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1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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90 100 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Jahr Wert Ende Jahr degressiv 10% Wert Ende Jahr linear 5% - § 16 ist aufgenommen worden, weil eine generelle Rückerstattungspflicht (Gemeinden) des Vorjahres zur Genehmigung vorzulegen. Im Falle einer Rückweisung ist das neue Budget bis Ende Februar des Budgetjahres wieder vorzulegen. Selbstverständlich hat das überarbeitete Budget dem R gegenüber Dritten ein- gegangen ist. - § 31 Abs. 3 legt fest, dass ein Budgetkredit grundsätzlich am Ende des Rech- nungsjahres verfällt. Damit werden – zusammen mit den Bestimmungen in § 33 (Vorschriften
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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rInnen und zwei Kanzleisekretärinnen. Leiter der Kanzlei ist seit 1997 Dr. iur. Aldo Elsener. Auf Ende Mai 2006 trat die Gerichtsschreiberin lic. iur. Carla Dittli aus dem Dienst des Verwaltungsgerichts Erledigungen der Berichtsperiode und der Vorperioden dargestellt. Neueingänge Erledigungen Pendenzen Ende Jahr 1995 357 325 260 1996 391 265 386 1997 429 373 442 1998 456 462 436 1999 445 506 375 2000 403 dass im Jahre 1997 ein Höchststand an Pendenzen von 442 erreicht wurde, welcher kontinuierlich bis Ende 2003 abgebaut werden konnte. Seither hat sich die Belastung des Gerichtes weitgehend normalisiert
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2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Überschneidungen bei Neubesetzungen wie auch Vakanzen von neu zu besetzenden Stellen vorliegen. Per Ende 2018 war die Anzahl der budgetierten Stellen (Kantonale Verwaltung und Richterliche Behörden) um rund en der kantonalen Verwaltung, die ihre Arbeitszeit erfassen 1 , verfügte jede/r Mitarbeitende per Ende 2018 im Durchschnitt über folgende Saldi: Überstundensaldo: ca. ein Tag (8,66 Stunden) Arbeitszeitsaldo: Feriensaldo von weniger als vier Tagen am 31.12. ist ebenfalls unpro b- lematisch; er muss bis spätestens Ende April bezogen werden. - Die Ziele und Vorgaben der Arbeitszeitverordnung sind erfüllt. Bei der Verteilung
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3233.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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auch in die- sem Jahr jeweils die Anzahl der eingegangen, erledigten und noch pendenten Fälle per Ende Berichtsperiode und stellte Fragen zu Verfahrensdauer und allfälligen Bearbeitungslücken. Wei- ter sollte. Zusätzlich zu diesen bereits vollzogenen Umstrukturierungen bei der Zuger Polizei wird per Ende dieses Jahres bzw. zu Beginn des nächsten Jahres die Auslagerung der II. Abteilung zusammen mit dem Auswirkungen auf die Fallbearbeitung werden durch diesen Umzug nicht erwartet. Die Nachfolge des per Ende Dezember 2021 in Pension gehenden Leitenden Oberstaatsanwalts Christoph Winkler und der Amtsleitung
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
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gefördert. * § 1a * Zeugnisse 1 Jede Klassenlehrperson hat für ihre Schüler Ende Schuljahr und ab der 2. Primarklasse zusätzlich Ende Januar ein Zeugnis auszustellen. * 2 Das Zeugnis enthält ab der 2. Primarklasse Primarstufe der gemeindlichen Schulen * § 8 * Promotion 1 Die Schüler sind unter Vorbehalt von Abs. 2 am Ende des Schuljahres für die nächst höhere Klasse promoviert. 2 Die Repetition einer Klasse ist nur in eit eine Note zu erteilen. Titel und Note der Abschlussarbeit sind im Zeugnis auszuweisen. * 5 Am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarstufe I erhalten die Schüler die Zeugnismappe. Diese bildet
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
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gefördert. * § 1a * Zeugnisse 1 Jede Klassenlehrperson hat für ihre Schüler Ende Schuljahr und ab der 2. Primarklasse zusätzlich Ende Januar ein Zeugnis auszustellen. * 2 Das Zeugnis enthält ab der 2. Primarklasse Primarstufe der gemeindlichen Schulen * § 8 * Promotion 1 Die Schüler sind unter Vorbehalt von Abs. 2 am Ende des Schuljahres für die nächst höhere Klasse promoviert. 2 Die Repetition einer Klasse ist nur in eit eine Note zu erteilen. Titel und Note der Abschlussarbeit sind im Zeugnis auszuweisen. * 5 Am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarstufe I erhalten die Schüler die Zeugnismappe. Diese bildet
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2219.2 - Antwort des Regierungsrates
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2009 in die Direktion des Innern und führte dort neben seinen Hauptaufgaben die Projektleitung bis Ende 2011 weiter. Das Projekt Erneuerung der Fachan- wendung Einwohnerkontrolle stellte eines von fünf betreiben. In der Vereinbarung mit der beauftragten Software-Firma war vorgesehen, die Software bis Ende 2010 in Betrieb zu nehmen. Im Herbst 2010 musste festgestellt werden, dass die neue Software nicht eine neue Projekt- leitung. Der vom Kanton eingesetzte Gesamtprojektleiter verlängerte seinen bis Ende April 2012 befristeten Vertrag nicht. Die neue Projektleitung nahm am 20. April 2012 die Arbeit auf
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1117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Burgbachhalle. Ende November 2001 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, Lösungsvorschläge für einen neuen Kantonsratssaal im oder beim Regierungsgebäude zu erarbeiten. Ende Januar 2002 unterbreitete 2003 Ablauf Referendumsfrist / Beschluss in Kraft anfangs Dezember 2003 rechtskräftige Baubewilligung Ende Dezember 2003 Ausführungsplanung und Submissionen ca. 6 Monate Vorbereitungs- und Umbauarbeiten ca Risk Management AG, Zürich, vier Varianten einschliesslich Grobkostenschätzungen und legte diese Ende Januar 2002 dem Regierungsrat vor. In der Folge wünschte der Regierungsrat noch eine fünfte Variante
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Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
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erfolgt provisorisch mit einer Probezeit von maximal einem Jahr. Kann die Schülerin bzw. der Schüler am Ende der Probe zeit nicht definitiv promoviert werden, so muss sie bzw. er die Schule verlassen. 2 Das Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse der Wirtschaftsmittelschule zu Beginn des Schuljahrs oder am Ende des 1. Semesters provisorisch in eine 2. Klasse des Kurzzeitgymnasiums mit Schwerpunktfach Wirtschaft prüfungsfrei zum Schuljahresbeginn in die 1. Klasse der Wirtschaftsmittelschule eintreten, wenn sie am Ende des 1. Semesters einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreichen (ohne Berücksichtigung der dop pelten
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414.134 - Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie)
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Abschlussklassen wird per Ende des Schuljahrs 2019/20 ein Zeugnis gemäss der jeweiligen in § 1 genannten Promotionsordnung ausgestellt. 2 Die Zeugnisse stützen sich auf Noten ab, die bis Ende des laufenden Se- Diese Promotionsordnung regelt die Promotion an den kantonalen Mittel- schulen des Kantons Zug per Ende des Schuljahrs 2019/20 in Abweichung von § 2 bzw. in Ergänzung von § 3 zu folgenden Reglementen: a) einer Abschlussklasse angehören, wird die Promotion (sowohl Semester- als auch Jahrespromoti- on) per Ende des Schuljahrs 2019/20 ausgesetzt. 2 Alle Schülerinnen und Schüler treten in die nächsthöhere Klasse