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1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
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Ebenfalls bis Ende 2006 war die Durchführung des Vollzugs der Strafen und Massnahmen sowohl gegenüber Er- wachsenen als auch gegenüber Jugendlichen Sache der Sicherheitsdirektion (§ 84 aStPO). Bis Ende 2007 war Kanton Zug kann im Berei- che des Jugendstrafrechts festgestellt werden, dass - nach Höchstständen Ende der 80er-Jahre - seit 2000 wieder ein erheblicher Anstieg der Strafanzeigen/Strafklagen zu verzeichnen für die Überprüfung des Straf- und Massnahmevollzugs jugendlicher Straf- täter verantwortlich? Bis Ende 2006 übte der Regierungsrat "die Aufsicht über die Vollstreckung von Strafen und Massnahmen" aus (§
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972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seit Beginn der Tätigkeit des Vermittlers gingen insgesamt 284 Fälle beim Vermittler ein. Von den bis Ende 2005 abgeschlossenen 253 Fällen wurden 147 nach der Be- sprechung der Angelegenheit mit der Verwaltung Fällen (8,1%) waren es Paare oder Familien. 253 Fälle konnten abgeschlossen werden, pendent waren Ende 2005 noch 31. Mit den ihn kontaktierenden Personen führte der Vermittler 370 persönliche Besprechungen erfassen und zu klä- ren, wie weit Raum für ein vermittelndes Eingreifen gegeben ist. In 147 der bis Ende 2005 erledigten 253 Fälle (58,1%) kam es zum Kontakt mit den zuständigen Verwal- tungsstellen. Das
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974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seit Beginn der Tätigkeit des Vermittlers gingen insgesamt 284 Fälle beim Vermittler ein. Von den bis Ende 2005 abgeschlossenen 253 Fällen wurden 147 nach der Be- sprechung der Angelegenheit mit der Verwaltung Fällen (8,1%) waren es Paare oder Familien. 253 Fälle konnten abgeschlossen werden, pendent waren Ende 2005 noch 31. Mit den ihn kontaktierenden Personen führte der Vermittler 370 persönliche Besprechungen erfassen und zu klä- ren, wie weit Raum für ein vermittelndes Eingreifen gegeben ist. In 147 der bis Ende 2005 erledigten 253 Fälle (58,1%) kam es zum Kontakt mit den zuständigen Verwal- tungsstellen. Das
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2400.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- ckung bis Ende Juni 2015 Seite 2/4 2400.1 - 14682 - Postulat der FDP-Fraktion betreffend Ausbau der Bahnverbindung nach Zürich vom 30.03.2009 (1804.1 - 13051), Fristerstreckung bis Ende 2016 Beide Vorstösse Vorlage Nr. 2400.1 Laufnummer 14682 Zwischenbericht zu den per Ende März 2014 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. Mai 2014 Sehr geehrter e Vorstösse, die im Kantonsrat für sich allein oder in Zusammenhang mit and e- ren Geschäften per Ende März 2014 bereits hängig sind, werden hier nicht aufgeführt. Dassel- be gilt für Vorlagen, die durch
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1191.3a - Beilage
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Erneuerung des letzten Abschnitts dieser Strassenstrecke hinauszuschieben. Wir beabsichtigen jedoch, bis Ende 2004 dem Kantonsrat eine Kreditvor- lage für den Abschluss der Strassenerneuerung zu unterbreiten haben es ratsam erscheinen lassen, das Postulat noch nicht zu erfüllen. Frage 3 Nein Frage 4 Die bis Ende 2003 aufgelaufenen Kosten für ein Vorprojekt betrugen insgesamt rund Fr. 53'000.--, wovon ein Anteil Schulunterstützungszentrum 29.03.2000, M (763.1 - 10128; 763.2 - 10489) 05.07.2001 DBK Frage 1 Bis Ende Dezember 2003 wurden im Rahmen eines Vorprojektes die bestehende Schulunterstützung sowie die Bedürfnisse
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1319.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bestellung der KR-Kommission Ende April 2005 Vorberatung(en) KR-Kommission Mai 2005 Beratung in der Staatswirtschaftskommission Anfang Juni 2005 Kantonsratsbeschluss Ende Juni 2005 Baubewilligungsverfahren hat das ASTRA mit Schreiben vom 17. Januar 2005 die Massnahmengenehmigung vom 30. April 2004 bis Ende 2005 sistiert und eine Neubeurteilung im Jahr 2006 in Aussicht gestellt. Gleichzeitig hat das ASTRA (P- Bereich) und beschloss einen Kredit von Fr. 2'710'000.--. Die Bauarbeiten dauerten von Mai bis Ende Dezember 1993. Der ehemalige Polizeistützpunkt umfasst das Bürogebäude (P1), die Fahrzeughalle (P2)
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1191.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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T DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2003 __________ ZWISCHENBERICHT DES REGIERUNGSRATES ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2004 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN (VORLAGE NR. 1231.1 - 11473) erweiterten Stawiko 2 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 5. Zwischenbericht des Regierungsrates zu den per Ende März 2004 zur Bericht- erstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1231.1 - 11473) Massnahme etwas zu günstig darstellt. 1.3.2 Kommentar zur Bilanz Das gesamte Eigenkapital beläuft sich per Ende 2003 noch auf 164.5 Mio. Franken. Es hat sich seit 1999 um rund einen Drittel vermindert. Durch den
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1235.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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T DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2003 __________ ZWISCHENBERICHT DES REGIERUNGSRATES ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2004 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN (VORLAGE NR. 1231.1 - 11473) erweiterten Stawiko 2 1235.1/1173.3/1191.4 - 11484 5. Zwischenbericht des Regierungsrates zu den per Ende März 2004 zur Bericht- erstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1231.1 - 11473) Massnahme etwas zu günstig darstellt. 1.3.2 Kommentar zur Bilanz Das gesamte Eigenkapital beläuft sich per Ende 2003 noch auf 164.5 Mio. Franken. Es hat sich seit 1999 um rund einen Drittel vermindert. Durch den
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2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Übertretungsstrafgesetz. Diese Frage wurde verneint. Sowohl die Festschreibung der Strafbestimmung am Ende des jeweiligen Erlasses wie auch die Zusammenfassung aller Strafbestimmungen im kantonalen Übertr Interessierten das Suchen in verschiedenen Erlassen, wenn die Strafbestimmung wie bisher und üblich am Ende des jeweiligen Erlasses steht. Es gibt Seite 16/53 2123.1 - 14010 denn auch keine überzeugenden Gründe andere System. Im Kanton Zug jedenfalls hat es sich bis anhin bewährt, Strafbestimmungen jeweils am Ende der Erlasse festzuschreiben. 1.6 Im Hinblick auf die leichtere Lesbarkeit dieses Berichts wird nachfolgend
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2284.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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n am Ende der 6. Klasse: Überprüfung der Lernzie- le. Sprachstandserhebung im Kanton Luzern (Gnos 2012). Die Luzerner Studie untersuchte den Erreichungsgrad der Lernziele im Fach Englisch am Ende der 6 zwischen 2005 bis 2009 belegt, dass in den damals untersuchten Klassen alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse in beiden Fremdsprachen die geforderten Ziele erreichten. Trotzdem fühlte sich ein Teil Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SpG; SR 441.1) dahin gehend, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligat o- rischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer