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12254 Inhalte gefunden
Beraten und lernen — 7 Fragen an Christine Hofer
Frau Dr. Hofer, beim Lehren lernt der Mensch, heisst es seit der Antike. Was lernt die Beraterin beim Beraten? Im Prinzip ist Beraten und Coachen eine Spezial-Form des Lehrens, nur dass die ... Frau
Lehrplan 21: Information Sommer 2016
Seit dem Beschluss für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug laufen für die erfolgreiche Einführung des Lehrplans 21 diverse Vorbereitungsarbeiten. Wir informieren Sie mit ...
Kritik, Verständlichkeit, Leistung und Konsens
Beitrag von Regierungsrat Stephan Schleiss  zur Eröffnung des 11. Forums Gute Schule am 11. März 2017 in der Aula der Kantonsschule Zug (leicht gekürzte Fassung) Sehr geehrte Schulpräsidentinnen ..
2001: Verwaltungsgericht
Das Beschwerdeverfahren kann in einer  Submissionssache nicht zum Anlass genommen werden, den Inhalt eines Angebots zu präzisieren oder zu vervollständigen. Eine nachträgliche Pauschalierung von L
Sek I plus
Das Projekt Sek 1 plus ist die Neugestaltung des 9. Schuljahres. Das Projekt Sek I plus zur Neugestaltung des 9. Schuljahres ermöglicht eine Optimierung der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler
2006: Verwaltungsgericht
Eine gegen  Flächenbeiträge nach  Wasserreglement erhobene Gebühr führte zu einer Einsprache, die der Gemeinderat acht Jahre nach Einreichung abwies. Der Beschwerdeführer machte eine unzulässige
2002: Regierungsrat
Richtpläne  sind nach Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden verbindlich, nicht jedoch für die Grund­eigentümerinnen und Grundeigentümer. Falls das Trasse einer neuen Strassen rechtlich gesichert werden s
2000: Regierungsrat
Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 enthält in Bezug auf Gemeindestrassen nur Aussagen über öffentliche Strassen. Geht es um eine Privatstrasse , die weder im Sinne von § 4 A
2000: Verwaltungsgericht
Das Submissionsverfahren hat die  Gleichbehandlung aller Anbieter zu gewährleisten. Die klare Vorgabe der Original-Papierform als Gültigkeitserfordernis in einem bestimmten Submissionsverfahren und
Ausleihfrist
Ausleihfrist der Medien Ausleihfrist Die Ausleihfrist für DVDs beträgt 14 Tage. Die Ausleihfrist für alle anderen Medien beträgt einen Monat. Die Ausleihdauer kann um einen Monat verlängert werden,

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