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2749.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Geschäftsgang In der Berichtsperiode sind per Ende 2015 bei 541 Neueingängen und 492 Erledigungen 148 Pendenzen (2014: 189; 2013: 158) zu verzeichnen. Per Ende 2016 sank die Pendenzenzahl bei 397 Neueingängen überprüfte die erw. JPK auch in diesem Jahr jeweils die Anzahl der pendenten und erledigten Fälle per Ende Be- richtsperiode und stellte Fragen zur Verfahrendauer. Weiter erkundigte sich die erw. JPK nach Gerichtsschrei- berpensums nicht erforderlich machten. Insgesamt beansprucht das Verwaltungsgericht auf Ende der Berichtsperiode nunmehr 4.8 statt wie vorher 5.6 Gerichtsschreiberstellen. Die erw. JPK nimmt
1658.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
chen Räte diese drei Massnahmen bis Ende 2009. 2.4. Notwendigkeit einer unbefristeten Regelung Die Problematik der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen endet nicht nach der durchge- führten EURO Kampf gegen den Hooliganismus. Drei der neuen Mass- nahmen sind mangels Verfassungskonformität bis Ende 2009 befristet. Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen soll nun die R ge und des Polizeigewahrsams. Die eidgenös- sischen Räte beschlossen deshalb deren Befristung bis Ende 2009, also über die EURO 08 und die Eishockey-WM 09 hinaus. Gleichzeitig beauftragten sie den Bundesrat
1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
8. Parlamentarischer Vorstoss 22 9. Antrag 22 2/23 1643.1- 12632 1. IN KÜRZE Während der Unwetter Ende August 2005 sind insbesondere im Ägerital mehrere Gewässer über die Ufer getreten. Die Baudirektion 11) am 1. Mai 2000 in Kraft. Das Gesetz hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Während der Unwetter Ende August 2005 sind insbesondere im Ägerital mehrere Gewässer über die Ufer getreten. Schäden verursachten vom Kanton finanzielle Unterstützung. Dieser Unterschied war Anlass bei der Totalrevision des GewG Ende der 90er Jahre, die privaten Gewässer in Gewäs- ser innerhalb und ausserhalb des Waldes aufzuteilen
1838.1 - Gedruckter Bericht
erledigten Fälle. Die per Ende der Berichtsperiode noch hängigen Fälle aus den Vorjahren sind in der Tabelle 2 ausgewiesen. Zu den Fällen, die aus dem Be- reich der 1. Kammer Ende 2008 aus dem Jahr 2005 noch Erledigungen der Berichtsperiode und der Vorperioden dargestellt. Neueingänge Erledigungen Pendenzen Ende Jahr 2000 403 442 336 2001 356 447 245 2002 435 495 185 2003 341 406 120 2004 410 393 137 2005 400 werden. Nachdem im Jahre 2008 aber fast 500 neue Be- schwerden eingingen, gelangte das Gericht am Ende der Berichtsperiode an den Kantonsrat und ersuchte um die Bewilligung eines dritten Hauptamtes, welches
2405.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
älter als zwei Jahre sind, zu erledigen. Per Ende 2013 bereinigt, wurde di e- ses Ziel in der I., II. und IV. Abteilung zu 71% erfüllt. Es verbleiben per Ende 2013 noch 50 Un- tersuchungen mit Eingang 2011 (ausgeübt durch die JPK) untersteht, konnte die JPK feststellen, dass die Anzahl der pendenten Fälle per Ende Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren praktisch unverändert ist. Im Vergleich zum Vorjahr gingen mit Eingang 2010 und früher zu erledigen. Dieses Ziel wurde zu 49% erreicht, d.h. es verbleiben per Ende 2013 noch 24 Untersuch ungen mit Eingang 2010 und früher. Nach Ansicht des Obergerichts sind die beiden
2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
des öffentlichen Ver- kehrs ist. Wenn Private eigene autonome Fahrzeuge besitzen, könnte dies das Ende des feinma- schigen öffentlichen Verkehrs bedeuten, da auch diejenigen Personen, die heute auf den oder seine Steuerstrategie. 2.2. Erläuterungen zu den Zielen zur Bevölkerungsentwicklung (Kapitel G2) Ende 2016 lebten im Kanton Zug rund 124'000 Personen. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl wuchs zwischen selber nicht direkt beeinflussen. Vor wenigen Wochen wurden die provisorischen Bevölkerungszahlen von Ende 2016 des BFS pu- bliziert. Der Kanton Zug weist das zweithöchste Wachstum der Schweiz auf. Dieses
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Dies bringt weitere Halte in der Region ZUGWEST und verbessert die Erreichbarkeit. Der Bundesrat hat Ende September 2017 das Vernehmlassungsverfahren zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 eröffnet n Streckenausbauten in der Zentralschweiz begrüsst. Er fordert auch, sofern das Bundesparla- ment Ende 2019 entgegen den Erwartungen den kleineren Ausbauschritt 2030 (7 Mia. Fra n- ken) beschliessen würde dass dieses Schlüsselprojekt auch Aufnahme in die Botschaft an die eidgenössischen Räte (geplant Ende 2018) finden wird. Mit den entsprechenden Beschlüssen von National- und Ständerat wäre der Zimmerberg-
2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen (die Amtsblattpublikation dieses Beschlusses erfolgt gegen Ende 2018). Allfällige Änd e- rungen in den Gesetzessammlungen betreffend die namentliche Nennung von der Verfassung und dem Gesetz vorgesehenen Terminen statt, Ausgaben werden mit den Budgets jeweils Ende Jahr geplant und Um-, An- und Neubauten folgen dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Das BevSG Fälle, in denen der Kantonsrat gestützt auf § 11 Abs. 2 BevSG in Abweichung vom Regierungsrat das Ende des Notstands feststellt und dessen Aufhebung beschliesst. Die Aufhebung des Notstands im Sinn von
2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
29. August 2002 wurde die Motion in diesem Sinne erheblich erklärt. Im Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichter- stattung fälligen parlamentarischen Vorstössen wurde im entsprechenden Bericht 2008 unter anderem ein Fristerstreckungsantrag betreffend Mo- tion von Anna Lustenberger-Seitz bis Ende Dezember 2011 gestellt (Vorlage Nr. 1669.1 - 12721). Am 26. Juni 2008 stimmte der Kantonsrat diesem genehmigt, das Globalbudget aber zurückweist. Bei Rückweisung des Budgets ist gemäss § 22 Abs. 3 FHG bis Ende Februar ein neues Budget vorzulegen. Diese Frist gilt nicht für die Korporationsgemeinden. Im Grundsatz
1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zeigt – im Gegensatz zur Laufenden Rechnung – eine Momentaufnahme des Staatshaushaltes, jeweils per Ende Jahr. 16 1275.1 - 11583 Im Laufe des Planungszeitraumes verändert sich die Struktur der Bilanz grundle- Laufenden Verpflichtungen bestehen hauptsächlich aus Kreditoren. Der weitaus grösste Kreditorenposten per Ende Jahr ist jeweils der dem Bund geschuldete Finanzausgleichsbetrag. Die mittel- und langfristigen Schulden dann, wenn die Ausgaben die Einnahmen über- steigen. Die Spezialfinanzierung Strassenbau wird bis Ende 2006 durch Einlagen weiterhin geäufnet, weil der Nettoertrag des Strassenverkehrsamtes bis dahin die

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