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3065.2a - Beilage RRB
Anteile Frauen - Männer im Kader (Direktionen nach Funktionen) per Ende 2018 Beilagen zum RRB: - Massnahmenplan 2016-2018 (aktualisiert Ende 2018) K an to n Zu g A nh an g 1: G le ic hs te llu ng : A uf st 20W Verwaltung: Allgemeines Gleichstellung von Frau und Mann Massnahmenplan 201 6-2018 (aktualisiert Ende 2018): Überprüfung Massnahmen 2018 Der Regierungsrat, gestützt auf Art. 2 Bst. a des Übereinkommens erfragen und dem Regierungsrat Anpassungen des Massnahmenplans vorzuschlagen. Die erste Umfrage erfolgte Ende 2017/Anfang 2018, rund ein Jahr seitdem die Gleichstellungsverordnung und der Massnahmenplan in Kraft
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
ziemlich aus- geglichen. Ende 2019 waren genau gleich viele Frauen und Männer in kantonalen Gre- mien vertreten. - Der Anteil Frauen nahm im mittleren Kader von 43 % Ende 2016 auf 46 % Ende 2019 zu. Die Anzahl Fortschritte erzielt werden konnten. Bei keiner Massnahme konnte das Ziel jedoch voll erreicht werden. Ende 2019 zeigte sich folgen- des Bild: - In den Lehrberufen im Gesundheitsbereich (2016: 8,6 % männlich April 2020 betreffend «Gleichstellung von Frau und Mann – Massnahmenplan 2016–2018 (aktualisiert Ende 2018): Überprüfung Massnahmen 2018». Seite 4/8 3065.2 - 16437 (2015: 30 % resp. 35 Frauen und 82 Männer
3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ordentlich besteuerten Personen die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Die NOV wird somit z. B. durch den Kanton, in welchem am Ende der Steuerperiode Wohnsitz besteht, vorgenommen (vgl NOV eröffnet. Wer der obligatorischen NOV untersteht oder eine NOV beantragt hat, verbleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht NOV-pflichtig (Art. 33a Abs. 5 StHG bzw. § 86 Abs. 4 StG). Neu ebenfalls zwischen den Kantonen. Wird eine NOV vorgenommen, so ist dafür der Kanton zuständig, in welchem sich am Ende der Steuerperiode der Wohnsitz, Aufenthalt, Wochenaufenthalt oder Tätigkeitsort befindet (Art. 38
3136.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2/24 3136.2 - 16412 Die Stawiko hat sich erkundigt, ob das vorliegende Budget aufgrund der sich per Ende O kto- ber 2020 geänderten Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch Be- stand habe ordnung (neuer § 18 FHV; BGS 611.11) beschlossen, dass alle Ämter der kantona- len Verwaltung bis Ende 2022 ein IKS implementiert haben müssen, mindestens mit dem von der Stawiko geforderten Reifegrad Rahmen des Programms Zug+ eingesetzt werden sollen; 10 Prozent unbefristet und 50 Prozent befristet bis Ende 2023. ➔ Die Stawiko fordert die Direktion des Innern auf, Stellen erst dann zu besetzen u nd gemäss
Die 24. und letzte Saison des gratis Veloverleihs im Kanton Zug ist zu Ende
Medienmitteilung Abschluss der 24. und letzten Saison des gratis Veloverleihs im Kanton Zug Der gratis Veloverleih im Kanton Zug, ein Angebot des Vereins für Arbeitsmarktmassnahmen (VAM), hat die Sai
2248.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrats
n am Ende der 6. Klasse: Überprüfung der Lernzie- le. Sprachstandserhebung im Kanton Luzern (Gnos 2012). Die Luzerner Studie untersuchte den Erreichungsgrad der Lernziele im Fach Englisch am Ende der 6 zwischen 2005 bis 2009 belegt, dass in den damals untersuchten Klassen alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse in beiden Fremdsprachen die geforderten Ziele erreichten. Trotzdem fühlte sich ein Teil Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SpG; SR 441.1) dahin gehend, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligat o- rischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer
2212.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ablauf Ende Februar 2013 Kantonsrat, Kommissionsbestellung Ende April 2013 Kommissionssitzung(en) und Bericht Juni 2013 Beratung Staatswirtschaftskommission Ende Juni 2013 Kantonsrat, 1. Lesung Ende August Einlauf des Dürrbachs in den Tobelbach wird in Folge der Gerinneverbreiterung erneuert. Am oberen Ende des Projektperimeters, im Gebiet westlich des Weilers Bibersee, wird der Bachlauf zu einem kleinen August 2013 Kantonsrat, 2. Lesung Ende Oktober 2013 Ablauf Referendumsfrist 1. November 2013 Inkrafttreten Bewilligungsverfahren, Realisierung (Etappe1) Erarbeitung Auflageprojekt Winter 2013 Öffentliche Auflage
2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ablauf Ende Februar 2013 Kantonsrat, Kommissionsbestellung Ende April 2013 Kommissionssitzung(en) und Bericht Juni 2013 Beratung Staatswirtschaftskommission Ende Juni 2013 Kantonsrat, 1. Lesung Ende August und der Bachbau. Mit den Bauarbeiten soll im Winter 2014 begonnen werden. Die Arbeiten dauern bis Ende 2015. Im Rahmen des Ausführungsprojektes sind die genauen Bauphasen noch zu definieren. V. Landerwerb August 2013 Kantonsrat, 2. Lesung Ende Oktober 2013 Ablauf Referendumsfrist 1. November 2013 Inkrafttreten Bewilligungsverfahren, Realisierung Erarbeitung Auflageprojekt Winter 2013 Öffentliche Auflage nach
1173.2a - Beilage
Erneuerung des letzten Abschnitts dieser Strassenstrecke hinauszuschieben. Wir beabsichtigen jedoch, bis Ende 2004 dem Kantonsrat eine Kreditvor- lage für den Abschluss der Strassenerneuerung zu unterbreiten haben es ratsam erscheinen lassen, das Postulat noch nicht zu erfüllen. Frage 3 Nein Frage 4 Die bis Ende 2003 aufgelaufenen Kosten für ein Vorprojekt betrugen insgesamt rund Fr. 53'000.--, wovon ein Anteil Schulunterstützungszentrum 29.03.2000, M (763.1 - 10128; 763.2 - 10489) 05.07.2001 DBK Frage 1 Bis Ende Dezember 2003 wurden im Rahmen eines Vorprojektes die bestehende Schulunterstützung sowie die Bedürfnisse
1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
T DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2003 __________ ZWISCHENBERICHT DES REGIERUNGSRATES ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2004 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN (VORLAGE NR. 1231.1 - 11473) erweiterten Stawiko 2 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 5. Zwischenbericht des Regierungsrates zu den per Ende März 2004 zur Bericht- erstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1231.1 - 11473) Massnahme etwas zu günstig darstellt. 1.3.2 Kommentar zur Bilanz Das gesamte Eigenkapital beläuft sich per Ende 2003 noch auf 164.5 Mio. Franken. Es hat sich seit 1999 um rund einen Drittel vermindert. Durch den

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