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§ 5 IVHB
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1 Die Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ( IVHB ) vom 22. September 2005 werden mit dieser Verordnung im kantonalen Recht, samt Ergänz
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§ 21 Vor- und rückspringende Gebäudeteile
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1 Vorspringende Gebäudeteile ragen höchstens 1,50 m, bei Klein- und Anbauten höchstens 0,60 m über die Fassadenflucht hinaus und dürfen – mit Ausnahme von Dachvorsprüngen – pro Geschoss gesamthaft
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§ 27 Baulinien und Baubereiche
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1 Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien in einem Nutzungsplanverfahren festgelegt wird. 2 Vorspringende Gebäudeteile dürfen höchs
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Landumlegung und Grenzbereinigung
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1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen und Sondernutzungsplänen zu erleichtern; b) die Grundstücke für die
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§ 32c Mitbenutzung durch Private
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1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern dies zu
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§ 19 Wohnzonen
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1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt. 2 Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
Materialie
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§ 31 Baulinien- und Strassenpläne
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1 Baulinien- , Niveaulinien- sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gesta
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§ 42 Abschliessende kantonale Regelungen und Abweichungen von den kantonalen Vorschriften
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1 Die Gemeinden dürfen in den nachfolgenden Bereichen keine weiteren Regelungen in ihre Bauordnungen aufnehmen: a) Wohnhygiene (§ 6); b) sämtliche Bereiche dieser Verordnung, soweit nachfolgend n
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§ 12 Kantonale Bauvorschriften – Waldabstand – Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen im Wald
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1 Einzelne Bauten und Anlagen sowie Baulinien müssen mindestens folgende Waldabstände einhalten: a) 10 m für unterirdische Bauten und Anlagen sowie Tiefbauten; b) 12 m für über dem massgebe
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2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
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Die Beschwerdeführerin reichte ein Baugesuch für die Betreibung eines Modellflugplatzes für Start und Landung von Elektroflugzeugmodellen ein. Als kantonale Koordinationsstelle verfügte das Amt für Ra