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2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
2014 Bericht Staatswirtschaftskommission Ende Oktober 2014 Kantonsrat, 1. Lesung Ende Januar 2015 Kantonsrat, 2. Lesung Ende Januar 2015 Publikation Amtsblatt Ende März 2015 Ablauf Referendumsfrist 3. Quartal sungspartnerinnen und Vernehmlassungspartner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte set- zen konnten. Mit Ende der Vernehmlassungsfrist am 3. Februar 2014 gingen insgesamt 25 Stellungnahmen und 3 Anträge ein.
2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
weitere Reorganisation des AIO wurde im Juli 2017 aufgesetzt. Diese wirkt seit Septem- ber und wird per Ende 2018 abgeschlossen sein. Neu wird ein Kompetenzzentrum zur Beschaf- fung von Informatikmitteln geschaffen stark zentralisiert und die Verantwortung stärker in das AIO verlagert werden. Das Programm soll bis Ende 2021 ab- geschlossen sein. Erfolgreiche Projekte 2016 konnte das Projekt NERZ (Neues Einwohnerregister und der ab 2005 angestellte Leiter des Amtes für Informatik und Organisation (AIO) trennten sich per Ende Mai 2016. Der Geschäftsführer der IGI Zug, Ernst Portmann, übernahm interimistisch die Leitung des
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zum Höchstpreis von 11,4 Mio. Franken inkl. MwSt. Während der Ausführungsplanung von Anfang 2001 bis Ende April 2002 hatten Projektoptimierungen Mehrkosten von insgesamt Fr. 688'709.40 inkl. MwSt zur Folge der bewilligte Gesamtkredit immer noch eingehalten war. Damit erhöhte sich das GU- Kostendach per Ende April 2002 von 11,4 Millionen auf Fr. 12'088'709.40. 6 581.10/754.9/1210.3 - 12076 B.6 Bauausführung t in Betrieb genommen. B.7 Zusatzforderungen der Generalunternehmung 2003 Von Anfang Mai 2002 bis Ende 2002 hat die GU keine weiteren Mehrkosten ange- meldet. Erst nachträglich, im Januar 2003, kurz vor
2433.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Re- gelung gemäss § 4a Abs. 6 wäre eine Mieterschaft trotz Kündigung vor Ende eines Monats verpflichtet, die Stromkosten bis Ende des Monats zu übernehmen. In diesem Fall genügt für die Einhaltung der Bestimmungen gelten. Seite 4/6 2433.1 - 14765 Absatz 4 Die vorliegende Bestimmung (Satz 1) bedeutet, dass Ende Monat abschliessend die beiden folgenden Werte bzw. zwei Zahlen vom Smart Meter an die Netzbetreiberin Diese flexible Lösung entspricht dem Bedürfnis der Praxis, die jeweils an den Verbraucherdaten per Ende eines bestimmten Monats interessiert ist. Aus Sicht des Da- tenschutzes ist es nicht entscheidend
2427.1 - Antwort des Regierungsrats
IBM noch mindestens bis Ende 2016 zu- sammengearbeitet. So lange läuft der im Herbst 2013 abgeschlossene Wartungs - und Support- vertrag für das System ISOV EK V4. Er kann bis Ende des Jahres 2020 verlängert entsprechende Wartungs- und Supportvertrag für ISOV Tax noch bis Ende 2020. Im Bereich Grundbuch ist eine Ablösung von ISOV GB bis Ende 2016 vorgesehen. Sowohl beim Ablöseprojekt für die Software der verlängert werden, sollte es nicht gelingen, bis Ende 2016 eine neue Einwohnerkontroll -Software in Betrieb zu nehmen. Alternativen für die Wartung wurden geprüft, kamen aber aus Risikoüberlegungen nicht in
2850.1a - Beilage Übersichtsplan
Lüthärtigen km 1+000 km 3+000 Anfang TA 2.1 Ende TA 4 km 3+102.750 Anfang TA 3.1 Ende TA 2.1 Anfang TA 2.2 Ende TA 2.2 km 0+850.000 km 0+203.407 km 1+364.000 Ende TA 3.1 km 1+585.054 km 2+000 km 1+858.000Ende
2835.1 - Interpellationstext
weist die SBB Pensionskasse aber seit Ende 2013 gar keine Unterdeckung mehr auf. Der Deckungsgrad betrug Ende 2013 102,4%, Ende 2014 107,3%, Ende 2015 104.6% und Ende 2016 107,1%! Von einem «Sanierungsfall»
2794.00 - Genehmigung des Bundes
3‘000 ha sichern. Gemäss FFF-Bilanz-Bericht 2008-2012 betrug der Umfang der FFF Ende 2012 3‘192 ha. Der aktuelle Stand Ende 2016 umfasst 3‘1 91 .5 ha. Gegenüber dem Stand von 2012 haben die FFF also nur festgesetzt. Es entspricht der Ausdeh nung der Bauzonen in den rechtskräftigen Zonenplänen mit Stand Ende 2017. Im Rah men der nächsten Revision der Nutzungsplanung kann die Bauzone kantonsweit um maximal abgenommen. Aus diesem Grund verzichtet der Kanton Zug auf einen Statusbericht 2012-2016, wird aber am Ende der nächsten Vierjahres-Periode einen aktualisierten FFF-Statusbericht einreichen. Da der Mindest
2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Senkung der Familienzulagensätze bei den Nichterwerbstätigen). Weiteres Vorgehen Der Kantonsrat wird bis Ende 2018 die einzelnen Gesetzesanpassungen beraten. Eine allfällige Volksabstimmung erfolgt im Frühjahr g ins Budget aufzunehmen. Nach der Umstellung auf die neue Einwohnerregister-Applikation NEST per Ende 2016 kann die Fachstelle Statistik keine validierten kantonalen Daten zur wirtschaftlichen Wohnbevölk welche die Sennhü t- te betreibt, hält fest, dass ohne den Kantonsbeitrag die Institution Sennhütte per Ende 2019 geschlossen werden müsse. Die Gesundheitsdirektion hat die Umstellung von der Objekt- zur Su
2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Beginn und Ende der Steuerpflicht , also Verlegung von Vermögenswerten oder Funktionen aus dem Ausland oder in das Ausland oder in eine in- oder ausländische Betriebsstätte, Beginn und Ende der Steu- der Umsetzung kein inhaltlicher Frei- raum zu. § 59c Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug bzw. Ende der Steuerpflicht Gemäss Art. 24d StHG ist bei Gesellschaften im Falle eines Wegzugs ins Ausland oder Steuerstrafrechts per 1. Januar 2017 abschliessend im DBG bzw. im StHG geregelt wor- den. Das bis Ende 2016 anwendbare Recht l iess sich im DBG und im StHG – und somit auch im kantonalen Steuergesetz –

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