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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug eine einvernehmliche Aufhebung des Konkordats ebenfalls per Ende Juli 2013. Mit dieser Vorlage kommt der Regierungsrat dem Auftrag nach, die heutige PHZ Zug nach Auflösung so dass die Vernehmlas- sungspartner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte setzen konnten. Mit Ende der Vernehm- lassungsfrist am 31. März 2012 gingen insgesamt 26 umfassende Stellungnahmen ein. 5.1 Studienbetriebes während des Semesters wird so sichergestellt, dass Personen mit Lehrverpflichtung nur auf Ende eines Semesters kündigen können. Würden die Kündigungsbestimmungen für die Personen mit Lehrverpf
2192.3c - Beilage 3
tnis endigt mit dem Ende des Mo- nats, für Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ende des 1 Das Arbeitsverhältnis endigt mit dem Ende des Mo- nats, für Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ende des 1) BGS 154.21 2) anrufen. § 16 Übergangsbestimmung 1 Der bisherige Vorstand der Zuger Pensionskasse bleibt bis zum Ende der ordentlichen Amtsdauer be- stehen. Die Wahl des neuen Vorstandes gemäss § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes
2103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bis spätestens Ende 2008 den Beschlussesentwurf für den Projektierungskredit für die Zuger Stadtkernentlastung vorlegen. Die Frist für die Motionsbeantwortung wurde in der Folge bis Ende 2012 erstreckt wickelt und in ein Generelles Projekt überführt werden, welches der Regierungsrat dem Kan- tonsrat ab Ende 2012 zum Beschluss vorlegen wird. Seite 2/12 2103.1 - 13952 Die Konkretisierung kostet Ingenieursarbeit rasse Richtung Süden und eine Ausfahrt von Süden kommend an der Industriestras- se geplant. Gegen Ende des Jahres 2009 war die Baudirektion bereit, die Planungszonen auf- zuheben und die Raumsicherung
2195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auch der Kanton Zürich. Der Entscheid des Kantonsrates des Kantons Zürich steht noch aus und wird Ende 2012/Anfang 2013 erwartet. Die ETH möchte die für das Projekt Agro- vet notwendigen Mittel u.a. durch Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich vor. Der Ent- scheid des Kantonsrats des Kantons Zürich wird Ende 2012 / Anfang 2013 erwartet. Die ETH möchte die für das Projekt Agrovet notwendigen Mittel u.a. durch Schweine- stall führt zu mehr Beanstandungen wegen Geruchsemmissionen, was über kurz oder lang das Ende der Schweinehaltung auf dem Schluechthof bedeuten könnte. 4. Neues Bewirtschaftungskonzept für den
1335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den im Kanton Jura, die noch nicht über eine Kläranlage verfügt. Die Pro-Kopfver- schuldung betrug Ende 2003 Fr. 1'664.–. Die Gesamtkosten für den Bau einer Kanalisation und einer natürlichen Kläranlage Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgenom- men. Die Pro-Kopfverschuldung betrug Ende 2003 Fr. 3'511.–. Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt soll nebst anderen Sanierungs- projekten noch offenen Projekt- kosten belaufen sich auf Fr. 280'000.–. Die Pro-Kopfverschuldung belief sich Ende 2004 auf Fr. 17'394.–. 2.3. Auslandhilfe Fr. 260'000.– Während 2002 Projekte im Nahrungs-, Arbeits-
1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Ver- waltungsgericht vom 26. Oktober 2000 ist bis Ende 2006 befristet. In der Annahme, dass der Kantonsrat für eine neue "Plafondperiode" in der gleichen neu eingegangenen Fälle, die Anzahl der jährlichen Erledigungen und den Stand der Pendenzen je per Ende Jahr gibt die nachstehende Übersicht Auskunft. Neueingänge 2001 2002 2003 2004 2005 1. Verwaltung iche 30 30 42 51 23 Kammer Total 356 435 341 410 400 Erledigungen 447 495 406 393 354 Pendent per Ende Jahr 245 185 120 137 183 2 1409.1 - 11951 In den vergangenen fünf Jahren wurden beim Verwaltungsgericht
1422.2 - Antwort des Regierungsrates
Anlagen Nicht bewilligt: 12 Anlagen Zurückgezogene Gesuche: 18 Anlagen Hängige Gesuche Ende 2005: 16 Anlagen Bestand Ende 2005 (bewilligte und hängige Gesuche) total: 133 Anlagen, aufgeteilt auf 107 Standorten ) d) Über welche Leistung verfügte die in Betrieb befindliche Mobilfunkinfrastruktur per Ende 2001 und per Ende 2005? Stand 2001 2001 bewilligte Leistung (ERP): ca. 49'000 Watt 2001 abgestrahlte Leistung gesetzlichen Grenzwerte zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Prüfung der geplanten Antennentypen. Bis Ende 2005 erfolgten die Berechnungen teilweise aufgrund einer so genannten Antennenklasse und ihrer Au
1455.1a - Beilage
§ 6 Schuleintritt 1 Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, werden auf Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Erfüllen sie bis Ende Mai das sechste Altersjahr, sind sie itt 1 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr n sowie Weisungen kantonaler und gemeindlicher Behörden nicht beachtet werden; c) das Lehrziel am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht erreicht wird; d) der Unterricht aus andern Gründen gefährdet
1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
cherheitsverantwortlichen und der Sicherheitsdirektion und der Zuger Polizei geklärt und eine Lösung Ende Januar 2006 einvernehmlich verabschiedet werden. Ebenso konnte dem Anliegen der Gemeinden entsprochen Bewilligungen entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes aus- zufertigen, sofern ihr dafür befristet bis Ende 2010 zusätzlich 0,2 Personalstellen be- willigt werden. 142 § 52 des Gesetzes über den Rechtsschutz Zuger Polizei vorzunehmen, beantragen wir auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieses Gesetzes die bis Ende 2010 befristete Be- willigung von zusätzlichen 0,2 Personalstellen. Der Regierungsrat hat per 1. Januar
1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
RECHENSCHAFTSBERICHT DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2002 ZWISCHENBERICHT DES REGIERUNGSRATES ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2003 ZUR BERICHTERSTATTUNG FÄLLIGEN PARLAMENTARISCHEN VORSTÖSSEN (SEPARATE VORLAGE NR. 1111.1 3. Rechenschaftsbericht 2002 des Regierungsrates 4. Zwischenbericht des Regierungsrates zu den per Ende März 2003 zur Bericht- erstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (separate Vorlage Nr. 1111 erichte des Ober- und des Verwaltungsgerichtes. 4. Zwischenbericht des Regierungsrates zu den per Ende März 2003 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (separate Vorlage Nr. 1111.1

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