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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
19 Zusatzausbildungen 1 Die Zusatzausbildung gilt für Angehörige des Zivilschutzes, die für spezi- elle Aufgaben als Spezialistinnen und Spezialisten geschult werden. Die Ausbildung dauert eine Woche. 2
3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Mit- arbeitenden stellen auch für die Führungspersonen eine ungewohnte Situation und eine spezi- elle Herausforderung dar. 2. Stellungnahme zum Postulatsanliegen Die Postulanten laden den Regierungsrat
3091.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
aber na- türlich auch viele kleine und mittlere Unternehmen, die während der Corona-Pandemie finanzi- elle Einbussen erleiden mussten. Die Erhöhung der beiden Abzüge sei als soziale Abfederung zu verstehen
3058.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
weist der Regierungsrat darauf hin, dass nach Inkrafttreten der neuen IUV im Jahr 2022 die finanzi- elle Belastung für den Kanton Zug gegenüber heute leicht abnehmen wird. Die Konkordatskommission hat das
3153.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
her Form (eAmtsblatt) als auch in gedruckter Form (pAmtsblatt) erscheinen soll. Dies hat finanzi- elle Auswirkungen, weshalb die Vorlage auch von der Stawiko zu beraten ist. Im Weiteren hat die vorberatende
412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
und in- tegriert * 1 und in- tegriert * Unter- richts- pflicht- pensum 25 25 28 28 30 30 Individu- elle För- derung 1 1 1 1 1 1 Total Lektionen mit «Indi- vidueller Förde- rung» 26 26 29 29 31 31 4 412
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
n Kursen der Schweize- rischen Berufsbildungsämter-Konferenz. Dabei wird in der Regel die offizi- elle Pauschale pro ÜK-Tag und lernender Person ausbezahlt (Bundesanteil plus Kantonsteil 1). 3 … * 4 Der
3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und SBB). Die Bestimmung von § 54 Abs. 1 FSG ist mithin dahingehend anzupassen, dass sie die aktu- elle Beitragspraxis des Kantons abdeckt. Da die vom Kanton zu finanzierenden Stützpunktauf- gaben nicht
3341.1 - Interpellationstext
auf die psychische Gesundheit (Stress, Existenzangst, Burnout), Anfälligkeit für Mobbing und sexu- elle Belästigung. All dies führt in der Folge auch zu abnehmender Qualität in der wissenschaft- lichen
153.7 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung
Unterzeichnung von Verträ- gen für die Direktion, das Amt oder die Abteilung, die unmittelbare finanzi- elle Verpflichtungen für den Kanton auslösen, sowie die Berechtigung zum Vor- und Schlussvisum im Zahl

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