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Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
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1 Die Mehrwertabgabe gleicht Vorteile aus, die ausschliesslich entstehen durch a) erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Boden zu Bauzonen; b) Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu ande
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§ 40 Nutzungsübertragung
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1 Die Nutzungsübertragung ist der vertragliche Verzicht einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers auf Ausschöpfung der Baudichte zu Gunsten einer Eigentümerin bzw. eines Eigentümers in der Nachbars
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§ 14 Ausnahmen von kantonalen Plänen und Bauvorschriften
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1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften , falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe u
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§ 47a Gesetzliche Fristen und Behandlungsfristen
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1 Es gelten folgende Auflagefristen : a) 20 Tage für 1. Baugesuch. b) 30 Tage für 1. Planungszone; 2. Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Sondernutzungsplänen;
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§ 25 Attikageschosse
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1 Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss in Bezug auf seine Grundfläche auf mindestens einer Gebäudelängs- oder Gebäudebreitseite um minde
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§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
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1 Bleibt Bauland durch die Schuld der Eigentümerschaft unverbaut, kann die Gemeinde ein gesetzliches Kaufrecht ausüben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Das betreffende B
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§ 4 Vorentscheid im Verfahren für ordentliche Bebauungspläne
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1 Der Gemeinderat leitet das Verfahren zum Erlass von ordentlichen Bebauungsplänen durch Beschluss ein und umschreibt darin den Ablauf der Planung. 2 Ersuchen Dritte um die ordentliche Bebauung
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§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
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1 Ordentliche Bebauungspläne können beschlossen werden, wenn sie a) die Vorzüge gemäss § 32 dieses Gesetzes aufweisen; b) beim erstmaligen Erlass oder bei wesentlichen Änderungen das Ergebnis ein
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§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
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1 Dem Baugesuch sind folgende Pläne entweder elektronisch oder – wenn in Papierform – in mindestens zweifacher Ausfertigung, gefalzt im Format A4 beizulegen: a) Grundbuchplankopie (wo noch nicht e
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§ 54 Ausdehnung
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1 Enteignete können die Ausdehnung der Enteignung verlangen a) auf das ganze Recht, wenn die angestrebte flächenmässige oder inhaltliche Teilenteignung die bestimmungsgemässe Verwendung des verble