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der Probezeit auf das Ende des der Kündigung folgenden dritten Tages, b) nach Ablauf der Probezeit bis und mit 5. Dienstjahr mit einer Kündi- gungsfrist von 2 Monaten, auf das Ende eines Monats, c) ab 6 eingetragenen Part- nerschaft lebende Arbeitnehmende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, auf das Ende eines Monats, d) vorbehalten bleiben die Kündigungsbeschränkungen gemäss Art. 336e, f und g OR, e) der Arbeitgeber hat eine einwandfreie Kontrolle der Überstunden zu führen. Die Überstunden sind am Ende jedes Monats abzurechnen. 4 Angestellten, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ist
Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
2. und 3. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 2 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 4. Klasse die Promotionsbe­ dingungen nicht promotionswirksame Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit­ tels Zeugnisses erfolgt jeweils am Ende des Schuljahrs. * a) * … b) * … 2 Das erste Semester der ersten Klasse wird mit einem nicht promotions­ die Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Lernbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
2. und 3. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. 2 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 4. Klasse die Promotionsbe- dingungen nicht promotionswirksame Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit- tels Zeugnisses erfolgt jeweils am Ende des Schuljahrs. * a) * … b) * … 2 Das erste Semester der ersten Klasse wird mit einem nicht promotions- die Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Lernbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
1867.1 - Antwort des Regierungsrates
Deckungsgrad der schweizerischen Vorsorgeein- richtungen per Ende des zweiten Quartals 2009 auf 93,4 Prozent, gegenüber 91,9 Prozent per Ende des ersten Quartals 2009. Diese leichte Entspannung zeigt, dass Pensionskassen hat sich gemäss Swisscanto nochmals deutlich erhöht: Für alle Kassen sei er gegenüber Ende 2008 von 63,9% auf 74,3% gestiegen. Somit sollen sich angeblich drei Viertel aller Kassen in einer liche Rahmenbedingungen oder demographische Entwicklungen sollte man sich aber nicht ver- schliessen. Ende Juni müssen auch Zuger Vorsorgeeinrichtungen jeweils ihre Berichterstattungen über ih- ren Zustand
1999.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
des Kindes am Ende des Semesters wird erfasst; dadurch ergibt sich eine Abbildung seiner tatsächlichen Leistungsentwicklung. Von Kommissionsmitgliedern wurde gefragt, was Eltern am Ende eines Semesters 1999.2 - 13743 Seite 5/8 Dieses knappe Ergebnis und viele Reaktionen darauf hätten ihn dazu bewogen, Ende 2009 die Lancierung einer Gesetzesinitiative vorzubereiten. Es sei ein überparteiliches Initiativkomitee wären unterschiedlich weit, und das nehme das jetzige System auf. Die Kinder würden dort, wo sie am Ende eines Semesters mit ihren Kenntnissen und Fertigkeiten stehen, gestärkt, und dort, wo Handlungsbedarf
1913.2 - Antwort des Regierungsrates
62 Abs. 4 erwähnten Bildungs- stufen. Mit dem Lehrplan 21 besteht die Absicht, am Ende eines Bildungszyklus (d.h. am Ende der zweiten, sechsten und neunten Klasse) Treffpunkte in Form von Leistungszielen n morgens gleich wie bisher Referenztests: kein obligatorischer umfassender umfassende Ref.-Tests Ende der Vergleichstest; Stellwerk im 8. Schuljahr 2. und 6. Primarklasse sowie obligatorisch ab Herbst Nachachtung zu schenken? In der PISA-Studie 2006 erreichten die Schweizer Schülerinnen und Schüler am Ende der obli- gatorischen Schulzeit in Mathematik einen Mittelwert von 533 Punkten. Die Schweiz konnte
1927.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ommission Anfang Juni 2010 1. Lesung Kantonsrat Ende Juni 2010 2. Lesung Kantonsrat / Beschluss Ende August 2010 Ablauf Referendumsfrist (60 Tage) Ende Oktober 2010 Baubewilligungsverfahren während der he Dienst 641, 2008/09 775 Fälle. Im aktuellen Berichtsjahr liegt die Zahl der bearbeiteten Fälle Ende März 2010 bereits bei 576. Kernaufgaben der schulpsychologischen Tätigkeit ist die Abklärung mit dem individuell gestaltet. Das Wartezimmer bietet Platz für ca. 18 Personen. Da die Eltern teilweise bis zum Ende der Abklärung im Wartezimmer verbringen, sind Vorkehrungen zu treffen, dass das Wartezimmer als A
1962.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
bis Ende 2015 (bisher: Ende 2012) und die Umsetzung der IVHB in den Kantonen muss spätestens innerhalb von 10 Jahren vorgenommen werden. Mit anderen Worten heisst dies, dass der Kanton Zug bis Ende 2015 Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll auf den spätest möglichen Termin festgelegt werden, d.h. bis Ende 2025. Die Umsetzung der IVHB in den Gemeinden soll frühestens bei der nächsten Ortsplanungsrevision (neu) Die gemeindlichen Bauvorschriften sind bei der nächsten Ortsplanungsrevision, spä- testens bis Ende 2025 an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB anzupassen, sofern der Regierungsrat den Beitritt
1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schulgesetz in dem Sinne geändert wird, dass Noten ab der 2. Primarklasse erteilt werden müssen (erstmals Ende Januar in der 2. Primarklasse, das heisst nach dem ersten Semester in der 2. Primarklasse). Die bisher sowie die Selbst- und Sozialkompetenz im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs zu orientieren. Erst am Ende der vierten Klasse wird erstmals auch ein Zeugnis mit Noten ausgestellt. Viele Eltern, Lehrerinnen Kommentaren. Die Abgabe eines Notenzeugnisses erfolgt zusammen mit dem Promotions- entscheid erstmals am Ende der 4. Primarklasse. Der Motionär und die Mitunterzeichnenden möchten nun das Notenzeugnis bereits
1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vor. Die Baudirektion erhielt den Auftrag, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe zu bilden und bis Ende Jahr eine Kon- senslösung vorzulegen. Der Einbezug insbesondere einer städtischen Vertretung lag nahe städtischen Behörden liessen erkennen, dass sie eine Neuplanung zu- sammen mit dem Kanton angehen wollten. Ende Januar 2009 nahm eine 20-köpfige Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf. Diese bestand aus Vertretungen dem Areal und schliesslich um die Tauglichkeit des Masterplanes für Investorinnen und Investoren. Ende 2009 konnte das Ergebnis dem Regierungsrat vorgelegt werden, der zu- stimmend Kenntnis nahm. 1731

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