-
Beraten und lernen — 7 Fragen an Christine Hofer
-
Frau Dr. Hofer, beim Lehren lernt der Mensch, heisst es seit der Antike. Was lernt die Beraterin beim Beraten? Im Prinzip ist Beraten und Coachen eine Spezial-Form des Lehrens, nur dass die ... Frau
-
Lehrplan 21: Information Sommer 2016
-
Seit dem Beschluss für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug laufen für die erfolgreiche Einführung des Lehrplans 21 diverse Vorbereitungsarbeiten. Wir informieren Sie mit ...
-
Kritik, Verständlichkeit, Leistung und Konsens
-
Beitrag von Regierungsrat Stephan Schleiss zur Eröffnung des 11. Forums Gute Schule am 11. März 2017 in der Aula der Kantonsschule Zug (leicht gekürzte Fassung) Sehr geehrte Schulpräsidentinnen ..
-
2001: Verwaltungsgericht
-
Das Beschwerdeverfahren kann in einer Submissionssache nicht zum Anlass genommen werden, den Inhalt eines Angebots zu präzisieren oder zu vervollständigen.
Eine nachträgliche Pauschalierung von L
-
Sek I plus
-
Das Projekt Sek 1 plus ist die Neugestaltung des 9. Schuljahres. Das Projekt Sek I plus zur Neugestaltung des 9. Schuljahres ermöglicht eine Optimierung der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler
-
2006: Verwaltungsgericht
-
Eine gegen Flächenbeiträge nach Wasserreglement erhobene Gebühr führte zu einer Einsprache, die der Gemeinderat acht Jahre nach Einreichung abwies. Der Beschwerdeführer machte eine unzulässige
-
2002: Regierungsrat
-
Richtpläne sind nach Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden verbindlich, nicht jedoch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Falls das Trasse einer neuen Strassen rechtlich gesichert werden s
-
2000: Regierungsrat
-
Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 enthält in Bezug auf Gemeindestrassen nur Aussagen über öffentliche Strassen. Geht es um eine Privatstrasse , die weder im Sinne von § 4 A
-
2000: Verwaltungsgericht
-
Das Submissionsverfahren hat die Gleichbehandlung aller Anbieter zu gewährleisten. Die klare Vorgabe der Original-Papierform als Gültigkeitserfordernis in einem bestimmten Submissionsverfahren und
-
Ausleihfrist
-
Ausleihfrist der Medien Ausleihfrist Die Ausleihfrist für DVDs beträgt 14 Tage. Die Ausleihfrist für alle anderen Medien beträgt einen Monat. Die Ausleihdauer kann um einen Monat verlängert werden,