verwaltung, die nach dem eidgenössischen Energiegesetz obligatorische individuelle Heizkostenabrechnung nicht erstelle. Nach Verhandlungen mit der Baudirektio
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2018: Regierungsrat
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Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab
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§ 52a0 Mehrwertabgabe als Sachleistung
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1 Anstelle einer Barleistung kann die Mehrwertabgabe , das Einverständnis der Grundeigentümerschaft vorausgesetzt und vertraglich gesichert, auch als Sachleistung erfolgen. 2 Erfolgt die Mehrwerta
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2016: Regierungsrat
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Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, dass das Bauprojekt das Bauvolumen des Bebauungsplans überschreite und deshalb die Bestimmungen des Bebauungsplans verletzt seien. Die Baubewilligung sei aufz
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2019: Regierungsrat
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Es geht um eine Baubewilligung einer dritten Projektänderung bzw. die Dacheindeckung, die Vordacherweiterung, die Erweiterung der Verglasung des Dachgeschosses an der Fassade Nord-Ost sowie eine
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§ 70 Strafbestimmungen
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1 Wer diesem Gesetz und seinen Ausführungsbestimmungen zuwider handelt, insbesondere wer Bauten und Anlagen ohne Bauanzeige oder ohne Bewilligung, bzw. unter Verletzung einer solchen erstellt, wird m