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§ 31 Höhen
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1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Ist der höchste Punkt de
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Zweck und Zuständigkeiten
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1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorsch
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Eröffnung des Durchgangsplatzes für Fahrende in Cham ZG
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Eröffnung des Durchgangsplatzes für Fahrende in Cham ZG
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§ 51 Landzuteilung, Geldausgleich und Entschädigung
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1 Das durchführende Organ regelt die Eigentumsverhältnisse, die Dienstbarkeiten und Grundlasten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG). 2 Landumlegung und Grenzbe
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2016: Verwaltungsgericht
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Angefochten ist die Verfügung der Baudirektion, mit welcher diese die Anträge des Beschwerdeführers gemäss Einsprache gegen die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) sowie betreffend den sofortigen Baustopp
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§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
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1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
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2011: Verwaltungsgericht
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Baute ausserhalb der Bauzone
In Frage steht vorliegend die Dacherhöhung einer bestehenden Weidscheune in der Landwirtschaftszone, die seit 2008 zur Unterbringung von Pferden genutzt wird. Das Amt
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2011: Regierungsrat
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Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen die Abweisung eines Baugesuchs für den Neubau einer Mobilfunkanlage .
Zunächst wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt, da sich die Beschwe
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§ 24 Dachgeschosse
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1 Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen die folgenden Masse nicht überschreiten: a) Die Kniestockhöhe (Mass b) darf nicht mehr als 1,20 m betragen. b) Bei einem asymmetrischen Dach d
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§ 7 Naturgefahren
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1 Mit der Baueingabe ist bei Bauvorhaben in im Zonenplan bezeichneten Gefahrenzonen nachzuweisen, mit welchen Massnahmen allfälligen Gefahren begegnet wird.
Materialien Absatz 1 (Inkrafttreten: