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§ 31 Höhen
1 Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Ist der höchste Punkt de
Zweck und Zuständigkeiten
1 Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons Zug. Es dient der Umsetzung der raumbezogenen Grundsätze und legt den Rahmen für die gemeindlichen Bauvorsch
Eröffnung des Durchgangsplatzes für Fahrende in Cham ZG
Eröffnung des Durchgangsplatzes für Fahrende in Cham ZG
§ 51 Landzuteilung, Geldausgleich und Entschädigung
1 Das durchführende Organ regelt die Eigentumsverhältnisse, die Dienstbarkeiten und Grundlasten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG). 2   Landumlegung und  Grenzbe
2016: Verwaltungsgericht
Angefochten ist die Verfügung der Baudirektion, mit welcher diese die Anträge des Beschwerdeführers gemäss Einsprache gegen die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) sowie betreffend den sofortigen Baustopp
§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben
1 Unter Vorbehalt des Bundesrechts und anderer notwendiger Bewilligungen bedürfen ausserhalb der Bauzone in der Regel folgende Bauten und Anlagen keiner Baubewilligung , jedoch einer Bauanzeige: a)
2011: Verwaltungsgericht
Baute ausserhalb der Bauzone In Frage steht vorliegend die Dacherhöhung einer bestehenden Weidscheune in der Landwirtschaftszone, die seit 2008 zur Unterbringung von Pferden genutzt wird. Das Amt
2011: Regierungsrat
Die Beschwerdeführerin wehrt sich gegen die Abweisung eines Baugesuchs für den Neubau einer Mobilfunkanlage . Zunächst wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt, da sich die Beschwe
§ 24 Dachgeschosse
1 Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen die folgenden Masse nicht überschreiten: a)  Die Kniestockhöhe (Mass b) darf nicht mehr als 1,20 m betragen. b)  Bei einem asymmetrischen Dach d
§ 7 Naturgefahren
1 Mit der Baueingabe ist bei Bauvorhaben in im  Zonenplan bezeichneten  Gefahrenzonen nachzuweisen, mit welchen Massnahmen allfälligen Gefahren begegnet wird. Materialien Absatz 1 (Inkrafttreten:

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