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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
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Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
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Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG
Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024
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Gewinnaufrechnung (Nachsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung)
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Regeste:
Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 2 MWSTG, § 59 Abs. 1 Ziff. 2 lit. e StG - den Nachweis einer verdeckten Gewinnausschüttung hat grundsätzlich die Steuerbe
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Auswärtiger Wochenaufenthalt
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Steuerpflichtige, die sich während der Woche aus Distanzgründen (grundsätzlich mindestens 60 km pro Weg) am Arbeitsort aufhalten und dort übernachten, jedoch regelmässig über das Wochenende nach Hause
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Zuwendungen an politische Parteien
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Von den Einkünften der natürlichen Personen können gemäss § 30 Bst. k StG die Mitgliederbeiträge und bis zum Gesamtbetrag von Fr. 20'000.– abgezogen werden. Vorausgesetzt ist, dass die Parteien im Pa
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Hinweis: Direkte Bundessteuer
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Bei der direkten Bundessteuer sind die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10'300.– (Steuerperiode 2023) bzw. Fr. 10'400.– (Steuerperiode 2024) abzug
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Rektorat
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Rektorat Dem Rektorat sind das Generalsekretariat, der Rechtsdienst sowie Kommunikation & Marketing zugeordnet.
Das Generalsekretariat unterstützt die Rektorin bzw. den Rektor insbesondere in der G
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Abzug von Krankheits- und Unfallkosten
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Im Steuergesetz (§ 31 Bst. a StG) ist der Abzug von den Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG) in der Höhe nicht begrenzt. Abzugsfähig sind die Kran
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Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
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Im Steuergesetz (§ 31 Bst. a StG) ist der Abzug von den Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG) in der Höhe nicht begrenzt. Abzugsfähig sind die Kran