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§ 5 IVHB
1 Die Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ( IVHB ) vom 22. September 2005 werden mit dieser Verordnung im kantonalen Recht, samt Ergänz
§ 21 Vor- und rückspringende Gebäudeteile
1   Vorspringende Gebäudeteile ragen höchstens 1,50 m, bei Klein- und Anbauten höchstens 0,60 m über die Fassadenflucht hinaus und dürfen – mit Ausnahme von Dachvorsprüngen – pro Geschoss gesamthaft
§ 27 Baulinien und Baubereiche
1 Der  Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und  Baulinien in einem Nutzungsplanverfahren festgelegt wird. 2 Vorspringende Gebäudeteile dürfen höchs
Landumlegung und Grenzbereinigung
1 Die  Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken. Sie hat zum Ziel, a)  den Vollzug von Zonenplänen und Sondernutzungsplänen zu erleichtern; b)  die Grundstücke für die
§ 32c Mitbenutzung durch Private
1 Der  Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die  Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern dies zu
§ 19 Wohnzonen
1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt. 2 Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig. Materialie
§ 31 Baulinien- und Strassenpläne
1 Baulinien- , Niveaulinien- sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gesta
§ 42 Abschliessende kantonale Regelungen und Abweichungen von den kantonalen Vorschriften
1 Die Gemeinden dürfen in den nachfolgenden Bereichen keine weiteren Regelungen in ihre Bauordnungen aufnehmen: a)  Wohnhygiene (§ 6); b)  sämtliche Bereiche dieser Verordnung, soweit nachfolgend n
§ 12 Kantonale Bauvorschriften – Waldabstand – Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen im Wald
1 Einzelne Bauten und Anlagen sowie Baulinien müssen mindestens folgende  Waldabstände einhalten: a)   10 m für unterirdische Bauten und Anlagen sowie Tiefbauten; b)   12 m für über dem massgebe
2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
Die Beschwerdeführerin reichte ein Baugesuch für die Betreibung eines Modellflugplatzes für Start und Landung von Elektroflugzeugmodellen ein. Als kantonale Koordinationsstelle verfügte das Amt für Ra

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