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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
Regeste: Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
Gewinnaufrechnung (Nachsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung)
Regeste: Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 2 MWSTG, § 59 Abs. 1 Ziff. 2 lit. e StG - den Nachweis einer verdeckten Gewinnausschüttung hat grundsätzlich die Steuerbe
Auswärtiger Wochenaufenthalt
Steuerpflichtige, die sich während der Woche aus Distanzgründen (grundsätzlich mindestens 60 km pro Weg) am Arbeitsort aufhalten und dort übernachten, jedoch regelmässig über das Wochenende nach Hause
Zuwendungen an politische Parteien
Von den Einkünften der natürlichen Personen können gemäss § 30 Bst. k StG die Mitgliederbeiträge und bis zum Gesamtbetrag von Fr. 20'000.– abgezogen werden. Vorausgesetzt ist, dass die Parteien im Pa
Hinweis: Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer sind die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10'300.– (Steuerperiode 2023) bzw. Fr. 10'400.– (Steuerperiode 2024) abzug
Rektorat
Rektorat Dem Rektorat sind das Generalsekretariat, der Rechtsdienst sowie Kommunikation & Marketing zugeordnet. Das Generalsekretariat unterstützt die Rektorin bzw. den Rektor insbesondere in der G
Abzug von Krankheits- und Unfallkosten
Im Steuergesetz (§ 31 Bst. a StG) ist der Abzug von den Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG) in der Höhe nicht begrenzt. Abzugsfähig sind die Kran
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Im Steuergesetz (§ 31 Bst. a StG) ist der Abzug von den Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG) in der Höhe nicht begrenzt. Abzugsfähig sind die Kran

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