Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12254 Inhalte gefunden
Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
1 Die Mehrwertabgabe gleicht Vorteile aus, die ausschliesslich entstehen durch a) erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Boden zu Bauzonen; b) Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu ande
§ 40 Nutzungsübertragung
1 Die Nutzungsübertragung ist der vertragliche Verzicht einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers auf Ausschöpfung der Baudichte zu Gunsten einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers in der Nachbars
§ 14 Ausnahmen von kantonalen Plänen und Bauvorschriften
1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften , falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe u
§ 47a Gesetzliche Fristen und Behandlungsfristen
1 Es gelten folgende Auflagefristen : a)  20 Tage für      1.  Baugesuch. b)  30 Tage für      1.  Planungszone;      2.  Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Sondernutzungsplänen;
§ 25 Attikageschosse
1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss in Bezug auf seine Grundfläche auf mindestens einer Gebäudelängs- oder Gebäudebreitseite um minde
§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
1 Bleibt Bauland durch die Schuld der Eigentümerschaft unverbaut, kann die Gemeinde ein gesetzliches Kaufrecht ausüben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)  Das betreffende  B
§ 4 Vorentscheid im Verfahren für ordentliche Bebauungspläne
1 Der Gemeinderat leitet das Verfahren zum Erlass von  ordentlichen Bebauungsplänen durch Beschluss ein und umschreibt darin den Ablauf der Planung. 2 Ersuchen Dritte um die ordentliche Bebauung
§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
1 Ordentliche Bebauungspläne können beschlossen werden, wenn sie a)  die Vorzüge gemäss § 32 dieses Gesetzes aufweisen; b)  beim erstmaligen Erlass oder bei wesentlichen Änderungen das Ergebnis ein
§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
1 Dem Baugesuch sind folgende Pläne entweder elektronisch oder – wenn in Papierform – in mindestens zweifacher Ausfertigung, gefalzt im Format A4 beizulegen: a)  Grundbuchplankopie (wo noch nicht e
§ 54 Ausdehnung
1 Enteignete können die Ausdehnung der Enteignung verlangen a)  auf das ganze Recht, wenn die angestrebte flächenmässige oder inhaltliche Teilenteignung die bestimmungsgemässe Verwendung des verble

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch