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1344.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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T DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2004 __________ ZWISCHENBERICHT DES REGIERUNGSRATES ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2005 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN (VORLAGE NR. 1329.1 - 11701) en Grundstücke erstellt worden ist. Somit sind alle Gebäude und Landwerte des Finanzvermögens per Ende 2004 detailliert in der Bilanz erfasst; - dass im Zusammenhang mit dem Verbindungskonto zwischen der Aus dem Aufwand für Skonto lässt sich errechnen, dass knapp 70% der Steuern des Berichtsjahres bis Ende Juli durch die natürlichen Personen bezahlt werden. Der Aufwand für Zinsen (auf zuviel bezahlte Steuern)
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1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausgeschöpft. Das Zentralspital ist geplant und wird Ende 2006 im Rohbau erstellt sein. Vom TU-Werkpreis von rund 98,5 Mio. Franken (exkl. Honorar) waren Ende August 2006 Arbeiten im Betrag von 62 Mio. Franken Etwa 60 % der Arbeiten sind vergeben. Die Eröffnung des neuen Zuger Kantonsspitals erfolgt planmässig Ende August 2008. Ein Lenkungsausschuss mit der regierungsrätlichen Spitaldelegation hat sowohl Pla- nung ls in Baar in Form eines zweistufigen Gesamtleistungswettbewerbs. Das Wettbewerbsverfahren konnte Ende Juni 2002 abgeschlossen werden. Die veran- schlagten Kosten lagen weit höher als in der ursprünglichen
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2331.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018» 5 Millionen Franken an den inner- kantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Reform 2018» bis Ende 2017 zu befristen. Beschluss: Die Kommission lehnt mit 7:8 Stimmen eine Befristung des Kantonsbeitrags 5 Millionen Franken an den innerkantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Re- form 2018» bis Ende 2017 ab. Die Kommission vertritt klar die Meinung, dass nur über die Bezahlung des Kantonsbeitrags
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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ohne Steuererhöhungen Der aktuelle Bestand der Spezialfinanzierung Strassenbau (197 Mio. Franken per Ende 2012) reicht nicht aus, um neben der Tangente Zug/Baar und der Umfahrung Cham-Hünenberg auch noch konnten, wurde der Minitunnel mit einem we i- teren Ast bis zur Gubelstrasse zum Stadttunnel entwickelt. Ende 2000 unterbreiteten die Gemeinden Zug und Baar dem Kanton ein neues Strassenkon- zept, bestehend aus hardstrasse Richtung Süden und eine Ausfahrt von Süden kommend an der Industriestrasse geplant. Gegen Ende des Jahres 2009 konnte die Baudirektion die Planungszonen aufheben und die Raumsicherung als Folge
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2355.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018» 5 Millionen Franken an den inner- kantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Reform 2018» bis Ende 2017 zu befristen. Beschluss: Die Kommission lehnt mit 7:8 Stimmen eine Befristung des Kantonsbeitrags 5 Millionen Franken an den innerkantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Re- form 2018» bis Ende 2017 ab. Die Kommission vertritt klar die Meinung, dass nur über die Bezahlung des Kantonsbeitrags
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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sitzkanton am Ende der 16 1341.1 - 11742 Steuerperiode oder der Steuerpflicht zuständig; und zwar für die Veranlagung der ganzen Steuerperiode. Diese Ermächtigung des Sitzkantons am Ende der Steuerperiode die Kantons- und Gemeindesteuern in jenem Kanton veranlagt, in dem die steuerpflichtige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht ihren Wohnsitz hat. • Verlegt eine juristische Person im bei einer Sitzverlegung während der Steuerperiode der Gewinn der ganzen Periode und das Kapital am Ende der Steuerperiode zwischen dem alten und dem neuen Sitzkanton aufgeteilt wer- den. • Bei einem Wechsel
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2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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Anfang 2016 sollen der Regierungs- rat und die Gemeinden über den Projektauftrag entscheiden, bis Ende 2016 soll Beschluss g e- fasst werden über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018» 5 Millionen Franken an den inner- kantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Reform 2018» bis Ende 2017 zu befristen. Beschluss: Die Kommission lehnt mit 7:8 Stimmen eine Befristung des Kantonsbeitrags 5 Millionen Franken an den innerkantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Re- form 2018» bis Ende 2017 ab. Die Kommission vertritt klar die Meinung, dass nur über die Bezahlung des Kantonsbeitrags
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2191.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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en müssen nicht veröffentlicht werden. 2.2. Personalstellenübersicht Die Personalplafonierung ist Ende 2011 ausgelaufen. Nach den Grundsätzen der wirkungsori- entierten Verwaltungsführung ist es den A darauf verlassen können, dass die Höchstzahl kei- nesfalls überschritten wird. Andernfalls muss der per Ende 2011 erfolgte Verzicht auf die Pe r- sonalplafonierung ernsthaft in Frage gestellt werden. Es ist Für die Gerichte laufen die bisherigen Personalstel- lenbeschlüsse BGS 161.815 und BGS 161.816 per Ende 2012 aus. Ab 2013 bewill igt der Kan- tonsrat die neuen Personalstellen über das Budget. Im Jahr 2013
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1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Änderungen von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur NFA (Publikation im Bundesblatt folgt ca. Ende Januar 2007). 1506.1 - 12297 5 NFA Neuer Finanzausgleich Reorganisation der Aufgabenteilung Instrument teilweise auf Annahmen und Schätzungen beruhen. Die definitiven Zahlungsbeträge werden erst gegen Ende des Jahres 2007 feststehen. Da die neue Aufgabenteilung auch Verbundaufgaben von Kanton und Gemeinden von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur NFA vom 8. Dezember 2006 (Publikation im Bundesblatt ca. Ende Januar 2007). 1506.1 - 12297 7 einer Staatsaufgabenreform.4 Dies bedeutet, dass im Rahmen der Neuordnung
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1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Zwischenrevision und Ende Jahr die Schlussrevision stattfindet. Die Ergebnisse sind im Bericht Nr. 43 - 2007 vom 19. April 2007 festgehalten. Der Deckungsgrad erhöhte sich per Ende Jahr auf 110.4% (Vorjahr insgesamt 651'000 Franken vorgenommen werden. Die Reserven für Asyl- und Flüchtlingswesen betragen Ende 2006 noch knapp 700'000 Franken (für ordentliche und ausserordentliche Unterkünfte). Die Finanzkontrolle daran, dass der Regierungsrat in diesem Bereich ein Konzept Sonderpädagogik initialisiert hat, welches Ende 2007 veröffentlicht werden wird. Bei der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) umfasst das